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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sind gegen die letzte Bewilligung von 5,832 Khlr. 9 Ngr. 2 Pf. um 465Khlr.19Ngr.1Pf. gefallen, und zwar sind 300 Khlr. , welche zur Erfüllung des in der frühern Stellung bezogenen Gehalts einem Ministerial- rathe noch nach dem Specialetat von 18M gewährt wurden, und ferner 165 Khlr. 19 Ngr. 1 Pf. an Agiovergütung weniger in Ansatz gebracht worden. , Im Uebrigen sind sämmtliche Posten des Specialetats un verändert geblieben. Gegen die hiermit der Kammer empfohlene Bewilligung der geforderten 28,956 Khlr. 20 Ngr. 1 Pf. hat die Deputation mithin nichts zu erinnern gefunden. Präsident Braun: Will die Kammer dem Vorschläge der Deputation gemäß die in Position 13 geforderten 28,956 Khlr. 20 Ngr. 1 Pf. bewilligen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position 14. Das Oberappellationsgericht snebsi Canzlei 48,906 Khlr. 29 Ngr. 4 Pf., jncl. 4,056 Khlr. 29 Ngr. 4 Pf. transitorisch. Bei dem vorigen Landtage waren fürdasLberappellatrons- gericht nebst Canzlei 49,222 Khlr. 10 Ngr. 6 Pf. und zwar: 45,000 Khlr. — Ngr. — Pf. als etatmäßiges, 4,222 - 10 - 6 - als transitorisches Erfor derniß 8ummÄ w. 0. bewilligt worden, das -ermalige Postulat beträgt aber: 48,906 Khlr. 29 Ngr. 4 Pf., wovon 44,850 Khlr. — Ngr. — Pf. auf den Etat, 4,056 - 29 - 4 - auftransitorischeZuschüffe berechnet worden sind, indem überhaupt 150 Khlr. wenig er für den Etat und 165 Khlr. 11 Ngr. 2 Pf. weniger für den vorübergehenden Aufwand gefordert werden. Der jetzige Specialetat weicht in folgenden Ansätzen von dem vorigen ab: 150 Khlr. sind durch Einziehung der achten etatmä ¬ ßigen Canzlistenstelle am bleibenden Bedarfs gekürzt, eben so sind zu den vorübergehenden Ausgaben > 173 Khlr. 10 Ngr. — Pf. anTranksteuerbeneficium für den dritten Rath und 212 - . 1 - 2 - an Agiovergütung 385 Khlr. 11 Ngr. 2 Pf. weniger, dagegen 220 Khlr. für einen neu eingetretenen Rath, (welche jedoch bei dem Specialetat des Justizministeriums weg gefallen sind,) transitorisch mehr gefordert, so daß sich an dem transitorischen Bedürfnisse ein Minus von 165 Khlr. 11 Ngr. 2 Pf. ergiebt. Da der diesmalige Voranschlag 315 Khlr. 11 Ngr. 2 Pf. weniger, als die letzte BewMgungssumme enthält, auch die bei den frühern Prüfungen vorhanden gewesenen Verhältnisse gleichmäßig fortbestehen, so empfiehlt die Deputation der Kam mer die Annahme des Postulats an 48,906 Khlr. 29 Ngr. 4 Pf. in der von der hohen Staatsregierung vorgeschlagenen Maaße. Präsident Braun: Die Deputation empfiehlt uns. die Annahme des Postulats an 48,906 Khlr. 29 Ngr. 4 Pf. in der von der hohen Staatsregierung vorgeschlagenen Maaße. Will die Kammer dem Vorschläge der Deputation hierin beitreten? — EinstimmigJa. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position 15. Die Bezirksappellationsgerichte zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Budiffin 90,811 Khlr. 12Ngr. 1 Pf., incl, 10,201 Khlr. 12 Ngr. 1 Pf. transitorisch. Während auf die letztvergangene Finanzperiode 91,812 Khlr. 9 Ngr. 1 Pf., und zwar: 80,610 Khlr. — Ngr. — Pf. als etatmäßig, 11,202 - 9 - 1 - als transitorisch, Luwwa w. o. bewilligt worden, ist der Aufwand für die Bezirksappellations- gerichte in dem vorliegenden Etat zu 90,811 Khlr. 12 Ngr. 1 Pf., und zwar: 80,610 Khlr. — Ngr. — Pf. als etatmäßig, 10,201 - 12 - 1 - als transitorisch, Kumm» w. o. mithin um L,000Khlr.27Ngr. weniger für das vorübergehende Bedürfmß in Ansatz gebracht worden. Bei der Vergleichung des vorgelegten Specialetats mit dem vorigen sind folgende Veränderungen wahrzunehmen ge wesen: L)Werm Appellationsgerichts inDresden. Bei dem Collegio selbst sind
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