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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Staatsregierung denselben dann in nähere Erwägung zieht. Wenn übrigens der nächste Rechenschaftsbericht, in Folge der Andeutungen des Herrn Staatsministers, eine Überschrei tung des jetzigen Postulats nachweisen sollte, so würde ich mei- Nerseits sehr gern meine Zustimmung dazu geben, wenn das wirk lich dadurch erreicht worden, was der Herr Justizminister im Auge hat, die Beschleunigung derJustiz. Eskannkem Geld besser ««gewendet sein, als das, wgs für Herbeiführung einer schnellen Justiz ausgegeben wird. Präsident Braun: Es soll jedenfalls ein Antrag in die ständische Schrift werden. Abg.Brockhausr Jawohl. Präsident Braun: De« Abgeordnete wünscht, es solle der Antrag irr die ständische Schrift ausgenommen werden: „Die Staatsregierung möge erwägen, in welcher Weise eine größere Beschleunigung hinsichtlich der Erledigung der an die Spruch- behördrn gelangenden Rechtssachen zu ermöglichen sein möchte." And ich frage dis Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. Staatsmimster v. Könne ritz: Das MimstsriuM Hst die sem Anträge kein Bedenken entgsgenzufttzsn, da er ganz mit der Ansicht des Ministeriums übereinstimmt. Wg. ö. Khislau: Ich muß mir noch einige Bemerkun gen erlauben über das, was ich bereits gesprochen habe. Die Deputation müßte in einigen Widerspruch mit sich treten, wenn sie dem Antrags bsitMm wollte, nachdem der Herr Zu- stizmimster die Erklärung abgegeben hat, wie es geschehen ist. Es ist im Berichte angsdsutet, daß man nur auf eine transi torische Bewilligung hinsichtlich der vermchrtsn Beisitzer bsr AppeWatwnsgerichte emgchen könne, weil am vorigen Land tage das Entgegengesetzte ausgesprochen worden ist von dem, was jetzt großem Beifall zu finden scheint. Am vorigen Land tage sprach man sich gegen die Vermehrung aus, und wollte daher Ass eine transitorische Bewilligung. Das hat die De putation auch jetzt berücksichtigt, und hat keinen Grund gsfun- tzen, davon abzugchen. Ich muß bei dem Ausspruche der De putation beharren. Ich finde es gewagt, jetzt durch einen Antrag zur Vermehrung der Arbeitskräfte zu veranlassen. Denn erstens bezweifle ich, daß durch Vermehrung der Arbeits kräfte der Uebelstand gehoben werde. Die Berschleifung der , , . .. Proceßsachm liegt nicht allein im Versprach, sondern im gan- Brockhaus'sche Amendement, aber auch ohne dasselbe erreicht Zen Formenwesen, sie liegt im schriftlichen Verfahren, sie Liegt«wird, sveil die Erwägung des Ministeriums nach dm stattge- besser sein, in so fern man nach dem, was der Herr Staatsmini- k in den Fristen, häufig auch in der Advocatur selbst. Also kann fier bemerkt hat, überhaupt noch einen Antrag für wünschens- man durch diesen Antrag eine große Beschleunigung nicht Her werth halt, denselben allgemein zu halten. Er würde etwa so ! beiführsn. Man täusche sich aber auch nicht, daß, wenn man lauten können: „'Die Staats r eg ierung möge erwägen,! eine Lheilung der Appellatwnsgerichte in zwei Senate herbei- rn welcher Weise eine größere Beschleunigung hin-! führen will, man sehr bedeutende Mittel mehr wird bewilligen sichtlich der Erledigung der an die Spruchbehörden! müssen, um die Lheilung in zwei Senate nicht schädlich zu gelangenden Rechtssachen zu ermöglichen sein! machen. Die Appellatwnsgerichte sind nicht so besetzt, daß möchte." In dieser Allgemeinheit scheint der Antrag zweck-! es möglich sein würde, zwei Senats zu bilden. Die Besetzung mäßig; er wird jedenfalls dazu führen, daß auch in der ersten i mit drei Richtern halte ich in Criminalsachen und in wichtigen Kammer über den Gegenstand gesprochen wird, und daß die! Civilsachen nicht für angemessen. Es fragt sich, wie stark soll ein Senat sein? Schon bei der Berathung über Oeffentlich- keit und Mündlichkeit am vorigen Landtage ist von mir darauf aufmerksam gemacht worden, daß wir keine Bestimmung ha ben über die Zahl der Besetzung der Gerichte. Es können bei uns drei Richter über Tod und Leben entscheiden, und selbst darüber hat man noch keine Gewißheit, da die Richter nicht unter dem Urthel genannt sind. Wenn wir eine Lhei- lung in Senate herbeiführen, ohne die Zahl der Richter zu be stimmen, so vermehren wir das Uebel, vermindern es aber nicht. Wir werden durch den Antrag etwas herbeiführen, was einer ungemessenen BewWgung gleich steht. Es ist ge wiß, daß das Justizministerium eine große Ueberschreitung des Etats rechtfertigen kann, selbst wenn es nicht bereits erklärt hätte, daß es im Verlangen der Kammer zugleich eine Recht« fertigung erblicke, wenn eins Ueberschreittmg dss Etats erfor derlich sein sollte. Wenn man dis Ansicht aufgsstellt hat, daß man das Beispiel nicht aus Preußen entlehnen möge, so wird sich der Abgeordnete wohl überzeugen, daß ich nicht das Ver fahren meine, welches die preußischen Gerichte im Allgemeinen befolgen, sondern Vas kürzlich smgsführte mündliche Verfah ren bei dem Kammergericht m Berlin und dem Oberlandes- geeicht in Breslau, von welchem Mehrere Rechtsgelehrte sich persönlich überzeugt haben. Ob überhaupt diese Vergünsti gung des Zutritts in Folge einer allgemeinen administrativen Maaßrsgel geschehen ist, oder die Begünstigung such Laien ermächtigt, diesen Sitzungen Leizuwohnen, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, sb die Einrichtung selbst nachzuahmm sei, aber gewiß ist es, daß die Ausdehnung dss mündlichen Ver- spruchs auf Civilsachen in diesem Staats in den genannten Gerichten Angenommen Hat, und wahr ist ss, daß in einem öffentlichen Blatte die Meinung, deren Wahrheit ich aller dings nicht verbürgen kann, ausgesprochen worden ist, daß man auch in Oesterreich die Mündlichkeit beim Verfahren ein gerichtet und als zweckmäßig befunden habe. Daß also diese Einrichtung, welche aus Staaten kommt, die in andern Be ziehungen in der Rechtspflege. Leine Regel gewähren können, daß die Nachahmung derselben uns nicht nachtheilig sein dürfte, glaube ich aussprschen zu müssen. Ich werde mich dem Anträge des Abgeordneten Brockhaus vollständig an-. schließen und bemerke noch, daß, wenn der Abgeordnete Todt sich blos für die Erwägung ausgesprochen hat, diese durch das
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