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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Lage, an welchem"«« seine Entlassung erhält, Anspruch." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Es er heben sichneunzehn Mitglieder zur Unterstützung. Präsident Brau ne Es haben sich neunzehn Mitglieder zur Unterstützung erhoben; allein es dürste die Kammer zu entschei den haben, ob der Antrag, da er nicht zu Anfang der Debatte gestellt ist, für hinreichend unterstützt anzusehen sei. Ich frage daher die Kammer: ob sie den Antrag für hinreichend unter stützt ansehe? — Bon sechs und fünfzig Anwesenden erklären sich drei und dreißig dagegen; das Amendement ist also als nicht hinreichend unterstütztanzusehen. Präsident Braun: Es bleibt also nun das Amendement, welches der Abgeordnete zu Anfang der Diskussion gestellt hat. Wünscht Jemand über tz. 42 und das Amendement zu sprechen? Staatsminister v. Nostitz - Wallwitz: Ich würde bitten, das erste Amendement nochmals vorzulesen. , Präsident Braun: Der Abgeordnete wünscht, daß: „ öf fentlichen" mit: „Civil" vertauscht werde, so daß tz. 42 lauten würde: Wird einem Soldaten, während er als Stellvertreter dient, entweder wegen einer Anstellung im Civildienste u. s. w. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Der Abgeord nete erwähnte vorhin selbst, daß er Privatdiener, Markthelfer und alle solche Leute nicht mit darunter verstanden habe. Er hat die Eisenbahnen im Auge gehabt, auch wenn sie nicht Staatsbahnen wären. Das Kriegsministerium, welches nicht weniger, als Alle wünschen kann, die Stellvertreter möglichst begünstigt zu sehen, würde sich damit einverstanden erklären, wenn es im Paragraphen hieße: „wegen einer Anstellung bei einer inländischen Eisenbahn," in so fern eS der Absicht der Kammer und des Antragstellers genügt. Abg. v. Schaffrath: Ich könnte dem Zusätze, welchen der Herr Staatsmiüister beantragt, nicht beitreten, weil ich keinen Grund dafür sehe, warum die bei Eisenbahnen Angestellten besonders berücksichtigt werden sollen. Dieselbe Begünstigung ließe sich mit gleichem Rechte auch auf andere Privatdiener ausdehnen. Es ist z. B. größere Noth an ländlichem Gesinde, M bei den Eisenbahnen. Abg. v. Thielau: Ich muß mich ganz in gleichem Sinne aussprechen. Ich würde mich gegen das Amendement des Abgeordneten Metzler unter jeder Beziehung erklärt haben, gegen die Ansicht des Ministeriums aber muß ich es ebenfalls «bedingt. Ich vermag nicht ein« Grund für die Begün stigung einzusehen. Sie lassen sich als Stellvertreter anneh- «n, und finden sis es für besser, in den Dienst eines. Eism- bahngesellschaft übsrzugehm, so mögen sie such den Nachtheil tragen, welchen ihr Bessahrm mit sich bringt. Mg. 0. PlsHmann: Ich erlaube mir auf das, was der Herr Staatsmimstcr Zuletzt ausiprsch, zu erwidern, daß Has von ihm vorhin bezeichnete Pcimip ganz verlassen wird. Es wurde vorhin gesagt, daß ein Vertrag vorhanden sei, wel cher von beiden Seiten gehalten werden müsse. Jetzt wird er einseitig aufgehoben werden können unter dem Bsrgebm, haß de? Stellvertreter einen PavalÄmst erhEsn habe. ». 7L. SLaatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Das Princip wird stets aufrecht erhalten werden müssen. Es muß dem Kriegsministerium unbedingt unbenommen bleiben - ob es die Entlassung bewilligen will oder nicht, so lange der Stellver treter im Contracte ist, d. h. so lange er die Stellvertretung, die er übernommen, nicht ausgedient hat. Abg. o. Platz mann: Ich will nur die kurze Bemerkung machen, daß, wenn einmal in das Gesetz ausgenommen wird, daß der Stellvertreter, wenn er eine Privatanstellung findet, einen Anspruch auf die volle Einstandssumme habe, ihm die Einwilligung schwerlich verweigert werden dürfte. Referent Abg. Schäffer: Auch ich würde mich dem er weiterten Amendement nicht «schließen, und ich glaube, dies im Sinne der Deputation äußern zu können. Es ist die Be günstigung, welche die Gesetzvorlage enthält, vorzüglich denen zugestchert, die eine feste Anstellung erhalten. Eine solche kann man aber nur die nennen, welche im Staatsdienste und bei andern Behörden erlangt wird, wie schon vorhin erwähnt wurde, als z. B. Gerichtsdiener, Diener bei Stadträthen und sonstige derartige Beamte. Beamte bei Eisenbahnen aber sind auf eine kurze Kündigungszeit angestellt und können fast an jedem Tage entlassen werden. Wollte man so weit gehen, so würde ich dann dem beistimmen, daß es aüf alle Privatbedienungen auszudehnen sei. Ich rathe daher an- es bei der Bestimmung zu lassen, wie sie der Gesetzentwurf enthält. Abg. Meisel: Auch ich muß mich der zuletzt ausgespro chenen Ansicht anschließen. Ich sehe keinen Grund ein, warum namentlich eine Ausnahme gemacht werden soll für die bei den Eisenbahnen Angestellten. Der Referent hat sehr richtig be merkt, daß bei den Eisenbahnen die Beamten gewöhnlich auf eine kurze Kündigungsfrist angestellt werden. Es würde also dieser Umstand als ein Borwand gebraucht werden, um vom Militairdienst, wenn der Stellvertreter kein Wohlgefallen mehr daran findet, entlassen zu werden. Es giebt viele andere Im Mute, bei welchen Anstellungen, die nachgesucht werden, auf viel längere Kündigungsfristen erfolgen, als die bei den Eisenbahnen. Es würde dieses Institut vor andern einen Vorzug genießen, und ich glaube, es liegt nicht im Sinne der Kammer, eine solche Ausnahme in das Gesetz zu bringen. Präsident Braun: Ich kann nun wohl zur Fragstellung übergehen, und richte die erste Frage auf das Amendement des Abgeordneten Metzler, welcher wünscht, daß: „öffentlichen" vertauscht werde mit: „Civil". Ich frage die Kammer: ob 'ie diese Vertauschung genehmigt? — Wird gegen drei Stim men sbgeworfen. Präsident Braun? Nimmt die Kammer Z. 42 des Gesetz entwurfs in der von der Deputation Vorgeschlagmen Mache M? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Schäffss: ß.43. Ire Z. 5Ä. Zn Kriegszeiten findet, weil man während derselben aus gediente Soldaten nicht entlassen kann, statt der Z. 47 erwähn- A*
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