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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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md Schriften zu beurtheilm haben, hinlängliche praktische Er fahrung besitzen, um den ganzen Verlauf der Sache sofort über sehen zu können. Daß die Deputation nicht einen besondern Antrag ausgenommen hat, davon ist der Grund in der allgemei nen Bemerkung zu suchen, welche im Eingänge des Berichts S. 74 gemacht worden ist. Es sind in der Deputation mehrere Ansichten besprochen worden; allein die Deputation war der Meinung, das Wichtigste sei das Proceßverfahren selbst. Daß, so lange das Proceßverfahren, wie es jetzt besteht, mit seinen ost zu langen Fristen fortdauert, an eine schnelle Beendigung der Proteste kaum zu Lenken, daß aber die Beschleunigung einzelner Sachen höchst wünschenswerth sei und von der Nothwendigkeit ost geboten werde, daß namentlich auch in der Gegenwart nicht alle Klagen hierüber beseitigt wären, konnte der Deputation nicht entgehen. Es schien ihr aber doch, daß das Aufsichtsrecht, welches das Justizministerium über sämmtliche Gerichte des Landes verfassungsmäßig hat und welches dasselbe, so wie dergleichen Klagen zu seiner Kenntniß gelangen, zum Wor theil der Justizpflege ausübt, einen besondern Antrag über flüssig mache. Es ist auch bei den Mitgliedern der Deputation imd> der Kammer von allen Seiten anerkannt worden, daß das Justizministerium selbst stets die Absicht gehabt hat, jedem Uebelstandssbzuhelfen, und Lchfügehinzu, daß dies größtentheils bereits auch geschehen ist. Der Herr Staatsmimster hat selbst erwähnt, er werde die Einrichtung der tabellarischenUebersichten, wovon er sich keinen geringen Wortheil verspreche, noch weiter ausdehmn. Der Antrag, den der Abgeordnete Bröckhaus ge stellt hat, scheint mir aber der bedenklichste zu sein, weil er Alles der Erwägung des Ministeriums anheimgiebt. Die Erwägung kann leicht zu der Folgerung führen: wenn einzelne Sachen lie gen bleiben, so fehlt es an Arbeitskräften. Es ist auch schon ausgesprochen worden, es müßten die Arbeitskräfte vermehrt und mehr Appellationsräthö «gestellt werden. Diese Folgerung halte ich im Interesse der Staatskasse für bedenklich. Bei der Allgemeinheit eines solchen Antrags wird es aber Niemand dem Justizministerium verargen, wenn es zu möglichst gründlicher Abhülfe des llebslstsndes sofort beschließt, bei jedem Appellations gerichts noch eine Rachstelle zu creiren, um die Sachen schnell aufarbsitm zu lass en. Ich bin überzeugt, daß es ohne Vermeh rung der Stellen geht. Die Arbeitsvermehrung scheint mir in keinem Verhältnisse zu den Anforderungen, welche jetzt an dis Nntergerichts gemacht werden, zu stehen. Es kommt immer darauf an, daß die Käthe, welche verwendet werden, qualisicirt sind. Deshalb glaube ich, wird die Kamme« wohl den gesignet- stenWeg einschlagen, wenn sie keines der gestellten Amendements Mnimmt; das Josephssche nicht, weil bereits eine gesetzliche Be stimmung besteht, und es das Justizministerium in der Hand hat, dieselbe, wenn sie sich als zweckmäßig darstellm sollte, einzu schärfen. Das Brockhaus'sche Amendement aber scheint des halb am wenigsten geeignet, die Zustimmung der Kammer zu verdienen, weil es ganz unbedingt dem Ministerium anheim- giebt, auf welche Weise dem gerügten Nebelstande abgcholfm werden soll. Dieser Uebelstand ist überhaupt jetzt weniger vor handen, als früher, und da einmal die Aufmerksamkeit des Justiz ministeriums hierauf geleitet worden ist, so bin ich -er festen Ueberzeugung, daß es eines bestimmtenAntrags hierauf gar nicht bedarf, den etwa noch vorhandenen Uebelstanden abzuhelfen. Abg. Brockhaus: Nur ein Wort zur Beseitigung eines Mißverständnisses. Ich lege auf meinen Antrag gerade keinen besondern Werth, aber die Deutung, welche ihm der Herr Referent in seinem Schlußworte gegeben hat, kann ich nicht an erkennen. . °... Präsident Braun: Es ist dies nicht die Berichtigung eines Faktums, sondern eine Widerlegung einer entgegengesetzten An sicht. Das Gutachten der Deputation steht Seite 79. Die Deputation rathet uns an, die Position 15 in der beantragten Maaße (s. o. S. 1936) anzunehmen, und ich frage die Kammer: ob sie die Bewilligung aussprechen will? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Was die Anträge anlangt, so schlage ich folgende Fragstellung der Kammer vor. Die erste Frage werde ich so stellen: Will die Kammer den Antrag für die stän dische Schrift genehmigen, wonach die Staatsregisrung ersucht werden soll, überhaupt eine Frist zu bestimmen, innerhalb welcher Rechtssachen von dm Spruchbchörden verabschiedet werden sollen? Diese allgemeine Frage umfaßt den Joseph°- schen, wie dm Schaffrath'schen Antrag. Wird sie bejaht, so werde ich die Frage stellen auf das Majus, auf das Sousammds- ment des Abgeordneten V. Schaffrath. Wird die Hauptfrage verneint, so werde ich die Frage stellen auf den Antrag des Ab geordneten Bröckhaus. Diejenigen Herren also, welche gegen den Antrag der Abgeordneten Joseph und v. Schaffrath sind, werden Gelegenheit haben, ihre Ansicht über den Brockhaus'- schen Antrag auszusprechen, weshalb diejenigen, welche für das Amendement des Abgeordneten Bröckhaus sind, sich gegen dis Hauptfrage zu erklären haben werden. Ich frage demnach die Kammer: ob sie die Art und Weift des Fragstellung genehmigt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Dis erste Frags ist also die: WM die Kammer den Antrag in dis ständische Schrift genehmigen, nach welchem die Regierung ersucht werden soll, überhaupt eine Frist snzuordnm, mnsrhslb welcher Rechtssachen von den Spruch behörden verabschiedet werden müssen. Ich frage nun die Kam mer: Will sie einen derartigen Antrag genehmigen? — Erwirb durch sieben und vierzig Stimmen abgelehnt. Präsident Braun: Damit erledigt sich der Schaffrath- Joseph'sche Antrag. Ich komme nun auf den Antrag des Ab geordneten Bröckhaus, welcher will, daß dis Regierung in der ständischen Schrift ersucht wsrden soll, „zu erwägen, in welcher Weiss eine größers Beschleunigung hinsichtlich der Erledigung der an die Spruchrollegim gelangenden Rechtssachen zu ermög-
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