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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Ich gestatte mir in dieser Hinsicht etwas aus meiner per sönlichen Erfahrung der Kammer vorzutragen, um zu zeigen, wie verschiedenartig in ihrem Einflüsse auf Gewährung mate rieller Rechtshülfe die Systeme der formellen Nechtsverfolgung einwirken. Es giebt bekanntlich preußisches Territorium auf Leiden Rheinufern, und nur zum Theil besteht auf dem diessei tigen das rheinisch-preußische Gerichtsverfahren. In Coblenz giebt es daher zur Zeit noch einen höher» Gerichtshof, welcher, wenn ich nicht irre, als rheinischer Senat bezeichnet wird, und dieser ist die höhere Instanz für die Justizbehörden, welche auf dem rechten Rheinufer walten. Diese haben dreierlei Gesetz gebung, nach welcher sie richten. Es giebt dort ein nassauisches Recht, ein Recht des Fürstenthums Wied und ein kurcölmsches oder kurtriersches Recht. Nun haben mir richterliche Beamte gesagt, daß nicht selten Fälle vorkommen, wobei, um sich einem Civilanspruche zu entziehen, man von dem linken Rheinufer, wo das öffentliche und mündliche Verfahren auch in Civil- processm gilt, auf das rechte Ufer, wo man schriftlich vor Amt leuten verhandelt, hinüberwandert, z. B. um Gastwirthen, welche Forderungen an die zeitweise sich am Rheine nieder lassenden Fremden haben, diese zu verkürzen. Auch in andern Fällen ginge man über das Wasser, um Civilansprüche zu Wasser zu machen. Vergeblich hätten die Regierungsbe hörden einem solchen Unfuge Einhalt zu thun hier und da beabsichtigt; denn der Rechtspflege sei ihr Lauf zu lassen. Während also auf der einen Seite des Rheins ein Theil der Be völkerung unter demselben Scepter mit seinen Rechtsansprüchen schnell und sicher zum Ziele kommt, giebt es auf der andern Ver- schleifungen, welchen man sich nach dem sogenannten alten deut schen Rechte, dem aber der alte Geist abgestorben ist, unterwer fen muß. Noch ist mir beispielweise bekannt geworden, daß auch im Holzhandel größere Geschäfte von einem Ufer auf das andere aus betrügerischer Absicht hinübergespielt wurden. Das sind practischeBelege für die allgemeine Forderung auf abzuändernde Gerichtsverfassung. Der vorliegende specielle Antrag muß unter uns, den Freunden der so dringlichen Reform der Rechts pflege, Sympathie erregen, und so kann man sich schwerlich dem entziehen, dafür zu stimmen. — Will man Erfahrungen in Be ziehung auf die unheilvolle Verzögerung bei so manchen Rechts ansprüchen anführen, so wird es Jedem, der über Mein und Dein in Collision gekommen ist, sehr leicht werden; aber Nicht rechtskundige finden in Sachsen, ich will nicht die Advocaten hier bezeichnen, auch unter dem Richterstande bis auf die oberste Staffel der Rechtssprüche ertheilenden Behörden, die etwa ge wünschte Belehrung über die durch formelle Rechtsverzögerung dem materiellen Rechte zugefügten Nachtheile. So vielseitig wird der Wunsch ausgesprochen, daß die Reform nicht lange ausbleibm möge, daß man wohl auch die Hoffnung hegen darf, sie stehe an der Schwelle. Man darf nicht fürchten, daß der Herr Staatsminister, Chef des Justizdepartements, von den in seinen eigenen Dependenzen so vielfach verbreiteten Ansichten sich isoliren werde; wir dürfen hoffen, daß das allerdings schwere -und umfängliche Werk der Reform der Rechtspflege nicht länger aufgeschoben werde und daß dem größer» Geschäfte nicht durch die bisherigen Auswege ferner zu entgehen sei! Abg. Todt: Ich habe zunächst nur um das Wort gebeten, um in Beziehung auf die letzte Aeußerung des Herrn Justiz ministers eine kleine Berichtigung anzubringen. Ich glaube nicht gesagt zu haben, daß eine Untersuchungssache über zwei Jahre gedauert habe, sondern nur: fast zwei Jahre. Die erstere Be hauptung würde ich vielleicht nicht nachweisen können, da mir die einzelnen Data nicht genau im Gedächtnisse sind; mit der Behauptung aber, daß die Untersuchung fast zwei Jahre ge dauert habe, werde ich durchkvmmen. Was übrigens den Antrag anlangt, der zur Verhandlung vorliegt, so habe ich bereits er klärt, daß auch ich ihn nicht ganz unbedenklich finde, jedoch seine Annahme wünschen müsse, weil dadurch Gelegenheit gegeben werde zu weiterer Erwägung der Sache, und das scheint mir noch immer der Fall zu sein. Es ist im Laufe der Debatte noch eine andere Ansicht laut geworden, wie nachgeholfen werden könne, um die Verzögerung der Entscheidungen zu vermeiden. Es ist dies die Ansicht eines „Sachverständigen", des Abgeordneten 0. Haase. Es ist ferner von dem Herrn Staatsminister selbst be merklich gemacht worden, daß auch dem Ministerium möglich scheine, noch einen Weg einzuschlagen, wie vielleicht Abhülfe gewährt werden könne. Warum soll nun durch Annahme des Antrags nicht wenigstens Gelegenheit gegeben werden, die Sache weiter zu prüfen, da, wie es scheint, für den Augenblick Niemand im Stande ist, einen andern entsprechenden Antrag einzubrin gen? Daß eine Totalreform des ganzen Proceßverfahrens sehr erwünscht, ja unbedingt nothwendig ist, darin stimme ich mit dem Abgeordneten v.Thielau überein. Ich glaube auch, daß, wenn eine Reform der Justizpflege erfolgt, wie sie die zweite Kammer als nothwendig und erwünscht anerkennt, dann allerdings die Klagen wegfallen werden, die wir so eben ausgesprochen und vernommen haben. Mein auf diese Totalreform hin möchte ich doch das Volk nicht vertröstet wissen, die langsame Entscheidung der Justizsachen noch ferner hinnehmen zu müssen, da der Zeit punkt, zu welchem wir eine Totalreform der Justizpflege erlan gen werden, noch gar nicht mit Bestimmtheit sich übersehen läßt. Auch ist ja nicht von Proceßverschleif in seiner Allgemeinheit die Rede, sondern blos davon, in wie weit die entscheidenden Be hörden dabei etwas thun können. In dieser Hinsicht ließe sich aber wohl noch helfen, auch noch ehe eine Totalreform der Rechts pflege eintritt, und zwar in der Weise, die von verschiedenen Seiten angedeutet worden ist: theils durch den Joseph-Schaff- rathsschen Antrag, theils durch die Andeutung des Herrn Justiz ministers, theils durch das, was der Abgeordnete v. Haase aus gesprochen Hst. Wenn es wünschenswerth ist, woran Niemand noch gezweifelt hat, daß die Proceffe durch die Schnelligkeit der Entscheidungen abgekürzt werden, so hat es auch etwas für sich, daß man der Regierung Gelegenheit giebt, die Sache weiter zu überlegen, und diese wird gegeben durch den mehrerwähnten Antrag, da ein anderer besserer zur Zeit nicht gestellt worden ist. Abg. Georgi: Ich habe den amendirtenAntrag des Ab geordneten Joseph unterstützt, weil auch mir die Beschwerde,
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