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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. v. Schaffrath: Obwohl ich jetzt in dem Bezirke zweier Appellationsgerichte lebe, die mich mit der sächsischen Justiz, von der ich früher keine ganz gute Meinung hatte, wie der fast ganz ausgesöhnt haben, so kann ich doch nicht umhin, einige Wünsche in Beziehung auf Mängel oder Gebrechen mkt- zutheilen, wie sie auf eigner Wahrnehmung beruhen, deren Ab stellung so bald als möglich erfolgen möge. Ungeachtet der Vermehrung der Appellationsgerichtsräthe erfolgt nämlich der VcrspruchderCivil- sowohl, als derUntersuchungssachen biswei len sehr langsam, in oft auch Z- Jahren, und man kann sich daher über die lange Dauer unserer Processe nicht wundern. Das Volk schiebt die Verzögerung auf die Advocaten, aber diese kön nen nicht dafür, denn sie sind bei fast allen ihren Arbeiten an bestimmte Fristen gebunden, während den Spruchbehörden keine Frist vorgeschrieben ist, obwohl die Gleichheit dies erforderte. Z.B. eine gute Vertheidigung erfordert eben so viel Zeit, als ein gutes Urthel, dennoch ist für den Richter keine Frist vorge schrieben, während der Advocat bedeutende Strafe zahlen muß, wenn er die Defension nicht innerhalb der bestimmten Frist lie fert. Man kann einwenden, der Advocat habe mehr Zeit, als der Richter, aber das ist nicht ganz richtig; es giebt eine Menge Advocaten, die mehr zu arbeiten haben, als mancher Richter, so daß sie ost ihre Gesundheit zusetzen. Haben sie auch sechs, acht, zehn große -Vertheidigungen auf einmal zu gleicher Zeit zu lie fern, so müssen sie doch in der bestimmten Frist geliefert werden, und sollten sie die Nächte dazu nehmen müssen. Wenn es mög lich wäre, daß ein schnellerer Verspruch stattfinden könnte, so wäre dies für das Volk sehr wünschenswert- und ich würde so gar für eine Vermehrung der Rathe stimmen, wenn die Sache nicht auf einem andern Wege zu ermöglichen wäre. Da es Pflicht des Staates ist, für eine gute Rechtspflege zu sorgen, so muß er auch die Mittel dazu schaffen. Hiernächst habe ich noch einen andern Wunsch. Das Ministerium hat durch die Verord nung von 1838 den guten Willen gezeigt, die Untersuchungshaft möglichst zu verhindern; aber trotz dieser Verordnung scheint es mir doch, als wenn die Untersuchungshaft zu häufig angewendet würde, und zwar gewöhnlich unter dem Vorwande der Vermei dung von Collusionen. Ich kenne aber leider sehr viele Bei spiele, wo eine Collufion des Angeschuldigten mit Zeugen oder VerbrechenSgenoffen, oder eine Unterdrückung der Verbrechens spuren oder der Beweismittel gar nicht möglich oder denkbar war. Dennoch steht aber gewöhnlich in den Protokollen, der Angeschuldigte sei zur Vermeidung von Collusionen in Unter suchungshaft genommen worden. Dagegen haben mir Viele ver sichert, daß für die Untersuchungshaft mündlich ein ander er, nicht im Protokoll stehender Grund.angeführt wäre, der sei näm lich der, weil sie nicht gestanden hätten. Es liegt also dem Ministerium ob, darauf aufmerksam zu machen, daß die Unter suchungsgerichte von der Untersuchungshaft nur in den gesetzlich bestimmten Fällen Gebrauch machen, und auch diese nicht miß brauchen. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Abgeordnete hat zwei Uebelstände erwähnt, die abgesondert von dem Mini sterium zu beantworten find. Er erwähnte, daß oft noch die Urthel sehr lange ausblieben. Das Ministerium will nicht leugnen, daß solche Fälle einzeln vorkommen können, ja es muß sogar gestehen, daß zu einer Zeit die Appellationsgerichte sehr in Rest gekommen waren. Hiervon hat aber auch das Ministerium am vergangenenLandtage Veranlassung genommen, eine Verstärkung derselben um eine Rathsstelle in Antrag zu bringen, was auch von der Kammer genehmigt worden ist. Das Ministerium ver kennt nicht, daß nichts desto weniger Zeiten eintreten können, wo bei diesem oder jenem Appellationsgerichte einzelne Urthel län ger ausbleiben, weil die Anzahl der eingegangenen Sachen sehr gestiegen ist. Deshalb hat auch das Ministerium bei der Vorlage des Budjets erwähnt, daß es wohl nothwendig sei, ohne ein be sonderes Postulat zu stellen, aus dem vorhandenen extraordi nären Fonds des Ministeriums besondere zeitweilige Aushülfe zu leisten, und es hat das Ministerium auch in mehrern Fällen das gethan. Es treten oft Zeiten ein, wo ein Appellationsgericht durch Krankheiten oder andere Behinderungen einzelner Mit glieder momentan in der schnellen Erledigung der Sachen behin dert wird, und das Ministerium doch nicht sofort übhelfen kann, weil es nur Männer absenden will, die bereits geprüft und voll kommen für diese Geschäfte befähigt find. Das Ministerium richtet hierauf unausgesetzt seine Aufmerksamkeit, und läßt am Schlüsse jeden Jahres sich anzeigen, wie viel Sachen eingegan gen und wie viel Reste sind, um daraus abnehmen zu können, ob ein Nothstand stattfindet. Die Präsidenten erstatten übrigens in einzelnen Fällen, wenn Nothstand stattfindet, Vortrag, um sich Abhülfe zu verschaffen. Daß die Zahl der Sachen bei den Appellatkonsgerichten sehr steige, das kann ich aus einer statistischen Ueberflcht nachweisen, die nächstens in einer Zeitschrift erscheinen wird. Es waren hiernach bei dem Appel lationsgerichte zu Dresden im Jahre 1836 an Civilverspruch- sachen eingegangen: 721, und im Jahre 1844:921, also ein Viertheil mehr. An Criminalsachen waren eingegangen im Jahre 1836:696, und im Jahre 1844:1092, also 40 H mehr. Bei dem Appellationsgerichte zu Budissin sind eingegangen an Civilsachen im Jahre 1836:221, im Jahre 1844 dagegen: 437; an Criminalverspruchsachen im Jahre1836:296, und im Jahre 1844: 566. Es wird nicht nothwendig sein, für den gegenwärtigen Zweck das Vorlesen dieser Uebersicht fortzu setzen, ich werde aber den Mitgliedern der Kammer Exemplare davon mittheilen. Der geehrte Abgeordnete erwähnte darauf, es blieben namentlich einzelne Sachen so lange liegen, und eS würde gut sein, zu bestimmen, daß sie binnen einer bestimm ten Frist versprochen würden; das Ministerium muß aber Bedenken tragen, eine solche Frist zu bestimmen. Es würde, wollte man einen Durchschnitt annehmen, eine solche Frist eine zu lange sein müssen, weil manche Sachen, namentlich große Civilsachen und sehr ausführliche Untersuchungssachen nicht in kurzer Zeit bearbeitet werden können, sondern eine lange Zeit erfordern. Es Hst aber auch noch den Uebelstand, daß man dann nach der Reihefolge des Eingangs vertragen müßte, während doch die eine oder andere Sache eine Vorzugs-
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