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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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behörden verabschiedet werde." Ich füge dieser Be schwerde über Rechtsverzögerung noch einen andern Grund hinzu. Mitunter bleiben Sachen, die aus dem Dberappella- üonsgericht zurückkommen, bei den Mittelbehörden, insbesondere in deren Canzleien mehrere Wochen liegen, während der Copist das, was er aus diesem Aktenstücke herauszuschreiben hat, in einigenLagen fertig machen könnte. Ich erlaube mir, den Herrn Präsidenten zu ersuchen, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Wenn ich den Abgeordneten richtig verstanden habe, so geht sein Antrag dahin, in der ständischen Schrift das Ministerium zu ersuchen: „dahin Verfügung zu treffen, daß jede Rechtssache binnen sächsischer Frist von den Spruchbehörden verabschiedet'werde." Ich frage die Kammer: sb sie diesen Antrag des Abgeordneten Joseph unterstützt? — Wird ausreichend unterstützt. Vieepräsident Eisen stuck: Es ist von einigen Rednern aufmerksam gemacht worden auf dis Beschwerden, die wahr oder nicht wahr bei der Rechtspflege vorkommen. Ich muß mir erlauben, Einiges darüber zu sagen, da mein Beruf mir zu oft Gelegenheit darbietet, Erfahrungen zu machen. Was nun das betrifft, daß die Dber- und Mittelbehörden zu viel Ein griffe wagten in den Wirkungskreis der Untergerichte, so kann ich dem nicht beistimmen, im Gegentheil will ich nicht bergen, es ist mir oft der Fall vorgekommen, daß de« Wunsch sich regte, es möchten die Dberbshörden sich noch mehr der Theilnahme schuldig machen an dem, was die Untergerichte nicht thun. Das liegt theilweise schon in unserer unseligen Patrimonialgerichts barkeit , wo der Gerichtsverwalter, um seinem Gerichtsherrn nicht wehe zu thun, ein anderes Interesse hat, als die Rechts pflege; das ist sine bekannte Sache, und es ist daher doppelt Mhwendig, daß die Mittelbehürden in dieser Beziehung wirk sam seien. -Wenn ferner gesagt worden ist, es sei schlimm, daß dieProcesse durch dasUrthelsprechen so lange aufgshalten wür den, so will ich das gar nicht verkennen, es ist wünschsnswsrih, daß die Erkenntnisse noch schneller kommen, als bisher. Ich sehe, um diesen Zweck zu erreichen, nur Zwei Mittel; entweder man muß die Zahl der Räthe vermehren, oder Man muß eine solche Einrichtung treffen, daß gleichzeitig mehrere Erkenntnisse abgefaßr werden können. Das Eine oder das Anders scheint mir ein ausreichendes Mittel darzubisten. Eins Frist zu stel len, scheint mir bedenklich, die Sachen sind gar zu verschieden. Es kommen viels Sachen zum Berspmch, dis man in drei Ta gen abmthsln kann, andere aber mit 30, 40 bis 50 Akten stücken. Nun möchte ich über den Künstler ausfindig machen, der diese 50 Aktenstücks ganz genau durchgeht und das richtige Urthel mit den Entscheidungsgründm findet, Alles binnen säch sischer Frist. Ich glaube, daß das nicht zum Ziele führt. Eine große Beschwerde ist vorhin angeregt worden, die ich theile, das ist diese, daß man gar zu wenig Werth bei dm Gerichts behörden auf die persönliche Freiheit der Angeschuldigten legt, daß man sie in Hast bringen laßt und darin behält, wo man weder das Erste, noch das Letzte hätte Lhun sollen. Ich glaube, H. 72. dieFälle kommen gar zu häufig vor, und es ist vorhin geäußert worden, diese Verhaftung scheine eine Art von Tortur zu sein, um Geständnisse zu erzwingen. Meine Herren, es ist Seiten der Staatsregierung geleugnet worden, und es wäre auch un erklärlich, wenn man nicht manche Untersuchungsrichter hätte, die eine ordentliche Habgier auf Verbrechen und Geständnisse haben, sie mögen wahr oder nicht wahr sein, und leider ist diese Meinung in das Volk gedrungen, so daß die erste Frage ist: hat er gestanden oder nicht? Es ist ganz gleichgültig, ob er es gethan, wenn er nur gestanden hat. Diese Meinung wuchert im Volke fort. Nur einen Beleg, der auch zur Wissenschaft des Justizministeriums gekommen ist, will ich anführen, um bemerklich zu machen, wie man mit der Hast Seiten der Un tergerichte verfährt. Es war in der Mittagsstunde ein Feuer im Walde herausgekommen, wodurch einige Bäume verbrannt wurden; es wurde nun Verdacht geworfen auf zwei Leute, und diese wurden zur Untersuchung gezogen und unter dem Vor schützen der Collusion in Haft genommen. Die Hast des Einen dauerte eine nicht kürzere Zeit, als elf Wochen, dann kam das Urthel des Appellationsgerichts, welches sie in Mangel meh rer» Verdachts freisprach. Ich als Vertheidiger beruhigte mich nicht dabei und die Sache kam an das Dberappellations- gencht-, Jnmittelst kam es heraus, daß es ein ganz Anderer war, sie hatten sich nämlich vergriffen, eine Sache, die sehr häufig geschieht. DasDbsrappsllationsgerichthaLsie ganz frei gesprochen, Md sprach sich dahm aus, daß, wenn auch der Thäter nicht an dm Nag gekommen, gs'r kein Grund zur Hast vorhanden gewesen wäre. Deswegen nun könnte ich Sach senbußklage anstelle». Es sind mir aber nur zwei Sachsen bußklagen bekannt geworden, die glücklich durchgeführt worden sind. Die persönliche Freiheit ist also auf die Spitze gestellt; in dieser Beziehung muß ich sowohl vondemLberappellations- gericht, als dem Appellationsgericht und Ministerium sagen, daß sie möglichst Bedacht genommen haben, daß nicht die Leuts zwecklos zur Haft gebracht und darin gehalten worden sind; aber freilich soll jeder einzelne Angsschuldigte alle -Behör den in Anspruch nehmen, um dazu zu gelangen. Also ich thsils den Wunsch, das Ministerium möge ferner darauf Be dacht nehmen, daß diesem Unfug mit dem ungebührlichen Jn- hssthaltsn gesteuert werde, aber, ich wiedsrhols es, die Absicht des Ministeriums ist es gar nicht; nur manchs Unterrichter ha ben eins große Begierde nach Entdeckung von Lhatem; dis Leuts Wollen gern auf den ProeeßtsbsKsn mit einer großen An zahl Untersuchungssachsn örMrsn; ob die Sache richtig ist, darauf wird wenig gesetzt. Ich muß sagen, ich kann mir ein Urchsil beimeffen, da ich seit einer Reihe von Jahren gegen400 bis 500 Untersuchungssachen zu bearbeiten gehabt habe. Denn es ist gewiß, daß der Vertheidiger mehr als jeder Andere im Stande iß, zu sehen, was gebührlich oder ungebührlich verfügt worden ist; sie schreiben es zwar nicht hin, man kann aber bald die Motive heraussinden, dis sie bestimmt haben, um die Haft sofort anzulegen. Das glaubte ich im Interesse der Justiz nicht unerwähnt lassen zu dürfen. I
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