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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ir?6S sie sagen. Die Zeugnisse sollen Wahrheit, nur die Wahrheit, aber auch die ganze Wahrheit enthalten. Diese, die Wahrheit, braucht das Licht derOeffenttichkeit nicht zu scheuen, braucht nicht im Geheimen zu schleichen. Die Oeffentlichkeit ist auch hier die beste Garantie der Wahrheit jener Zeugnisse. In unserm gan zen Staatsleben herrscht Oeffentlichkeit, und namentlich hier scheint eö mir von Einfluß auf den moralischen Character zu sein, rvenn dieses Geheime bei den Conduitenlisten wegsiele. Das wäre eine falsche Humanität, die Wahrheit nur im Geheimen zu sagen, das wäre nicht männlich. Diese geheimen Conduiten listen stoßen gegen den Vernunft-, positiv-rechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs an. Wenn irgend etwas Nachtheiliges, wenn auch nicht gerade rechtlich Strafbares gegen Jemanden ausgesprochen wird, so muß es demselben auch mitgetheilt wer den, damit er sich dagegen vertheidigen könne. Dieser Grund satz ist billig und gerecht. In Bezug auf das, was der Abgeord nete Müller anführte, erwähne ich nichts, weil er sagte, daß er deshalb einen besondern Antrag stellen wollte; nur meine volle Beistimmung erkläre ich dazu, daß wohl eine Aenderung und Verbesserung hier eintreten könne. Auch den Wünschen des Ab geordneten Bodemer stimme ich vollkommen bei, namentlich in Bezug aufden Gebrauch der lateinischen Sprache. Nur kann ich dem Herrn Staatsminister nicht Recht geben, wenn er sagt, daß die ältern Gesetze daran schuld seien; leider.'sind auch noch viele neuere Gesetze daran schuld. Es konnten mehrere fremde Aus drucke in denselben vermieden werden; ich erinnere an die Wech selordnung und an andere Gesetze. Etwas mehr Deutschthum könnte den Gesetz en und Rechtsgelehrten nichts schaden. Wünschte der Abgeordnete Bodemer, daß auch die Entscheidungsgründe und Ausfertigungen deutschthümlicher, mehr verständlicher wer den möchten, so ist das ganz gerecht und billig; nur muß man nicht z u viel verlangen. Allgemein, d. h. einem jeden Gebilde ten verständlich sollen die Entscheidungsgründe, wie auch die Gesetze sein; aber, meine Herren, das wird noch eine lange Zeit dauern, ehe man alle, zumal rein juristische Sachen einem Je den klar und verständlich machen kann. So lange die Gesetze selbst nicht ganz allgemein verständlich sind, können es auch die Entscheidungsgründe nicht sein. Sie können vielleicht klarer fein, als sie jetzt sind, aber daß sie ganz allgemein verständlich werden, daß sie Jedermann versteht, das ist nicht so leicht. Die Gesetzkenntniß und Rechtswissenschaft ist nun einmal zur Zeit noch einebesondere,kein Gemeingut Aller; erfordert beson dere Vorbildung, Befähigung und Beschäftigung, wie jedes an dere Fach, und daher werden Gesetze und Entscheidungsgründe so lange Manchem unverständlich bleiben, wie wieder den Juri sten andere Facher. Der hauptsächlichste Grund der Unverständ lichkeit der Entscheidungsgründe liegt darin, daß sie sehr ost noch dem Urthel selbst „ inserirt" (einverleibt) werden. Dies sollte ganz verboten werden. — Ich komme nun zu dem Gutachten der Deputation in Bezug auf die Amtscopisten, deren Gesuch ich selbst in die Kammer eingesührt habe. Ich kann mit diesem Gutachten nicht einverstanden sein'; ich enthalte mich aber, einen dem Deputationsgutachten entgegengesetzten Antrag ü. 73. zu stellen, weil ich eine grössere Belastung der Staatscaffe nie gern bevorworte, und weil ich überzeugt bin, daß, in so fern es ohne eine Belastung der Staatscaffe möglich ist, das Justizministerium von selbst das, was ich wünsche, be wirken wird. Nur erlaube ich mir, der Deputation einzuhalten, daß sie nicht berücksichtigt hat, daß die Stellung der Amtscopisten im Verhältniß zu den Canzlisten bei den höchsten und Mittel behörden außer allem Verhältnisse steht. Die Canzlisten bei dem Ministerium und den Mittelbehörden bekommen 100,150 bis 200 Lhaler blos dafür, daß sie dasitzen, festen Gehalt, außer dem noch sammtliche Schreibelöhne, Copkalken, so viel ich weiss. Die Amtscopisten haben aber nur 120 Lhaler und außerdem höchstens die Affessurgebühren, die jährlich etwa durchschnittlich 30 bis 50 Lhaler betragen. Es wäre daher jedenfalls zu wün schen, daß in Bezug auf die Gehalte der Canzlisten und der Co- pisten in den Aemtern ein besseres Verhältniß hergestellt werde. Die Stellung der Amtscopisten ist eben so wichtig, als die der Canzlisten, im Gegentheil ihr Nutzen für das Volk ist noch viel größer; sie können außerordentliche wesentliche Dienste leisten, und leisten sie auch und sind außerordentlich beschäftigt. Denn die meiste Arbeit ruht in den Aemtern auf den Copisten, sie Ss- orgen auch fast alle Ausfertigungen. Dann hatte ich noch den Wunsch, daß die Assessurgebühren derselben sixirt würden. Sie ind jetzt gar nicht mit zu rechnen, weil sie unbestimmt sind; in ,em einen Jahre betragen sie vielleicht 20 Lhaler, in einem an dern Jahre 60 Lhaler. Wenn sie durchschnittlich sixirt und dieser Betrag dem festen Gehalte zugeschlagen würde, so würde ür die StaatscasseZ kein Nachtheil erwachsen und doch ein we- entlicher Vortheil für die Amtscopisten daraus erwachsen, weil le dann gewiß wissen, wie viel sie einnehmen, und danach ihre Ausgaben eknrichten können; das können sie aber jetzt nicht. Endlich habe ich noch einen Wunsch in Bezug auf die Amts copisten, den nämlich, daß die höher« Behörden bei Anstellung von Canzlisten mehr auf die Amtscopisten Rücksicht nehmen. In der Regel bleiben diese in den Aemtern sitzen, weil sie nicht in der Nähe der höhern Behörden sind. Aus den Provinzen werden gewiß nur sehr Wenige bei den höhern Behörden ange- iellt worden sein. Auch hier wünsche ich, daß das Ministerium ünftig auf diese mehr Rücksicht nehme. Endlich erlaube ich mir noch eine Bemerkung zu Seite 84 des Berichts, wo die De putation davon spricht, daß wiederum eine Menge von Patri- monialgerichten von dem Staate übernommen worden seren. Es ist bekannt, daß in der ständischen Schrift vom 30. Novem ber 1837 und in der ständischen Schrift vom 24. März 1840 die Regierung ermächtigt worden ist, alle Patrimonialgerichte, die ihr angeboten werden, zu übernehmen. Ich würde es jetzt an der Zeit halten, diese Ermächtigung zurückzunehmen, des halb, weil eine Aenderung der Gerichtsverfassung nahe bevor- ieht, und daher diese Uebernahme der Regierung nicht nur leicht die Hände binden kann, sondern auch bei Einführung der neue« Organisation hindern wird. Es wird auch durch diese Ueber- nahme die Staatscaffe belastet, weil, so viel ich weiß, das Mini sterium auch die bis jetzt den PatrimonialgerichtsunterthaneN. 2*.
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