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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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langer arbeiten und) eine höhere Qualification haben, als die Actuarien, so muß ich gestehen, daß mir diese Behauptung ganz neu gewesen ist. Wenn es wahr ist, daß sie länger arbeiten müs sen, als die Actuarien, um zu einem Gehalte von 500Lhalern zu gelangen, der nach meiner Erfahrung bei ihnen die Regel bildet, so halte ich mir dagegen vor, daß dieViceactuarien es doch in der Regel nicht so weit bringen, ja ich glaube hierin nicht zu irren, wenn ich sage, es ist vielleicht kein einziger Viceactuar im Lande, der es nach vier bis fünf Jahren schon zu einem Gehalte von 500 Lhalern gebracht hat, wie es bei den Auditoren der Fall ist. Das Princip der Anciennetät mag ich durchaus nicht vertheidigen, ich habe es aber auch nicht vertheidigt, ich habe vielmehr nur gesagt, man solle sich entweder daran halten oder gar nicht; wenn man einen Viceactuar, der um eine Gehaltszulage oder Gratifika tion anhält, damit abweist, daß man sagt, du bist noch nicht an der Reihe, so darf man auch Niemanden einschieben. Will man aber ein anderes System, das der vorzugsweise» Befähigung, befolgen, so kann man die Viceactuarien eben so gut berücksichti gen, denn sie sind der Mehrzahl nach gewiß nicht von schlechterer Qualification, als die Auditoren. Wenn ferner der Herr Mini ster meinte, die Viceactuarien hätten kein Recht auf einen bessern Gehalt nach dem Staatsdienergesetze, so will ich das zugeben, al lein man muß ihnen durch das Anstellungsverfahren selbst min destens dieAussicht eröffnen, daß sie aufrückenkönnen; und wenn auch die Actuarien und Viceactuarien dem Gehalte und Namen nach eine besondere Classe bilden, so bilden sie dieselbe doch in der Praxis gar nicht, denn ich möchte den großen Unterschied se hen, der zwischen den Actuarien und Viceactuarien stattfände, wennman nicht die höhere Besoldung inAnschlagbringen könnte. Will man den Viceactuarien sogar die Aussicht abschneiden, nach einer gewissen Zeit in die Stellen der wirklichen Actuarien aufzu rücken, was zeither doch theilweise der Fall gewesen ist, so wird man, glaube ich, nicht dahin kommen können, tüchtige Leute für die Aemter zu gewinnen und heranzuziehen. Wenn bezüglich eines weitern Wunsches, den ich bei meinem Anträge ausgespro chen habe, nämlich wegen Jnstruirung der Beamten, gesagt wor den ist, es sei diese schon vorhanden, und man könne nichts weiter thun, namentlichz für die Individualität der Beamten nicht ein stehen, so muß ich das Letztere zugeben, will sogar auch zugeben, daß eine Instruction bereits vorhanden ist. Mein ich habe ja auch ausdrücklich hinzugefügt, es sei nöthig, wenn für die Actua rien gesorgt werden solle, daß diese Instruction veröffentlicht werde, damit vorkommenden Falls Seiten der Actuarien darauf sich berufen werden könne. Wenn übrigens die dermalige In struction der Beamten veröffentlicht würde, könnte dann doch auch dieses und jenes noch in den Inhalt derselben mit ausgenom men werden, was einer bessern Stellung der Actuarien förderlich wäre. Es hat in Bezug auf diesen Punkt ein Abgeordneter ge äußert, es scheine ihm das eine Anschuldigung der Dirigenten der Untergerichte zu sein. Ich habe indeß bemerkt, daß ich meine Wahrnehmungen nicht bei einem einzelnen Beamten, nicht in ei nem einzelnen Landestheile, nicht in einer kurzen Zeit gemacht habe, sondern daß sie aus allen Theilendes Landes herrührten, nicht einen einzelnen Beamten träfen: bei einem Beamten ist das vorgekommen, bei dem andern jenes; als Anschuldigung habe ich das Gesagte überhaupt nicht ausgesprochen, sonst würde ich die Sache anders angefangen haben. Wenn aber der Abgeord nete glaubt, daß, wenn man hier den Actuarien eine bessere Stel lung wünsche, diese dadurch zur Widersetzlichkeit aufgefordert werden könnten, so ist das wieder meine Meinung nicht und kann es nicht sein. Denn wenn auch eine jede Sache zwei Seiten hat, so ist doch so viel gewiß, daß der Beamte den Actuarien gegen über immer besser gestellt bleibt, als umgekehrt, wenn auch mei nem Anträge Folge gegeben wird, und gesetzt, es könnte ein Actuar in Folge der heutigen Verhandlung sich beigehen lassen, gegen seinen Vorgesetzten widerspenstig zu sein, so würde dieser schon Mittel haben, sich Recht zu verschaffen. Was die Condui- tenlisten anbelangt, so habe ich, wie der Herr Minister anzuneh men schien, durchaus nicht gesagt, daß sie ganz beseitigt werden sollen, sondern nur verlangt, daß sie den Actuarien zugänglich gemacht werden sollen. Nun hat man zwar gesagt, geschehe die ses, so würde der Nutzen der Conduitenlisten total aufgehoben werden, es würde sich kein Beamter mehr getrauen, über seine Actuarien sich auszusprechen. Ich glaube das durchaus nicht. Was sollen die Beamten über ihre Untergebenen in den Condui tenlisten sagen? Sie sollen die Wahrheit sagen. Nun, meine Herren, ich habe es selbst mit angehört, wie die Beamten „die Wahrheit zu sagen" wußten, wenn es andere Leute betraf, war um sollten sie nicht die Wahrheit über ihre Actuarien sagen S Daß die Actuarien unter sich selbst in eine falsche Stellung kom men sollen, wenn das Urtheil der Vorgesetzten über sie bekannt würde, kann ich ebenfalls nicht zugeben. Die einzelnen Actuarien eines Amtes wissen sich schon jetzt zu taxiren, wenn ihnen auch die Conduitenlisten nicht bekannt werden, es weiß das ganze Amtspersonal, wie es den Einzelnen nach Fleiß, Befähigung u. s. w. zu rangiren hat. Was ferner die mit vorgekommene Be hauptung anlangt, daß mein Antrag zur Ausführnng gebracht werden könne, ohne daß vielleicht sogar eine größere Belastung der Staatskassen erforderlich wäre, so bin ich dieser Meinung auch und habe sie andeutungsweise bereits ausgesprochen. Es ist in dieser Beziehung mit erwähnt worden, daß es in manchen Aemtern zu viel Actuarien gebe, und ich glaube das auch. Es mag sein, daß in neuerer Zeit die Arbeit sich vermehrt hat, allein sie hat sich nicht blos bei den König!. Unterbehörden vermehrt, sondern auch bei den andern, und diese letztem müssen doch, nur etwa mit sehr geringen Ausnahmen in den größer« Städten, mit denselben Arbeitskräften nochAlles besorgen, was auch die neuere Zeit an Arbeit mehr gebracht hat. Doch ich verlange gar nicht, daß auf die vermehrte Arbeitslast nicht Rücksicht genommen wer den soll, doch ist auch die Personalvermehrung bei den König!. Untergerichten gar nicht unbedeutend. Im Jahre 1836 hatten wir 142 Actuarien und Viceactuarien bei den Königl. Untergerich ten und jetzt sind deren 196; damals gab es 2 Assessoren und jetzt muß es deren, wenn man das Princip der Collegialität im Auge behält, mindestens 12 geben, also sind 66 derartige Beamte mehr in dieser nicht langen Reihe von Jahren. Neue Behmdm
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