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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ments angenommen und der Punkt sub b. würde vollkommen bleiben. Präsident Braun: Es geht also die Ansicht der Staats regierung dahin, daß der Satz «ul, b. zur Abstimmung ganz, wie er im Entwürfe enthalten ist, gelangen möge. Abg.Jani: Es Hatallerdings in so fern ein kleines Miß- verständniß stattgefunden, als ich eigentlich nicht gegen das Amendement des Abgeordneten Metzler, das ich blos im Eingänge meiner Rede erwähnte, sondern dagegen sprechen wollte, daß man nicht alle Vergehen, welche man nach allgemeinem Begriffe als entehrend ansehen muß, auch zugleich als Grund für Befreiung vom Militairdienste ansehen dürfe. Wenn ich daher jetzt, nach dem auch die hohe Staatsregierung dasselbe genehmigt hat, damit vollkommen einverstanden bin, so muß ich doch für den Punkt -llb b., da ich hierin das Bedenken desSecrctairsTzschucke theile, in so fern eine veränderte Fassung wünschen, als ich mir fortge setzte verbrecherische Handlungen nicht denken kann. Man hat allerdings ckelicta facti permsoeatis, indessen dürften diese schwer lich hier gemeint sein; ich bitte also, den Antrag zur Unterstützung zu bringen, daß es anstatt: „wegen fortgesetzter verbrecherischer Handlungen" vielmehr heiße: „oder wegen einer fortgesetzten verbrecherischen Lebensweise". Präsident Braun: Der Abgeordnete wünscht, daß das Wort: „Handlungen" vertauscht werde mit dem Worte: „Lebensweise", und statt des Wortes: „verbrecherischer" ge setzt werde: „verbrecherischen". Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag des Abgeordneten unterstützt? Es ist wohl die Hälfte der Kammer nöthig. Wollen die Herren, die sich erhoben haben, stehen bleiben? — Das Amendement wird hinreichend unterstützt. Königl. Commiffar Richter: Es ist mir mit dem An träge des Herrn Abgeordneten Metzler gegangen, wie dem Herrn Abgeordneten Klien; ich habe ihn bei der ersten Ankündi gung nicht so vernommen, als er wirklich gemeintzu sein scheint. Jetzt habe ich gefunden, daß der Herr Abgeordnete vor dem Worte: „Arbeitshausstrafe" die Worte: „wegen eines nach allgemeinen Begriffen für entehrend zu haltenden Verbrechens" eingeschaltet wissen, den zweiten unter d. aber stehen gelassen haben will. Hiernach wird sich allerdings Manches, was ich erwähnt habe, nicht mehr als nöthig darstellen. Ich habe dies zur Erläuterung hinzuzusetzen für nöthig erachtet. Präsident Braun: Ich habe auf diese Bemerkung zu entgegnen, daß wenigstens ich mich bei dem untergelaufenen Mißverständnisse für schuldlos halte. Abg. a. d. Winckel: Ich habe mich nur dahin ausspre chen wöllen, daß ich vollkommen mit dem Anträge des Abgeord neten Metzler übereinstimme. Ich glaube, es wird dadurch Alles erreicht, was die Staatsregierung und was die Kammern für das Volk wünschen können. Es kommt alsdann Keiner unter das Militair, der eine ehrenrührige Handlung begangen hat, und es werden auch Keine ausgeschlossen, die wegen Kleinig keiten im bürgerlichen Leben Arbeitshausstrafe haben erleiden müssen. Es können z. B. junge Leute eine Schlägerei geh,bt haben, wobei Einer verletzt worden ist, wofür dann auch Einer Arbeitshausstrafe bekommt, ohne daß man dies für ein ehrenrüh riges Vergehen halten wird. Also finde ich das Amendement voll kommen den Wünschen entsprechend, und werde dafür stimmen. Vicepräsident Eisenstuck: Nach Allem, was über die Sache gesprochen worden ist, bin auch ich der Ansicht des Herrn Abgeordneten Metzler. Ich glaube, es ist am besten, wenn wir setzen: „wegen eines nach allgemeinen Begriffen für ent ehrend gehaltenen Verbrechens". Ich glaube, da wird der Zweck wohl erreicht. Ich habe mir noch ein Bedenken gemacht, ob man nicht noch weiter gehen, und die Worte, die derAbgeord- neteMetzler vor dem Worte: „Arbeitshausstrafe" eingeschoben wissen will, nicht dem Worte: „Zuchthausstrafe" Vorsitzen solle. Denn es sind die Fälle möglich, wo auch Zuchthausstrafe nicht nach allgemeinen Begriffen entehrend ist. Nehmen Sie z. B. den culposen Todtschlag an; da kann auch aufZuchthausstrafe erkannt werden. Die politischen Verbrechen habe ich dabei nicht im Auge, denn wir sind, Gott sei Dank! ziemlich damit verschont gewesen, und wenn sie vorgekommen sind, so sind sie nicht mit Arbeitshaus bestraft worden; Aufruhr aber und Tumult sind keine politischen Verbrechen, das also kann ich hierher nicht ziehen. Bin ich nun hierin mit dem Abgeord neten Metzler einverstanden, so mache ich mirdagegen bei b. Be denken. Ich glaube, daß durch diese Bemerkung der Ab schnitt b. des Paragraphen keine Verbesserung erfahren habe. Ueberhaupt scheint mir, wenn Einer so viele verbrecherische Handlungen begeht, daß er sich dadurch der allgemeinen Achtung unwürdig macht, sehr sonderbar, wenn er nicht unter das Arbeits haus fallen würde. Dann ist es aber auch wieder eine sehr bedenkliche Sache; denn moralische Verdorbenheit, wie soll diese ermessen werden? Ist sie vorhanden, so gehört sie, in so fern sie unabhängig von andern Verbrechen ist, nicht in die Gesetzgebung, sie gehört dann nicht unter die Vergehen. „Fortgesetzte verbrecherische Handlungen" und der Grad der dabei an den Tag gelegten Verdorbenheit ist ein weiter Spiel raum. Die eine Recrutirungscommission wird die Sache so, die andere so nehmen. Und nun besonders ist cs heute wieder sehr auf die Bahn gekommen — die armen Holzdiebe—ihnen kann man leider auch nicht das Wort reden. Da habe ich einen in der Hand gehabt, der war 17 Mal ertappt worden über lauter kleinen Vergehungen; man hatte ihn mit 3 und 6 Tagen Gefängniß bestraft. Ein weiter Spielraum; und das hat mich jetzt bestimmt, daß ich glaube, ich würde hier lieber zum ältern Gesetze zurückkchren, wo es heißt: „als Vagabun den anzusehen sind". Da nun der zweite Satz im ersten ge troffen ist, und überhaupt der Grund das hauptsächlichste Motiv ist, daß unsere Strafgesetzgebung sich geändert hat, in dem nun viele Verbrechen, die zur Zeit des ältern Gesetzes mit Zuchthausstrafe belegt worden sind, jetzt nur mit Arbeitshaus strafe geahndet werden, so glaube ich, ist es darum besser, man bleibt dabei: „als Vagabunden anzusehen sind". Präsident Braun: Ich kann die Debatte wohl nun für geschlossen annehmen. Der Herr Referent hat das Wort.
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