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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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welche ihn veranlaßt hat, nicht fremd geblieben ist und auch ich wünschen mußte, daß darüber gesprochen und dieser Beschwerde abgeholfen werden möge; allein ich kann dennoch nicht für den Antrag, wie er gestellt worden ist, stimmen, zunächst, weil ma terielle Bedenken dagegen erhoben worden sind, die auch mir be gründet erscheinen. Es sind dies namentlich die »Bedenken, welche von dem Abgeordneten v. Haase und dem Herrn Staats minister ausgesprochen worden sind. Ich kann aber auch deshalb nicht dafür stimmen, weil ich glaube, daß es nicht im Interesse der Kammer liegen kann, einen Antrag an die Staatsregierung zu bringen, der von vorn herein offenbar mancheBedenken gegen sich hat. Ich glaube, die Ständeversammlung muß auf Anträge, welche sie an die Staatsregierung bringt, großes Gewicht legen, und wenn sie will, daß dies auch die Staatsregierung thue, so muß sie in Stellung von Anträgen sehr vorsichtig sein. Da nun selbst diejenigen, welche den Antrag gestellt und unterstützt haben, die ihm entgegenstehenden Bedenken nicht verkennen konnten, so würde ich mich nur dann dafür erklären, wenn die Entscheidung nicht sofort durch Annahme des Antrags erfolgte, sondern der selbe zunächst an die dritte Deputation gebracht, von dieser ge prüft und dann erst, nach nochmaliger Berathung in der Kam mer, an die Staatsregierung gebracht würde. In seiner jetzigen Fassung, bei der Unbestimmtheit, ob die Frist von drei Monaten zweckmäßig und ausreichend sei, kann ich mich nicht für den An trag erklären. Ich muß aber noch eines Punktes gedenken. Es hat der Herr Staatsminister hervorgehoben, daß nach den An sichten, welche in der Kammer ausgesprochen worden sind, er sich für berechtigt halten würde, das bewilligte Postulat zu über schreiten. Ich lasse dahingestellt sein, ob eine Beschleunigung der Spruchsachen lediglich durch Vermehrung der Arbeitskräfte herbeigeführt werden könne, oder nicht vielmehr durch eine zweckmäßigere Verwendung derselben. Darüber fand allseitiges Einverständnis! nicht statt, und als Mitglied der Deputation muß ich aussprechen, wie ich glaube, die Kammer werde ungeachtet dessen, was hier ausgesprochen worden ist, seiner Zeit völlig freie Hand haben, über eine etwa eingetretene Ueberschreitung des Postulats ihre Abstimmung abzugebm. Staatsminister v. Könneritz: Anders hat es auch das Ministerium nicht verstanden. Es geschieht auf seine Verant wortlichkeit hin. Vollkommen stimme ich mit dem geehrten Abgeordneten Georgi überein, daß die Vermehrung der Arbeits kräfte allein nicht hinreicht. Es muß auch Gelegenheit gegeben werden, vorzutragen, und daß, wo es Noth thut, in zwei Abtei lungen vorgetragen werden kann. Vicepräsident Eis en stuck: Es hat mich gefreut, daß der Abgeordnete ü. Haase meine Ansicht theilt, daß die Zahl der Räche nichts nützt, wenn wir nicht die Zahl der Senate meh ren. In so fern aber eine ausreichende Zahl von Richtern ge halten werden muß, um den Senat vollzählig zu erhalten, werden die Richter wohl auch vermehrt werden müssen. Ich stimme nicht für das Amendement aus dem Grunde, wie ich schon geäußert habe, weil es etwas nicht thun kann. Ich glaube, es wird zu nichts führen können. Ich glaube auch, es will mir nicht ganz leicht dünken, die Sache so zu behan deln, die so verschieden zu beurtheilen ist, wie Urthelsprüche. Sie müßten bei der Regel auch Ausnahmen statuiren. Das würde unvermeidlich sein. Dann würde aber in den Ausnah men die Regel untergehen. Eines Umstandes muß ich noch er wähnen. Es wäre bei einer derartigen Frist, wo man ein Maximum stellt, noch das Bedenken, daß auch kleinere Sa chen, die in kürzerer Zeit entschieden werden könnten, auf die längste Frist hinausgefchoben werden würden. Es ist das ein practisches Bedenken, aber auch wahr. Bei den Advocate» legt man die Sache bis auf den 42. Tag hin. So wird es auch mit den Urthelsprüchen sein. Es giebt viele Erkenntnisse, welche vorliegen, und in ein paar Lagen abgemacht werden können. Der lange Gang der Processe ist nie meine Freude gewesen. Ich habe mich immer erinnert an das, was mir vor 50 Jahren der berühmte Mounier, ein berühmter Anfüh rer der Gironde, antwortete, als ich ihn fragte: „Was meinen Sie zu unserer sächsischen Justizpflege?" Er sagte: „Ihre Justizpflege ist recht gut; wer es nur abwarten kann." Mit diesen Worten sprach er ein sehr richtiges Urtheil aus, wie von Mounier nicht anders zu erwarten war. Suchen Sie aber nicht in Preußen ein Vorbild zu Abkürzung der Processe« Da habe ich erschreckliche Erfahrungen gemacht, erstens bei den Concursen, die haben gedauert viele, viele Jahre, und dann habe ich selbst eine Sache gehabt, bei einem benachbarten Ge richte im Herzogthume, da hatten wir nicht weniger als vier zehn Jnstructionstermine, ehe es zur Einlassung des Beklag ten kam. Ob das Verfahren in der neuesten Zeit eine Verän derung erlitten habe, weiß ich nicht. Bei dem Kammer gerichte ist es vorgeschrieben, und mit den Protocollen ist es nichts Besonderes. Es sind dort eine Anzahl Referendare, welche die wichtigsten Sachen verhandeln, und ich weiß nicht, ob man sich davon einen großen Gewinn versprechen kann« Ich stimme nicht für den Antrag, weil ich wünsche, daß man dem Ministerium freie Hand lasse, zu thun, was vor der Hand zur Abkürzung der Processe führen kann, bis das Verfahre» eine wesentliche Reform erlitten hat. Ich glaube nicht, daß es wohlgethan ist, gleichsam einen Antrag zu machen, eine» Typus hinzustellen, nach welchem gehandelt werden soll, wenn es dem Ministerium gelingt, den Zweck in einer bessern Weise zu erreichen. Das war es, was ich hinzusetzen wollte zu dem, was ich schon gesagt habe. Abg. Wrockhaus: Ich habe die Anträge derAbgeordneten Joseph und v. Schaffrath unterstützt, weil es mir wünschcns- werth schien, daß eine Debatte darüber entstünde. Diese Hat in einer Weise stattgefunden, daß sie, nach meiner Ansicht, nicht um sonst geführt sein wird, und die Aeußerungen des Herrn Justiz ministers scheinen diese Hoffnung zu verstärken. Wie lebhaft ich indeß auch einen beschleunigten Rechtsgang wünsche, so kann ich doch auch nicht verkennen, daß es bedenklich ist, irgend eine Frist für das Eingehen eines Urtheils fest zu bestimmen, senn es nun sechs oder dreizehn Wochen. Ich glaube daher, es wird
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