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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dann viel Competenten finden würden. Es ist nicht zu ver kennen, daß besonders bei der Reiterei gar kein großer Zufluß zu denOsfizierstellen ist, weil jcderOsfizier noch Zuschuß haben muß, dieser wird immer größer, und das Loos ist um so weni ger wünschcnswerth, als das Avancement dort auch nicht schneller als anderwärts ist. Nehme ich das Alles zusammen, so glaube ich nicht, daß es wohl gethan sei, wenn wir jetzt an dieser Einrichtung etwas ändern. Dann aber bin ich auch noch ungewiß, ob ein solcher Antrag bei Berathung des Budjets zweckmäßig angebracht wäre, und ob der Abgeordnete nicht besser gethan hätte, ihn mittelst einer besonder» Petition an die Kammer zu bringen. Ich bin darüber zwar noch zwei felhaft, aber ganz passend finde ich es nicht, wenn wir in die Berathung des Budjets Alles hereinziehen wollen, was da mit in entfernter Berührung steht. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Es war meine Absicht, nicht vor beendigter Debatte das Wort zu nehmen, ich glaube es aber der geehrten Kammer schuldig zu sein, einige Worte im Allgemeinen über den Standpunkt, auf welchem sich diese Angelegenheit befinden dürste, zu sagen. Das Kriegs ministerium stimmt vollkommen in das Lob ein, welches die geehrte Kammer und beinahe ganz Europa unserer Militairbil- dungsanstalt zollt. Sie erfüllt nach der Ansicht der Regierung vollkommen das, was sie erfüllen soll. Sie liefert der Armee ausgezeichnete Offiziere, denen es, um sich zu entfalten und dem Waterlande ihre Befähigung zu beweisen, nur an Gelegenheit fehlt, weil diese für den Soldaten in Friedenszeiten nur selten vorhanden ist. Unsere Militairbildungsanstalt hat in meinen Augen noch den ganz besondern Bortheil, vermöge der Organi sation, daß verjünge Mann außer dem Gehorchen auch das Be fehlen lernt, wodurch er um so mehr sich vorbereitet, einst ein tüchtiger Offizier zu werden, weil er schon früh gehorchen muß, wodurch es ihm leichter wird, einst seinen Untergebenen kein har tes Joch aufzulegen. Ich muß mir hierbei noch besonders zu bemerken erlauben, daß die geehrte Kammer nicht vergessen möge, daß durch das Institut der Stellvertretung ungleich weni ger Subjecte in dieArmee als Soldaten eintreten, die nur irgend wünschen, auf Avancement Anspruch zu machen; denn wenn sie die Absicht haben, eine höhere Carriere zu wählen, so werden sie gewiß vorziehen, sich zum Eintritt in die Militairbildungsanstalt zu bilden, als daß sie erst ein Alter abwarten, wo sie nach zurück gelegtem 20. Lebensjahre erst in die Armee treten, wodurch ihnen schon drei oder vier Jahre an Durchführung ihres jugendlichen Lebensplanes gewiffermaaßen verloren gehen. Das Institut der Kriegsschulen aber, wie es z.B. bei der großen preußischen Armeemitgroßem Vortheile in Berlin besteht, dürfte von kleinern Staaten nicht nachzuahmen sein, weil diese nicht Alles, wie die großen Staaten, mit Leichtigkeit ausführen können. Es muß uns vielmehr daran liegen, nicht zu viel Subjekte für den Offizier stand heranzubilden; denn wir sind dann nicht im Stande, die sen jungen Leuten den Standpunkt im Staate anzuweisen, der ihnen doch endlich, wenn sie lange darauf gewartet haben, zu kommt. Ich muß mir aber auch demnächst erlauben, auch noch Punkt L., die Jngenieurbildungsanstalt, mit hereinzuziehen. Die Regierung, und insbesondere das Kriegsministerium, prüft schon seit Jahren, in wie fern und ob das Jngenieurcorps, wozu auch die Jngenieurbildungsanstalt gehört, in einen General- und Quartiermeisterstab umzuformen sei, theils wegen der Bundes bestimmungen, theils weil sich diese Maaßregel für die praktische Ausbildung der Armeen als besonders vortheilhaft erweist. In dessen ein solches Corps umzuformen, erfordert eine so weise, einsichtsvolle und ruhige Ueberlegung, vorzugsweise da man dabei scharf im Auge behalten muß, damit derKostenpunkt nicht erhöht werde; es steht diese ganze Maaßregel in so innigem Vereine mit derMilitairbildungsanstalt selbst, daß das Kriegsministerium nur anrathen kann, diese beiden Anträge jetzt nicht zu berücksich tigen. Es sehen die Pläne, die für den Generalquartiermcister- stab entworfen sind und in unmittelbarer Verbindung mit den höhern Classen der Militairbildungsanstalt stehen müssen, der Beendigung entgegen. Nur die überhäuften Arbeiten der jetzi gen Ständeversammlung, die auch die Minister mehr oder weni ger beschäftigen, haben es unmöglich gemacht, sie zu vollenden. Sie werden daher erst der nächsten Ständeversammlung vorzu legen sein. Zu leugnen ist schließlich nicht, daß es für das Kriegsministerium und die Regierung nur höchst unangenehm und unerwünscht sein könnte, in diesen Vorarbeiten durch Anträge der geehrten Kammer gestört zu werden. Abg. v. Gablenz: Als ich vorhin um das Wort gebeten hatte, lag der Paragraph des Gesetzes nicht vor, und ich wußte nicht, in welcher Weise buchstäblich das in demselben enthalten wäre, was Seiten des geehrten Abgeordneten v. Schaffrath aus gesprochen worden ist, und was durch seinen Antrag beseitigt wer den sollte; in welcherWeise nämlichjederindieArmeeEintretende Ansprüche auf Beförderung habe, und daß namentlich auch jeder als Gemeiner in die Armee eintreten müsse. Der geehrte Abge ordnete folgert dies aus §. 1, welcher lautet: „Mit Erlangung der Staatsangehörigkeit in hiesigen Landen nimmt die Verbind lichkeit zum Königl. sächsischen Militairdienste ihren Anfang und es erhält jeder Militairpflichtige, unter vorausgesetzter Be fähigung, durch seinen Eintritt in die Armee gleichen Anspruch auf Beförderung in derselben rc"; wo es steht, daß alle als Ge meine eintreten sollen, habe ich nicht gefunden, wörtlich steht es nicht da, daß Einer als Gemeiner eintreten solle,jdenn es steht blos darin, daßJeder durch seinenEintritt Anspruch aufBefördcrung habe. Hierbei ist aber besonders bemerkt, daß die Befähigung zur Beförderung vorausgesetzt werde, daß aber Alle als Gemeine eintreten sollen, ich muß dies wiederholen, steht nicht da, ich habe es wenigstens nicht herauszulesen vermocht, dieser mehrfach an gezogene und wichtige Grund ist also nicht vorhanden. Ich muß mir übrigens noch Einiges zu äußern erlauben, da mehrere Ab geordnete für die Schaffrath'schen Anträge gesprochen haben. Der Abgeordnete Schäffer bemerkte nämlich, es könne in den jetzigen Sachverhältniffen der Gemeine sich nicht mehr zum Dfsi- zierstande heranbilden. Es ist hierauf einestheils von Seiten der Regierung bemerkt worden, daß in unserm Staate eben für den Offizierstand für alle Staatsunterthanen vollständige Gleichheit
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