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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Demnach könnte ich zur Fragstellung übergehen. Die Deputation schlägt vor, §. 1 der Gesetzvor lage in der von der Deputation gegebenen Fassung (s. oben S.1198 flg.) anzunehmen, und ich fragedieKammer: ob siedem Vorschläge der Deputation beistimmt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation, daß §. 2 des Gesetzentwurfs in der von ihr gegebenen Fassung an genommen werde, daß jedoch das Wort: „Salz" mit: „Koch- und Viehsalz" vertauscht werden möge, und ich frage die Kam mer: oh sie auch in dieser Hinsicht der Deputation beistimme? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: Der Bericht sagt ferner: Nach den dem Gesetzentwurf beigegebenen Motiven Seite 492 hat die Staatsregierung sich bei Erlassung des gegenwärti gen Gesetzes mit der Frage beschäftigt, ob es ausführbar und rath- sam sei, den Salzdetailhandel von der Niederlage ab frei zu geben und daher das jetzt bestehende Salzschankwesen, lediglich unter denjenigenBeschränkungen,welchesich ingesundheitspolizeilicher Hinsicht und sonst nöthig machen würden, aufzuheben. — Die Regierung erklärt jedoch, daß die darüber angestellten Erörterun gen zu einem geeigneten Ergebnisse noch nicht geführt haben, und behält sich deshalb eine weitere Erwägung dieses Gegenstandes zur Zeit noch vor. — Lag hierin schon eine indirekte Aufforderung für die Depu tation, sich auch ihrerseits mit dieser Frage zu beschäftigen, so würde sie sich dazu unter allen Umständen fürverpflichtet erachtet haben, da sie dieselbe für wichtig und an der Zeit hält. Es ist nicht zu verkennen, daß, der dankenswerthen Gleich stellung der Salzpreise in allen Niederlagen des Landes ohn- geachtet, eine völlige Gleichstellung dieser Preise sür die Consu- menten noch ziemlich entfernt ist. Denn die an dm Niederlags platzen Wohnenden werden immer das Salz wohlfeiler haben, als die davon mehr oder weniger Entfernten, welche außer dem Niederlagspreis noch das Fuhrlohn von der Niederlage bis an ihren Wohnort zu bezahlen haben. — Der Besitz einer Salz niederlage wird deshalb nun, da der Staatdas Fuhrlohn bis dahin vergütet, sehrwerthvoll, die weitere Entfernung von einer solchen Niederlage sehr nachtheilig für die Consumenten. Dieses Ver- hältniß steht fortan geradezu in Widerspruch mit dem im Gesetz entwürfe angenommenen Grundsätze der Gleichstellung der Preise für das ganze Land, es muß und wird dieser Widerspruch das Gesuch von, den Salzniederlagen entfernteren Orten um Nähere Salzniederlagen Hervorrufen, und in der That läßt sich gegen solche Gesuche vom Standpunkte der Gerechtigkeit aus nichts einwenden. Muß man auch bei näherer Erwägung der ganzen Anlegen- heit zugeben, daß sich der Grundsatz gleicher Salzpreise für alle Consumenten nicht bis auf die äußerste Spitze durchführen lassen wird, so scheint es der Deputation doch unzweifelhaft, daß sich für denselben, und wohl ohne besondere Opfer aus der Staats kasse, noch viel thun läßt. Das wirksamste Mittel dazu erblickt die Deputation in der Einziehung sammtlicher Königlicher Salzniederlagen desLandes, mit Ausnahme der Leipziger, welche die Stelle der Coctur ver treten und beibehalten werden müßte. In allen nicht ganz un bedeutenden Städten des Landes müßten dann Privatnieder lagen für den Ort selbst und feine Umgebung errichtet werden, welche unter Controle der Sleuerbeamten den Verkauf des Salzes im Ganzen und Einzelnen zu besorgen, und aus welchen die Dörfer der Umgegend ihren Bedarf durch geeignete und zu controlirende Mittelspersonen zu erholen haben würden. Diese Niederlagen würden das Salz frachtfrei, oder unter Vergütung einer bestimmten Fracht, oder durch einen bestimmten Fuhrenunternehmer für das ganze Land, aus der Hauptniederlage zu Leipzig empfangen, der Versandt müßte, so wie jetzt schon, unter angemessener Controle und die Abladung im Beisein eines Steuerbeamten erfolgen. Der Uebernehmer der Salzniederlage hätte sich zu verpflichten, hinreichenden Raum für den Salzbedarf auf gewisse Zeit und ein gewisses Salzquantum stets zu halten und das Salz nach dem dafür festgestellten Tarif zu verkaufen, und empfinge seine Provision auf das verkaufte Quantum vom Staate. In der Hauptsache würde dies dieselbe Einrichtung sein, welche in Preußen besteht, unH die Deputation verspricht sich davon allerdings wesentliche Vortheile. Sie ist überzeugt, daß sich zu sehr günstigen Bedingungen Uebernehmer von dergleichen Salzniederlagen finden würden, weil manWerth darauf legt, sie zu besitzen, wegen mancher indi rekten Vortheile, die sich daran knüpfen. Jedenfalls ist die Deputation der Ansicht, daß die für diese Privatniederlagen zu gewährende Provision weit hinter dem Aufwande zurückbleiben würde, welcher jetzt mit den Königlichen Salzniedcrlagen ver knüpft isi, und daß dadurch, wie durch die Ersparniß an der Provision für den Salzschänken, welche jetzt auch auf den Preis des Salzes geschlagen wird, der Mehraufwand an Fracht, wel cher hier und da durch die etwas weitere Verführung des Salzes auf Kosten des Staates erwachsen müßte, reichlich wieder gedeckt werden würde. — Der Vortheil würde aber hierdurch erlangt, daß ohne besondere Opfer die von den jetzt bestehenden Salznie derlagen entfernter wohnenden Consumenten das Salz zu den selben Preisen erlangen könnten, als die an den Niederlagsorten selbst befindlichen, und hierdurch das dem Gesetze unterliegende Princip eine weit ausgedehntere und konsequentere Anwendung erlangen würde. Zu bemerken ist hierbei noch, daß nach dem Etat für die Salznutzungen auf die Finünzperiode 18ZA die Magazin-, Arbeits- und Verwaltungskosten mit 16,817 Thlr. 14 Ngr. 7 Pf. jährlich veranschlagt sind.— WesentlicheBedenken gegen eine derartige Einrichtung sind der Deputation nicht beigegangen, und sie ist namentlich über zeugt, daß eine wirksame Controle zur Sicherung des Staates sowohl, als der Consumenten, dabei vollständig in derselben Maaße werde eintreten können, als sie jetzt besteht. Gern giebt die Deputation aber zu ^daß sich auch noch andere, bei näherer Erwägung vielleicht angemessenere, Moda litäten denken lassen, unter welchen der Zweck zu erreichen wäre, welchen sie dabxi im Auge hat ; — sie zieht ferner zu, daß bis zu dem ganz nahen Zeitpunkte der Einführung des vorliegenden Gesetzes eine Aufhebung der bisherigen Einrichtungen für den Salzvertrieb und eine Organisation derselben im Sinne der Deputation nicht zu erreichen sein wird. Aber sie hält doch zugleich diese Angelegenheit und Ein richtung für so wichtig, wünschenswerth und ausführbar, daß sie der geehrten Kammer anrathet, in der. ständischen Schrift zu dem vorliegenden Gesetze zu beantragen:" es wolle die hohe Staatsregierung die Aufhebung der jetzt bestehenden Salzniederlagen, mit Ausnahme der Leipziger, und die Freigebung des Salzhandels lediglich
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