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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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für Ausübung des Mahlrechts an die Gerichtsherrschaften zu entrichtenden baaren Geldgefälle. Präsident Braun: Das Directorium glaubt Ihnen Vorschlägen zu müssen, diese Petition an die erste Deputation, der ein aufdieLaudemialpflicht bezügliches Allerhöchstes Decket vorliegt, abzugeben. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Za. 10. (Nr. 070.) Secretair Bürgermeister Scheibner bittet um Urlaub vom 30. Januar bis mit 20. März dieses Jahres. Präsident Braun: Will die Kammer diesen Urlaub be willigen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es wird in Folge dessen die Einbe rufung des Stellvertreters nöthig fein. Will die Kammer diese Einberufung beschließen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Was die Vertretung des Herrn Secretairs anlangt in seiner gegenwärtigen Function, so haben die Herren Secretaire erklärt, die Function desselben auf die Zeit seines Urlaubs mit übernehmen zu wollen; es wird daher von der Wahl eines stellvertretenden Secretairs abzusehen sein. 11. (Nr. 971.) Anschluß Johann Gottlob Rudellls und 36 Gen. zu Zwickau an die von den Vertretern des Handels und Fabrikstandes der zweiten Kammer unter Nr. 445 der Hauptregistrande eingsgangene Petition. Präsident Braun: Die Petition, an welche der Anschluß in der vorliegenden Eingabe erklärt ist, liegt der dritte n De putation vor, daher auch diese dahin abzugeben sein wird. Ist hie Kammerdamiteinverstanden? — Einstimmig Ja. 12. (Nr. 972.) Petition mehrerer Bürger und Einwohner aus 18 erzgebirgischen Städten und 16 Dörfern, Moritz Lang bein aus Chemnitz und 2011 Gen., um Zurücknahme des Ver bots der „Sonne". Abg. Rewitzer: Diese Petition des Erzgebirges ist mir mit der Aufforderung zugegangen, sie bei der verehrten Kammer einzuführen. Ich fühle mich um so mehr verpflichtet, dieserAuf- forderung nachzukommen, als der gegenwärtige beklagenswerthe Zustand unserer Presse jeden Freund des freien Wortes auf fordern muß, sich bei jeder Angelegenheit für dasselbe zu erheben. Die Petenten, fast ohne Ausnahme dem Bürger- oder Bauern stands angehörend, sagen in ihrer Petition, daß es vielleicht kei- MM Einzigen unter ihnen vergönnt gew esen, sich eine wissenschast- Kche Bildung anzueignen; demungeachtet fühlten sie den Drang Md die Pflicht in sich, die politischen Zustande des Vaterlandes kennen zu lernen und sich zu den Anforderungen heranzubilden, welche an einen guten konstitutionellen Staatsbürger gemach t Werden. Es wäre ihnen zur Erreichung dieses Zieles kein ande res ihnen zugängliches Mittel bekannt, als diepolitischen Blätter, und unter diesen wäre ihnen „die Sonne" das faßlichste und deutlichste gewesen; sie vermißten diese Zeitschrift um so schmerz licher, als die übrigen guten politischen Blätter des Landes zu theuer sind und sich keines findet im Lande, das ihnen so ange messen für ihre Begriffsweise, so populär erschienen, als dieses. Sie bitten daher, daß die hohe Standeversammlung sich bei der hohen Staatsregierung dafür verwenden möge, daß das Verbot dieser Zeitschrift zurückgenommen, oder dem Verleger und dem Redacteur eine andere Concession zu Herausgabe einer politischen Zeitschrift zu Theil werden möge. Sie versichern zugleich, daß hre Petition keineswegs auf dem sogenannten fabrikmäßigen Wege erzielt worden sei; sie versichern, daß, obwohl diese Pe tition aus 18 Städten und 16 Dörfern hervorgegangen sei, an deinem Orte zu Unterschriften aufgefordert, an keinem Orte mit Karten zur Unterzeichnung eingeladen'wordensei; sie versichern, daß ihre Unterzeichnung das Werk ihrer freien, inner» Über zeugung sei. Sie sagen auch, sie wollten es dahingestellt sein lassen, ob höhere politische Rücksichten es geboten haben, daß die genannte Zeitschrift eingezogen worden ist; sie müßten aber feierlichst gegen die Annahme protestiren, als habe diese Zeit schrift aufreizend auf sie eingcwirkt. Swversichern, obwohl sie dieses Blatt mit Liebe gelesen, daß sie dennoch dieselben Gesin nungen für das Wohl des Vaterlandes und des Königs in sich tragen, wie zuvor. Stände, meine Herren, die Unterdrückung dieser Zeitschrift als eine vereinzelte Maaßregel da, so möchte es weniger beunruhigen; alleininderjüngstcnZeitsind mehrere ganz gleiche Maaßregeln von der Regierung ergriffen worden, und diese deuten allerdings auf die große Gefahr hin, welche dem freien Wort in unserm Vaterlande droht. Die Regierung kann Gründe haben, welche den Gebrauch ihres Rechtes zu Entziehung der Concession einer Zeitschrift nothwendig erscheinen lassen, sie kann Gründe haben, welche diesen Gebrauch rechtfertigen; aber, meine Herren, der Gebrauch dieses Rechtes darf niemals gegen den Geist der Verfassung gerichtet sein, niemals eine Richtung nehmen, welche mit der Freiheit, die uns versprochen ist, nimmermehr in Einklang zu bringen ist. Die Verfassungsur kunde verheißt uns in §. 35, die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels sollen durch ein Gesetz geordnet werden, wel ches die Freiheit derselben unter Berücksichtigung der Vorschrif ten der Bundesgesetze und der Sicherung gegen Mißbrauch als Grundsatz aufstellen wird. Ist dies etwa der Anfang zu Erfül lung dieser Zusage? oder sind die erwähnten Maaßregeln mit dem Geiste der Verfassung etwa in Einklang zu bringen? Meine Herren, wenn diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, dann freilich habe ich niemals gewußt, was Freiheit ist. Vierzehn Jahre lang hat man uns die Erfüllung der feierlichst gemachten Zusage vorenthalten, vierzehn Jahre haben wir mit großer Ge duld gehofft und geharrt, eben so lange haben wir uns abgemüht mit Bitten und Beschwerden, die heilig versprochene Freiheit der Presse, diese wichtigste Hüterin unserer konstitutionellen Rechte, zu erlangen. Was ist uns null geworden? Noch engere Fesseln, noch härterer Druck! Das Schicksal der Presse scheint mir vergleich bar mit dem eines unschuldig Gefangenen, für dessen Befreiung sich die Bitten aller Verständigen, aller Freunde des Fortschrit tes, des Vaterlandes vereinigen, dessen endliche Entfesselung kaum jemals so dringend gewünscht und verlangt wurde, als jetzt,
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