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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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leugnen, daß es viel für sich hat, dass, wenn der Staat dm Grund werth in einer Beziehung gesetzlich feststellt, derselbe auch in anderer Beziehung gesetzlich gelten könne und dies mindestens näherer Erwägung werth sei. Abg. Müller (aus Taura): Ich werde mir sonach nach dieser Erklärung der hohen Staatsregierung Vorbehalten, meinen Antrag in Form einer Petition einzubringen, damit er späterhin der betreffenden Deputation übergeben werde. Stellv. Abg. Bodemer: Bei Gelegenheit der Unter-, wie der Obergerichte bitte ich um Erlaubniß, gegen das hohe Mini sterium den Wunsch aussprechen zu dürfen, daß bei den schrift- lichenArbeiten derKönigl. sächsischen Justizbehörden etwas mehr Rücksicht auf die Fortschritte der deutschen Sprache genommen werden möchte. Es sind mir selbst Entscheidungsgründe vor gekommen, die ich zwei-, dreimal durchgslesen habe, und ich be kenne, ich habe Mühe gehabt, sie zu verstehen. Ich habe aller dings nicht studirt, aber die Masse des Volks hat auch nicht Au- dirt, und ich sollte doch meinen, daß es zweckmäßig wäre, solche wichtige Schriften in allgemein verständlicher Sprache abgefaßt zu sehen. Dasselbe gilt von den gerichtlichen Ankündigungen und Zeitungsannoncen. Diese sind doch nicht blos für die Ad vocate», sondern nichtminder auch für das Volkbestimmt. Wenn man da z. B. liest: snb poena proeclasi, so sollte ich doch glau ben, daß im Königreiche Sachsen, im Herzen von Deutschland, der Ausdruck: „bei Strafe derAusschließung" verständlicher sein müsse. Aehnliche Beispiele lassen sich bekanntlich noch viele anführen. Auch gestehe ich, daß die Lange dieser Ankündigun gen befremdend erscheint. Wenn Jemand Zeit und Lust hat, überflüssige Worte niederzuschreiben, so würde sich zwar nichts dagegen sagen lassen; sie kosten aber doch jedenfalls Insertions gebühren, und ich fürchte noch außerdem, daß solche lange An kündigungen mit der Längeder Liquidationen in ein symmetrisches Maaß gesetzt werden, und somit Nachtheil für die Betheiligten daraus erwachsen muß. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Abgeordnete hatganz Recht, wenn er es fürwünschenswerth hält, daß in Ent scheidungsgründen und gerichtlichen Ausfertigungen so wenig als, möglich lateinische Worte gebraucht werden. Es war ein Fehler unserer alten Zeit, daß die Juristen glaubten, sie könnten Manches nicht anders ausdrücken, als in lateinischer Sprache. Darum werden Sie auch in ältern Gesetzen selbst so viel lateini sche Worte und Fremdwörter finden. Die gerügten Worte: „suK poML pEcliisl" lassen sich allerdings deutsch umandern; sie sind aber aus dem Gesetze selbst entnommen. Was die Ent scheidungsgründe anlangt, so werden sie in neuerer Zeit mehren- theils verständlicher abgefaßt werden. Vollständige Abhülfe können wir in der Thal nur von der Zeit erwarten. Es giebt ausgezeichnete Männer, die geistreichsten, die einmal so daran ge wöhnt sind, daß sie es kaum inandereWorte zu fassen wissen, als in die der Kunstsprache, der lateinischen. Ich glaube, wenn man sie nöthigen wollte, durchaus kein lateinisches Wort zu brauchen, sie würden sagen, dann könnten sie nicht mehr schreiben. II. 73. Abg. v. Schaffrath: Beim Budjet handelt es nicht um politische Fragen, sondern um Mittheilung und möglichste Ab stellung mehr oder weniger allgemein wahrgenommener Gebre chen in der Justizpflege oder in der Verwaltung, und deshalb halte ich mich auch hier, wie bei den früher» Positionen, für ver pflichtet, als Vertreter des Volks einige solcher Gebrechen anzu führen, zwar mit möglichster Schonung, ohne irgend welche Be ziehung auf einzelne Aemter oder gar Persönlichkeiten, aber auch ohne Menschenfurcht, selbst auf die Gefahr hin, wegen die ser Erfüllung meiner Pflichten gegen das Volk verkannt oder gar angefeindet zu werden. Zuvörderst kann und muß ich fast Alles das, was der Abgeordnete Todt so eben beantragt hat, und das, was er zur Motivirung seines Antrags gesagt hat, bestätigen und unterschreiben. Auch ich wünsche den Actuarien in den Aemtern eine sowohl pecuniär, als auch in Bezug auf ihre Selbstständigkeit bessere Stellung, und ich würde selbst einen Antrag der Art ge stellt haben, wenn ich es nicht gerade jetzt deshalb für bedenklich gehalten hätte, weil eine Reform des Strafverfahrens und mit dieser eine totale Aenderung der Gerichtsverfassung nahe bevor steht, und mit dieser jedenfalls auch die Actuarien eine andere Stellung bekommen werden. Allein nothwendig im Allgemei nen ist es, daß die Actuarien und Viceactuarien, unter denen ich viele sehr fähige Köpfe und eines bessern Looses würdige Männer kenne, auch eine ihren Fähigkeiten angemessene mo ralische Stellung bekommen, namentlich den Beamten gegen über mehr Selbstständigkeit, damit sie ihre Kräfte, Fähig keiten und Kenntnisse mehr benutzen können, als bisher» Jetzt liegen diese Fähigkeiten und Kenntnisse gewöhnlich unbe nutzt als todter Schatz in ihren Köpfen, da die Beamten allein Alles beschließen, ohne die Actuarien um ihren Rath und ihre Ansicht, ich meine immer natürlich nur die befähigten, zu befragen. Ich gebe zu, daß dies in vielen Aemtern geschieht, aber in vielen geschieht es auch nicht. Es ließe sich ja auch in den Justizämtern den Actuarien sehr leicht eine kollegiale, in Bezug auf einzelne, einem allein übertragene früher mehr selbstständige Stellung der Assessoren in den Landgerichten ge ben. Dadurch würde auch die in manchen Aemtern fast un übersehbare Verantwortlichkeit und Schwierigkeit der Ueber- sicht und Controls der Justizbeamten etwas vermindert rmd die Arbeitslast derselben erleichtert. Was die pecuniäre Stellung der Actuarien betrifft, so ist auch diese ganz gewiß ihren Fähig keiten sowohl, als ihren Leistungen nicht angemessen und für diese viel zu niedrig. Ich glaube, auch hier könnte ohne eine größere Belastung der Staatskasse in so fern Abhülfe geschehen, als nicht so viele Actuarien ««gestellt zu werden brauchen. Ich habe die Ueberzeugung, die sich auf eigne Wahrnehmungen und Mittheilungen von Actuarien selbst — jedoch nicht gerade in den meinem Wohnorte zunächst gelegenen Aemtern—grün det, daß bisweilen wirklich zu viele Actuarien angestellt sind« Jeder einzelne Actuar könnte mehr arbeiten und würde sehr gern mehr arbeiten, wenn er besser besoldet würde. Ich meine das natürlich nur von einzelnen Aemtern; ich will nicht sagen, daß es in allen Aemtern der Fall fei. Der außerordentlich 2
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