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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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pen für die Zeit der Herbstübung mit wollenen Decken zu ver sehen, in so weit hat Berücksichtigung angedeihen lassen, als sie ihre Bereitwilligkeit hierzu in den Motiven zu der Gesetz vorlage ausgesprochen hat. Wenn jedoch in diesen Motiven selbst gesagt wird, daß das dringende Bedürfnkß hierzu noch nicht vorhanden gewesen wäre, so muß ich mir zu bemerken er lauben, daß das Bedürfniß zu dieser Maaßregel sich sehr fühl bar im Lande gemacht hat, es hat aber einzig und allein nur daran gelegen, daß man bis jetzt von der Bereitwilligkeit der hohen Staatsregierung keine Kenntniß hatte. Ich erlaube mir daher die Anfrage an die hohe Staatsregierung, wohin dieOrtschaften, wenn ihnenEinquartierung ange sagt wird, sich zu wenden haben werden, oder, ob das hohe Ministerium den in das Cantonnement rückenden Kruppen aus freiem Antriebe Decken aus den Casernenvorräthen mitg eben wolle. Staatsminister v-Nostitz-Wallwitz: Die Ortschaften würden sich an die Amtshauptmannschaft zu wenden haben; denn wenn die Militarparteien jedesmal so viel Decken mit sich führen sollten, deren Bedarf vielleicht nur selten eintreten würde, so würde das einen ungemeinen Aufwand von Trans portmitteln erforderlich machen. Abg. Haden: Ich kann mich damit vollkommen einver standen erklären, und muß deshalb meinen Dank nochmals aussprechen; es war aber nothwendig, daß darüber etwas ge sagt wurde, damit es dadurch im Lande öffentlich bekannt werde. Präsident Braun: Wünscht noch Jemand hierüber das Wort? — Es scheint nicht so; ich frage die Kammer: obste die bei dieser Position 57 postulirten 33,000 Thlr. bewillige? — Einsti mmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 58. Zu extraordinären und außerordentlichen Aus gaben. Bon diesem Postulate sind die Entschädigungen für die Exercierplätze bei den Cantonnements undManoeuvres, dieRei- segelder für Versendungen in Dienstangelegenheiten, dieProceß- kostenverläge in militair-siscalischen Rechtssachen, so wie über haupt alle übrigen bei dem Militairetat vorkommenden außer ordentlichen Ausgaben zu bestreiten. Das gegenwärtige Postulat ist der frühem Bewilligung gleich. Der Rechenschaftsbericht zeigt die Nothwendigkeit der Höhe dieser Dispositionsfonds, daher die Deputation auch dies mal die Bewilligung der geforderten 20,000 Thlr. beantragt. Präsident Braun: .Die Deputation befürwortet die Be willigung der unter Position 58 geforderten 20,000 Thlr. — Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge ihrer Deputa tion hierin beistimme? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 59. Agiozuschlag auf beständigeVerpflegung. Die zu gewahrenden Agiozulagen sind schon bei den betref fenden Positionen bewilligt worden. Position 60. Zu Complettirung der Waffen. Das Ministerium hat auch diesmal bei dieser Position ein directes Postulat nicht gestellt, wohl aber die Ermächtigung von den Ständen begehrt, alle von dem vorliegenden Budjet zu er möglichenden Ersparnisse zu Anschaffung und Ausrüstung und Bewaffnung der zu organisirenden Kriegsreserve verwenden zu dürfen, jedoch dabei sich noch ausdrücklich Vorbehalten, die bei der Naturalverpflegung, Position 48 b. etwa cmstehenden Ueber- schreitungen noch besonders vergütet zu erhalten. Der Kostenbetrag der zu vollständiger Ausrüstung und Bewaffnung der Kriegsreserve erforderlichen Gegenstände ist der Deputation genau nachgewiesen worden. Es belauft sich derselbe auf 45,428 Thlr. 11 Ngr. 5 Pf. für die Bewaffnung, und 50,039 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf. für die Ausrüstung her 3,228 Mann starken Kriegsrcserve. Unter Ausrüstung versteht man die Beschaffung der Kopf bedeckung, des Lederwerks, Mäntel, Kittel, der Messingdecora- tionen und dergleichen. Die Deputation vermochte weder gegen die Höhe der einzelnenAnsätze, noch gegen deren Gesammtbetrag eine Erinnerung zu machen, da erstere möglichst billig befunden wurden und der letztere wieder mit der Zahl der Mannschaften und der denselben zu verabreichenden Waffen und Ausrüstungs gegenstände im vollständigen Einklänge stand. Das hohe Ministerium wird jedoch die angegebenen Sum men nicht vollständig bedürfen, indem es schon im Jahre 1841 durch die von den politischen Verhältnissen gebotenen Vorberei tungen zur Mobilmachung des Contingents genöthigt war, mehrere von den gegenwärtig erforderlich werdenden Gegen ständen anzuschaffen, welche man bei den Vorräthen aufbewahrt und die gegenwärtig zur Ausrüstung der Reserve verwendet werden können. Der uns vorliegende Rechenschaftsbericht weist Seite 383 bei Position 49 nach, daß das Ministerium die für die Aus rüstung der Armee bewilligte Summe im Jahre 1841 um 12,091 Thlr. 14 Ngr. — überschritten hat. Jene Summe würde nach der ausdrücklichen Erklärung derHerrenRegierungs- commissarien von dem oben angegebenen Bedarfs abzurechnen sein. Aber auch die nach Abzug dieser Summe noch erforder lichen 83,376 Thlr. 23 Ngr. 7 Pf. hofft das Ministerium nicht vollständig zu bedürfen, indem man anfänglich von alten Vor räthen noch Ausrüstungsgegenstände, die jedoch nur für den Gar nisondienst tauglich sind, zu benutzen beabsichtigt und deshalb glaubt, noch wesentlich den Kostenbetrag zu vermindern. Ueber- haupt hat die Armeeverwaltung die Absicht, nur successive jene Anschaffung zu bewirken. Die Deputation, von der Ansicht ausgehend, daß die Aus führung der vom Bunde gegebenen Bestimmungen nicht länger auszuhalten sein dürfte, sieht die Bewaffnung der Kriegsreserve als unabwendbar an und glaubt daher, den vom hohen Kriegs ministerium vorgeschlagenen Modus der Beschaffung der Mittel der Kammer als empfehlenswerth und annehmbar bezeichnen zu müssen. Sie erkennt an, daß derselbe nur aus der Absicht her vorgegangen ist, das vorliegende Budjet nicht durch eine bedeu tende Summe erhöhen zu müssen. Wenn daher das Ministerium nur durch strengen Haushalt und möglichste Einschränkung einen Zweck zu erreichen strebt, für welchen ein besonderes Postulat von der Ständeversammlung schwerlich hätte verweigert wer den können, so glaubt die Deputation, diese schonende Rücksicht für die Interessen der Steuerpflichtigen nur dankbar anerkennen zu müssen. Sie rathet daher der Kammer an:
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