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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Begünstigung des Adels finden. Es wurde vorhin erwähnt, man solle sich nicht um Privatverhältnisse bekümmern. Nun, so wird er nicht dem Ministerium zumuthen, sich umzusehen, ob Jemand Glacehandschuhe trage oder nicht. Es hat Jeder das Recht, um das Auditoriat nachzusuchen, und es ist Keiner aus geschlossen worden, von welcher Herkunft er sei. Wenn der Ab geordnete sagte, es wäre noch nicht vorgekommen, daß das Justiz ministerium einen jungen Mann in einem Justizamte aufgefor- dert habe, als Auditor in das Appellationsgericht zu treten, so weiß ich nicht, ob das vorgekommm ist oder nicht. Zum Ein tritt als Auditor kann das Justizministerium Niemanden auffor dern; denn wenn sieViceactuarien find, habensieBesoldung,und als Auditoren haben sie keine. Es müßte also ihnen zugleich ansinnen, die Besoldung aufzugeben. Ob übrigens das Audi toriat von diesem oder jenem benutzt werden kann oder mag, muß das Ministerium Jedem überlassen. Der Eine will und muß vielleicht die Carrivre als Viceactuar zunächst suchen, weil er nicht die Mittel hat, sich längere Jahre umsonst zu erhalten, während dem Andern dies möglich ist. Wenn der Abgeordnete nochmals gegen die Conduitenlisten sich ausgesprochen hat, so mag es ein konstitutioneller oder monarchischer Staat sein, die Dienstdisciplin ist es, welche sie fordert, und wie soll das Mini sterium nur irgend für die Wahl verantwortlich fein, wenn es sich nicht darüber vergewissern kann, wie die Dirigenten den Einzelnen beurtheilen? Eine Mittheilung der Conduitenlisten an diejenigen, über die sie ausgestellt werden, muß das Ministe rium für ganz unthunlich erklären. Es ist dann nicht möglich, daß ein Dirigent sich über die Qualifikation eines Mannes un befangen ausspricht, und dann würden die Conduitenlisten kei nen Werth haben. Abg. Sachße: Nur einige Bemerkungen zu den Aeuße- rungen und Vorträgen, welche wir heute vernommen, und ich be ginne mit dem zuletzt erwähnten Gegenstände, mit den Condui tenlisten. Was diese betrifft, so haben sie allerdings wegen ihrer Geheimheit einiges Bedenken; allein ich halte doch dafür, daß wichtigere Gründe für die Geheimhaltung sprechen, und zwar darum, weil bei öffentlichen Conduitenlisten die Wahrheit unbe dingt nicht gesagt wird. Es ist kaum möglich, daß dann der Di rigent sich immer so offen auszusprechen vermag, ohne die Huma nität zu verletzen, als wenn er weiß, daß seine Meinung nicht zur Kenntniß des Betreffenden gelangt. Humanität und Wahrheit gcrathen dabei in eine harte Kollision, und wenn Conduitenlisten nicht eingeführt sind, kommt der Dirigent auch in den Fall, die Wahrheit zu sagen, aber er wird sie nur in seltenen Fällen dem Andern in's Gesicht sagen. Was den Borwurf betrifft, den man den Justizämtern macht, sie seien zu zahlreich mit Personal ver sehen, so scheint eine Vergleichung derselben mit den fixirten Pa- trimonialgerichten, mit denen eine solche nur möglich ist, haupt sächlich den Stadtgerichten nach meiner Wahrnehmung dies allerdings zu bestätigen; denn man wird überall finden, daß diese rin verhältnißmäßig viel geringeres Personal haben. Allein einen Vorzug dieser Gerichte möchte ich es nicht nennen, da sie, so weit es mir aus der Erfahrung bekannt ist, mit Arbeiten sehr überlastet find, denen sie mit der Zahl ihres juristisch befähigten Personals kaum gewachsen sein können, so daß sehr leicht, wenn nicht eine ungemeine Anstrengung stattsindet, die Geschäfte dar unter leiden, und wenn nicht der Dirigent es darauf ankommen lassen muß, ob der Einzelne der nöthigen Sicherheit, namentlich im Hypothekenwesen, Genüge geleistet habe. Oft muß der Diri gent eine Sache den Actuarien übertragen, die er selbst gern expediren möchte, die er aber nicht vornehmen kann, weil die Ge schäftsüberhäufung zu stark ist. Der Anwachs von Geschäften ist allerdings gegen sonst ungemein groß. Das kann ich eben falls versichern, und namentlich ist dieser Anwachs durch die ge ringfügigen Rechtssachen hervorgerufen worden, die außerordent lich viele Zeit erfordern, die auch den Dirigenten sehr in Anspruch nehmen, weil die Entscheidung mit Voraussicht auf alle mögliche Fälle abzufaffen, was oft mehr Ueberlegung erfordert, als das Erkenntniß über im Werthe hundert, ja tausend mal größere Ge genstände; und so gut und zweckmäßig das Gesetz auch ist, so wird es doch so gemißbraucht, daß es wegen 3 und 4 Groschen, ja oft wegen nichts in Anspruch genommen wird. . Wenn aber von dem geehrten Herrn Referenten behauptet wurde, es sei nicht im mer möglich, mit der deutschen Sprache allenthalben in juristi schen Schriften auszukommen, es seien die fremden Ausdrücke selbst nach dem Gesetze zu gebrauchen, so erlaube ich mir eine an dere Ansicht auszusprechen. Ich halte nicht nur dafür, sondern behaupte auch, daß man bei dem Reichthum unserer Sprache sehr gut jeden fremden Ausdruck vermeiden könne, und bethätige dies in meinen Geschäften selbst. Der Fall, welchen der Herr Referent anführte, möchte nicht schlagend sein, weil man sagen kann: „bei Vermeidung der Ausschließung", und wenn auch die ser Ausdruck nicht Allen verständlich wäre, so ist er doch schon un gleich verständlicher, alsder: „sub yoens xraeelusi". Der Behaup tung, daß die Accessisten eine Geschäftserleichterung nicht ge währten, muß ich widersprechen. Ein junger Mann, der als Accessist bei einer Justizbehörde eintritt, wird sich in einer Zeit von 2, Z oder einem ganzen Jahre, ja nachdem seine Fähigkeit ist, so einrichten, daß er sehr brauchbar ist; ja für manche kleinem Sachen ist er es schon in sechs bis acht Wochen, und in der spätem Zeit leistet er oft eben so viel, wohl gar mehr, als ein Viceactuar. In dieser Beziehung sind die Aemter nicht selten sehr begünstigt, wenn sie mehrere Accessisten haben und doch die angestellten Actuarien behalten. Es läßt sich dann zuweilen nicht absehen, wie sie die Expeditionszeit hinbringen, aber es läßt sich auch die sem Uebersluß an Arbeitskraft nicht wohl begegnen, da er zufällig ist, da der Accessist seinen Aufenthalt jederzeit selbst verändern kann, oder seine Hülfe aufhört, sobald er weiter beför dert wird. Abg. Klien: Den Antrag des Abgeordneten Lobt habe ich deswegen unterstützt, weil er so allgemein gehalten ist, daß ich nicht glaube, daß ein Nachtheil dadurch herbeigeführt werden kann, wenn ich auch in seinen Motiven nicht überall einver standen sein kann. Zunächst komme ich! auf die Conduitenli sten und überhaupt auf die Behandlung der Actuarien Seiten der Dirigenten. Ich sollte meinen, daß es nicht im ganzen
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