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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Es könnte demnach die Frage aufgeworfen werden: ob nicht «ine geringere, und zwar den wirklichen Berbrauchssummen in -ervorletzten Finanzperiode gleichkommende SummezurDeckung der Besoldungen und des Administrationsaufwandes für die nächste Finanzperiode ausreichend sei? Die Deputation hat aber um so weniger eine dergleichen Abminderung inVorschlag zu bringen, für rathsam erachten kön nen, als das jährliche Ersparniß an der Bewilligungssumme, so erfreulich es auch ist, sich nur auf wenige Tausende beläuft, als ferner mit Bestimmtheit auf ein gleich günstiges Ergebniß der Sportelerträge und Eingänge nicht gerechnet werden kann und als, wie Seite 330 des Rechenschaftsberichts auf die Finanz periode 18HZ nachgewiesen worden, dis Ersparnisse, wenn solche wieder erzielt werden können, einen Dispositionsfonds für et waige nothwendige Ueberschreitungen der Bewilligungssummen bei andern Positionen dieses Etats gewähren. Die Deputation hat anzuerkennen, daß die Sportelverwal- lung mit besonderer Sorgfalt und Genauigkeit geführt worden ist. Nach den justificirten Jahresrechnungen auf dis Jahre 1840, 1841 und 1842 betrugen die liquidirten Sporteln auf diesen Zeitraum 893,683 Thlr. 22 Ngr. — - die erlassenen und inexigiblen mit 108,504 Thlr. 4 Ngr. 6 Pf. abgezogen, verbleiben 785,179 Thlr. 17 Ngr. 4 Pf°, wovon jedoch ulto. December 1842 141,427 Thlr. 6 Ngr. 8 Pf. noch außenstanden. Rechnet man zu diesen Außenständen den Äto. December 1842 verbliebenen Cassenbestand, nach Abzug der Vorschüsse der Rechnungsführer, mit 41,339 Thlr. 29 Ngr. 1 Pf., so ergiebt sich, daß an Cassen- und Waarbeständen 182,676 Thlr. 5 Ngr. 9 Pf. zu gedachter Zeit vorhanden waren, während sich dieser Betrag zu Ende des Jahres 1839 auf 181,814 Thlr. 9 Ngr. 5 Pf. belief, mithin im Jahre 1842 ein Mehr von 952 Thlr. 26 Ngr. 4 Pf. sich herausstellt. Das Justizministerium Hst auch, früherer Zusage gemäß, der Deputation eine Uebersicht des Einkommens der bei den Königlichen Untergerichtcn angeftellten Beamten und Actuarien mitgetheilt, wonach 6 collegialisch organisirteLandgerichte zu Budissin, Lö bau, Kirchberg, Oschatz, Wurzen und Eibenstock, Z6 JustizämLer zu Augustusburg, Borna, Camenz, Chemnitz, Colditz, Dippoldiswalde, Dresden 1, und 2. Abtei lung, Frankenberg, Frauenstein, Freiberg, Grimma, Grüllen- burg, Grünhain, Hain, Hohnstein, Lauterstein, Leipzig, Leisnig, Meißen, Moritzburg, Mügeln, Mutzschen, Nossen, Pegau, Pirna, Plauen, Radeberg, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Stolpen, Boigtsberg, Werdau, Wolkenstein und Zwickau, 15 Justitiariate zu Adorf, Altenberg, Auerbach, Jo hanngeorgenstadt, Kohren, Lausigk, Lommatzsch, Neusalza, Ober- ll. 73. wiesenthal, Schönfeld, Waldheim, Zschopau, Zwenkau, Lede- ran, Potschappel, vorhanden sind. Die Besoldungen und Dienstbezüge der Dirigen ten, Justizamtmänner, Justitiare und Assessoren sind noch nicht nach einer gewissen Stufenfolge gleichmäßig ausgeworfen, wo von der Grund in der Verschiedenheit des Umfangs der Aemter, Geschäfte und Arbeiten hauptsächlich zu finden ist, auch dürfte bei der noch durch Uebergabe von Patrimonialgerichten an den Staat fortdauernden Erweiterung einzelner Aemter ein fester, nach gewissen Elasten gleichmäßig geregelter Besoldungsetat in der nächsten Zukunft kaum gegeben werden können. Für die Di rigenten der Landgerichte ist jetzt durchschnittlich eine Besoldung von 1200 Thlr. anzunehmen, nur der Director des Land ¬ gerichts zu Eibenstock bezieht eine Besoldung von nur 1130 Thlr. ° Bei den Justizämtern findet sich eine Abstufung der einzelnen Gehalte von 1995 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf. (Amt Dresden 1. Abcheilung) und 1726 Thlr. 20 Ngr. - - (Kreisamt Leipzig) bis zu 800 Thlr. (Amt Stollberg) vor. Das Dienstein kommen der Justitiare fallt von 1200 Thlr. (Auerbach) bis zu 650 Thlr. (Lausigk), da bei Oederan und Potschap pel jetzt Gcrichtsverweser mit 600 Thlr. und resp. mit 500 Thlr. angestellt sind. Der Gehalt der Assessoren ist von 900 Thlr. (erster Assessor zu Oschatz) bis zu 600Thlr. verschiedennormirt. DieActuarien erster Classe, 24 an der Zahl, beziehen, außer den für Dresden, Leip zig und Chemnitz gewährten Ortszulagen und den noch für 16 Individuen vorhandenen Agiovergütungen, einen jährlichen Gehalt von 600Tblr. , die der zweiten Classe, 39' an der Zahl, von 500 Thlr. , es kommen jedoch auch hier ¬ bei Aufgeld an 5 Personen, Ortszulagen für 8 Individuen und persönliche Zulagen für 2 Actuarien außerdem in Ansatz. Die Viceactuarien erster Classe, 20 Individuen, sind mit einem Gehalte von 400 Thlr. , bieder zweiten Classe, 20 Individuen, mit einer Besoldung von 350 Thlr. — — und die der dritten Classe, 93 Individuen, mit einem Dienstein kommen von je 300Thlr. bedacht. Bei sämmtlichen 3Claf- sen der Viceactuarien sind Orts- und persönliche Zulagen Md Agiozuschläge vorhanden. Die Protocollan ten, welche jedoch nicht Staatsdienst sind und hauptsächlich durch die vermehrten Geschäfte bei Ein führung der Grund- und Hypothekenbücher nothwendig gewor den, 22 Individuen, erhalten eine jährliche Remuneration von 150 Thlr. , 1 einziger 180 Thlr. ——. Hiernach beträgt die Laare Besoldung I. der Beamten Thlr. Ngr. Pst ll. der Dirigenten der Landgerichte 6,983 9 6 V. der Justizbeamten L6,454 25 4 O. der Justitiare 10,865 28 3 v. der Assessoren 10,872 6 7^ Summe 65,156Thlr. 10 Ngr. -—Pst II. der Actuarien ...» Thlr. Ngr. Pst L. der ersten Claffs 14,906 20 s. der zweiten Classe 20,317 23 6. der Viceactuarien erster Classe 8,331 v. der Viceactuarien zweiter Classe 7,230 D. der Viceactuarien dritter Classe 28,990 ___ P. der Protscollantsn 6,480 Summe 83,256 Thlr. 11 Ngr. ? Pst 1*
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