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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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und der sämmtlichen hier gedachten Beamtcnclaffe 148,412 Lhlr. 21Ngr.7Pf. Hierzu kommen noch die Besoldungen der Sportelofsician- ten, Registratoren undCopisten, worüber ein Specialetat der Deputation nicht vvrgelegen hat, welche jedoch zusammen nach den frühem Vorlagen durchschnittlich in den Jahren 1841 und 1842 60,231 Lhlr. 15 Ngr. 41 Pf. bezogen haben. Hierbei nimmt die Deputation zugleich Veranlassung, über eine von den Amtscopisten zu Hohnstein, Stolpen, Radeberg, Pirna bei der Kammer eingereichte Petition Vortrag zu erstatten. Sie führen an: die Besoldung eines Amtscopisten betrage mo natlich nur 9 bis lO THaler, sie dürften außer der Expeditionszeit für dis Dienstbehörde Lohnschreiberei nicht betreiben, seien daher auf ihre Besoldung und die geringen Asseffurgebühren angewie sen und könnten mit einem monatlichen Diensteinkommen von 10 Lis 12 Lhalern um so weniger auskommen, als die geregelte Lebensweise, welche sie zu beobachten hätten, die meisten von ih nen zu Werheirathungen geführt habe. Verkennt nun auch die Deputation keineswegs, daß ein monatliches Einkommen von 10 bis12Lhalern ein sehr mäßiges ist und nur die Befriedigung der notwendigsten Bedürfnisse zulaßt, so konnte sie doch eine Gehaltserhöhung dieser Diener- classe nicht bevorworten, weil andere, oft eine größere Lern - und Bildungszeit erfordernde Berufsbeschäftigungen auch kein höhe res Einkommen gewähren, weil ferner die Copisten nach mehrjäh riger Dienstzeit zu Sportelofficianten und Registratoren, welche eine bessere Stellung haben, befördert werden und meistens ihre Besoldung mit ihren Leistungen in einem entsprechenden Verhält nisse steht. Noch bemerkt die Deputation, daß, nach der ihr zugegangnen Mittheilung, seit dem Jahre 1843 anderweit 42 Jurisdictionen an den Staat abgetreten worden sind, und schlägt der geehrten Kammer vor: den zu den Besoldungen und Administrationskosten der UntergerichtegefordertenZuschußan32,021Lhlr.15Ngr. —incl. 3,000 Lhlr. transitorische Agiozuschläge zu bewilligen. (Der Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz tritt in den Saal.) Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich bemerke nur noch in Bezug auf die Petitionen, daß der Antrag der Deputation dahin gehen würde: dieselben auf sich beruhen zu lassen. Abg. Todt: Wenn die Berathung über das Budjet ge wöhnlich die Gelegenheit darbietrt, einzelne Wünsche und Be schwerden in Bezug auf verschiedene Zweige der Verwaltung anzubringen, so möge es mir gestattet sein, auch bei der hier vorliegenden Position, die Untergerichte betr., dergleichen Ansichten und Wünsche laut werden zu lassen und dann einen Antrag daran zu knüpfen. Es betrifft eine Frage, die ich schon bei dem vorigen Landtage zur Sprache zu bringen ge dachte, war es aber zu thun abgehalten, weil ich gerade auf Urlaub mich befand, als das Budjet des Justizministeriums berathen wurde. Meine Bemerkungen, die ich hier einzu schalten habe, gelten -er Stellung -er Astuarien in -en Aem- tern und König!. Untergerichten, und zwar, damit ich das gleich im voraus mit erwähne, nicht speciell der pccuniären allein, sondern der Stellung dieser Elaste der Beamten überhaupt. Was zunächst die erstere, die pecuniäre Stellung derselben an langt, so ist mir wohl bekannt, daß Actuarien in Folge der Wünsche, welche aufdem Landtage 1836 hier laur geworden sind, eine Verbesserung erhalten haben. Ob diese ausreicht, will ich alleweile dahingestellt sein lassen. Aber ich will wenig stens daran zurückerinnern, da allerdings auch die pecuniäre Stellung der Actuarien bei meinen Bemerkungen einigermaa- ßen mit in Frage kommt, weil ich eben ihr Berhältniß im Allgemeinen betrachte. Früher und zum Lheil noch bis in die neuere Zeit wurden die Actuarien in den Aemtern und Königs Untergerichten durch Accefsisten recrutirt, die sich nach und nach dort herangebildet hatten. Hiervon ist man aber aller dings in neuerer Zeit einigermaaßen abgegangen. Man hat nämlich schon seit mchrern Jahren nicht blos die Accesfi- sten -er Königl. Untergerichte in die Actuariatsstellen auf rücken lassen, sondern auch die Auditoren bei den Appel- lationsgerichten. Dagegen wäre an sich nicht viel zu sa gen, wenn nur sonst gleiche Grundsätze bei der Anstel lung derselben beobachtet würden. Ein Viceactuar bei einem Königl. Untergerichte arbeitet mit seinen 300 Lhalern Gehalt recht gern eine gewisse Reihe von Jahren, wenn er nm die Gewißheit hat, daß er nach dieser Zeit in Gemäßheit der angenommenen Reihefolge in einen bessern Gehalt einrückt. Aber diese Reihefolge wird eben durch das Einschieben der Auditoren gestört. Es ist nämlich Regel — ich weiß wenig stens nicht, ob viele Ausnahmen vorgekommen sind — ich sage, es ist Regel, daß die Auditoren der Appellationsgerichte, wenn sie in die Aemter übertreten, gewöhnlich sogleich wirkliche Actuarien werden und 500 Khaler Gehalt bekommen, während ein bei den Aemtern herangebildeter junger Jurist, der vielleicht 2, 3,4 und mehr Jahre Accessist gewesen ist und während dem gar nichts gehabt hat, erst als Viceactuar einrückt mit einem Gehalte von 300 Thalern, oder wenn er vielleicht erst Protocollant wir-, gar nur mit 150 Thalern, und sich nach Be finden zehn Jahre damit begnügen muß, ehe er einen höhern bezieht. Das scheint mir rin Gebrechen zu sein, welches mit der Gleichstellung der Beamten, die wir doch immer möglichst im Auge haben müssen, nicht recht vereinbar ist. Sucht ein Actuar um eine Gehaltszulage nach, so trifft es sich sehr häufig, daß man ihm sagt, er sei noch nicht an der Reihe. Es ist das vorgekommen bei sehr brauchbaren Leuten, die vielleicht' schon 8 bis 9 Jahre sich mit dem einfachen Gehalte von 300 bis 350 Lhalern begnügt hatten, und für welche der Amtmann ein günstiges Zeugniß abgelegt hatte, ja wohl selbst der Amtshauptmann in die Schranken getreten war. Wenn man also auf der einen Seite das Princip derAnciennetät festhalten will, so darf man auch auf der andern Seite nicht andere Beamte, die erst ganz kurze Zeit im Staatsdienste als Freiwillige beschäftigt gewesen sind, einschieben. Will man aber das Letztere thun, dann, glaube ich, ist nothwendig, -aß dadurch
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