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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Grumbach, Steinbach und Schmalzgrube, Karl Gottlob Knauer und Gen., um Verwendung für den Wegfall des von ihnen bisher an das Rentamt Wolkenstein entrichteten Häusler«, Hausgenoffen- und Handwerkerschutzgeldes. (Hierzu 1 Bei lage.) Abg. Dehme: Ich bitte um das Wort, um Nr. 473 zu be- vorworten. Die so eben genannte Petentin gehört zu den Grundbesitzern, welche die Entschädigungsanmeldung versäumt und die Hülfe der Kammer in Anspruch genommen haben. Als Gründe der verspäteten Anmeldung giebt sie Unwissenheit der bestandenen gesetzlichen Bestimmungen an. Sie schließt sich dem Gesuche der Petenten an, welche die hohe Kammer angegangen haben, daß sie sich für Gewährung einer ander- weiten Frist verwenden wolle. Ich enthalte mich jeder ander- weiten Bevorwortung, da dieselbe schon bei andern ähnlichen Gelegenheiten erfolgt ist, und bemerke nur, daß ich die Ansicht der Petentin vollkommen theile und mit ihr dieHoffnung hege, man werde diesmal Gnade für Recht ergehen lassen. Was die zweite Petition des Gemeinderaths zu Satzung betrifft, so haben Sie vernommen, daß sie gleichen Inhalts ist, und ich bemerke, daß die darin angeführten Entschuldigungsgründe eine besondere Berücksichtigung verdienen. Ich kann die am Schluffe der Petition ausgesprochene Bitte und Hoffnung, daß man diesmal nur der Stimme der Billigkeit vor dem Aus spruch des strengen Gesetzes den Vorzug geben werde, nur theklen, und empfehle daher auch diese Petition zur geneigtesten Berücksichtigung. Präsident Braun: Gehört ebenfalls der dritten Depu tation an. Kheilt die Kammer diese Ansicht? — Einstim mig Ja. Abg. Dehme: Wie Sie so eben vernommen haben, wün schen die Gemeinden im Amtsbezirke Wolkenstein, daß die von ihnen bisher an das Rentamt Wolkenstein entrichteten Häus ler-, Hausgenossen- und Handwerksschutzgelder in Wegfall ge bracht werden. Da ich nun erst kürzlich eine Petition von der Gemeinde Schönbrunn desselben Inhalts bei der hohen Kammer bevorwortet habe, so enthalte mich der Wiederholung, mache die Petition zu der meinigen und bitte die verehrte Deputation, an welche dieselbe überwiesen werden soll, so wie die hohe Kam mer dringend um geneigteste Berücksichtigung des Gesuches. Präsident Braun: Da die Eingabe durch die Erklärung des geehrten Abgeordneten als ständische anzusehen ist, so wird sie zum Geschäftskreis der dritten Deputation gehören, und ich frage die Kammer: ob sie mit dieser Ansicht einverstanden ist?— Einstimmig Ja. 12. (Nr. 476.) Petition desAdvvcaten Magnus Ottomar Kölz und 270 Gen. zu Chemnitz um Beantragung eines Ge setzes, wonach 1) die Censur, namentlich für innere Angelegen heiten aufgehoben, 2) die in Artikel 18 der Bundesacte gege benen Zusagen erfüllt werden, 3) Concessionsentziehungen von Zeitschriften nur in Folge richterlichen Spruchs eintreten können, und 4) überhaupt inBetreff derPresse ein Gesetz erlassen werde, welches, unter Aufhebung der dieselbe betreffenden Präventiv- maaßregeln, die Angelegenheiten der Presse dem gewöhnlichen Justizwege überweise. Präsident Braun: Der Abgeordnete Rewitzer hat das Wort. Abg. Rewitzer: Diese aus meinem Wohnorte gekom mene Petition habe ich der verehrten Kammer überreicht; ge statten Sie mir einige Worte zu deren Einführung. Die Petenten bitten um zweierlei, um Aufhebung der Censur und um Beseitigung desConcessionswesens für Zeitschriften. Ich kenne in der That kein Institut, das aus dem Mittelalter zu uns gekommen ist, welches so viel Unheil angerichtet hätte, als die Censur. Erfunden und ausgebildet von einer finstern jesuitisch en Partei, war sie stets ein willkommenes Werkzeug zur Untergrabung der Aufklärung und Entziehung der geistigen Freiheit der Menschen. Mit ihrer Hülfe wurden die blühend sten Reiche vernichtet und die intelligentesten Völker verdummt und erniedrigt. Die Censur ist es auch, welche, indem sie der Aufklärung des Volkes gebieterisch in den Weg trat, den Frie den aus der christlichen Kirche verbannte und die Freiheit aus den Nationen. Sie trägt die Schuld einer langen Verfinste rung, des Unglücks mehrerer Jahrhunderte, daher wurde sie von jeher von allen verständigen, die Freiheit liebenden Menschen gehaßt. Selbst in der milderen Gestalt, in der sie bei uns auftritt, ist sie noch immer die Feindin der geistigen Freiheit der Menschen. Siehältnur eine Maskevor,hinterdersich ihre wahre Gestalt verbirgt; der Grundgedanke der Censur, die Hemmung des freien Wortes, ist noch derselbe. Man ist in unserer Zeit Gott sei Dank.'nun fast allgemein zu der Ansicht gelangt, daß die Censur bei unfern Zuständen nicht mehr gehandhabt werden kann, störend einwirkt auf den geistigen Verkehr der Menschen und gegen die nothwendige Aufklärung der Völker gerichtet ist. Darüber sind wir wohl einig. Ich werde nicht hinzuzusetzen haben, daß ich darunter nicht Zügellosigkeit der Presse meine, wenn ich wünsche, daß der Zwang des freien Wortes beseitigt werde. Möge die Censurrecht bald fallen und an ihre Stelle die Freiheit der Presse treten, die wir Alle wünschen müssen. Was dasConcessionswesen für Zeitschriften betrifft, so habe ich nicht viel für die Bevorwortung des Wunsches der Petenten zu sagen; denn das Concessionswesen ist eine Einrichtung, bei welcher die Handlung eines Staatsbürgers blos nach dem Er messen Einzelner, nicht nach richterlichem Spruch verurtheilt und gerichtet wird. Dies allein reicht ja hin, um die Unge rechtigkeit des Concessionswescns darzuthun. Ich gestatte mir, diese Petition der betreffenden Deputation auf's angelegent lichste zu empfehlen, und will nur noch bemerken, daß ich die Petenten fast alle persönlich kenne. Es sind alle selbstständige Männer, sowohl in ihrer bürgerlichen Stellung, als in ihrer politischen Gesinnung, welche alle Achtung und Berücksichti gung verdienen.
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