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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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mir Gelegenheit finden, fich Nebenverdienst außer den Expedi tionsstunden zu verschaffen, namentlich durch Anfertigung von Nachlaßverzeichniffen, Vormundschaftsrechnungen und derglei chen Arbeiten, auch daß sie für dritte Personen in der freien Zeit coprren können. Freilich für die Behörden, bei welchen sie angestellt sind, dürften sie außer der Expeditionszeit nicht füglich zum Copiren um besonder» Lohn verwendet werden können, weil sie dann eine besondere Controls erfordern und Unzuträglichkeiten entstehen würden. Uebrigens habe ich aber den Antrag des Herrn Abgeordneten Todt mit wahrem Ver gnügen unterstützt, wenn ich auch nicht durchgängig seine Be gründung theile; denn ich kann nichts Dringenderes wünschen, als daß es dem hohen Ministerium der Justiz gelingen möchte, die bei den Königliches Untergerichten, außer den Dirigenten, überhaupt Angestellten in eine bessere pecuniäre Lage zu ver setzen, und ich erinnere hierbei nur wiederholt an eine in dem Berichte enthaltene Notiz, nämlich daß es 93 Viceactuarien grebt, welche, zum THE mit Frau und Kindern, eine lange Reihe von Jahren hindurch mit 300 Thlr. jährlich zufrieden sein müssen, ohne daß sic besondern Nebenverdienst suchen können. Abg. Poppe: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident Braun: Der Abgeordnete Poppe hat auf den Schluß der Debatte «»getragen. Wird dieser Antrag unter stützt? — Wird hinreichend unterstützt. Abg. v. Thiel au: Ich muß gestehen, daß ich mir habe erlauben wollen, als Vorstand und Mitglied der Finanzdepu tation auch meine Meinung hinsichtlich der hier einschlagen den finanziellen Fragen auszusprechen. Indessen überlasse ich der Kammer, was sie beschließen will. Abg. Joseph: Ich muß mich auch gegen den Schluß der Debatte auSsprcchm, weil ich selbst noch zu sprechen wünsche und die Bemerkungen des Abgeordneten Oberländer über die Bevorzugung des Adels wohl noch eine größere Beleuchtung und Ausführung in der Kammer finden sollten. Präsident Braun: Will sonst Jemand noch über den Antrag sprechen? Wenn das nicht ist, so frage ich: Will die Kammer die Debatte für geschlossen «»nehmen? — Wird ge gen vierzehn Stimmen bejaht. Staatsminifter v. Könneritz: Ich erlaube mir nur auf eine einzige Aeußerung des Abgeordneten Klien zu erwidern. Von einer Verfügung der Art, daß die Actuarien und Vicc- actuarien durch die Gensd'armcrie controlirt werden sollen, ist dem Ministerium durchaus nichts bekannt. Das muß auf einem bloßen Gerüchte beruhen, und man sieht hieraus, was für Gerüchte ausgestreut werden. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Meine Ansicht über einige Gegenstände, die im Laufe der Debatte zur Dis kussion gelangt find, habe ich bereits früher ausgesprochen. Rur noch wenige Worte in Bezug hierauf. Es ist wohl an zuerkennen, daß die vorzüglichere Befähigung auch die Beför derung bedinge. Auf der andern Seite läßt sich aber auch nicht in Abrede stellen, daß unter den Gleichbefähigten diejeni gen, welche am längsten gedient haben, zu befördern seien. Nur von dieser Ansicht bin ich ausgegangen, und habe mich auch lediglich in diesem Sinne ausgesprochen, da ich dies nicht olos der Willigkeit, sondern auch der Gerechtigkeit entsprechend gehalten habe. Wurde nun darauf aufmerksam gemacht, daß durch langjährigen Dienst in den Untergerichten die Qualifika tion zu den höher» Stelle» verloren ginge, so kann das in ge wisser Beziehung zugesianderr werde»; ich mache aber noch mals auf die Anforderungen aufmerksam, welche die Gesetz gebung an die Unterrichter, an die Direetoren sowohl, als Assessoren der Gerichte stellt. Ich frage jeden Juristen: ob er es für leichter erachte, aus de» ihm vorgelegten Arten in seiner Stube unter Benutzung einer möglichst vollständigen Biblio thek ein Urtheil zu machen, als, wie dies bei den Unterrich tern in Folge des Bagatellgesetzes von 1839 und in Folge des Executionsgesetzes von 1838 der Fall ist, sich sofort im Ber- hörstermine nach Anhörung der Parteien bei den oft verwickel ten Materien des Rechts augenblicklich hinzusttzen und den Bescheid mit den Entscheidungsgründen zu geben. Es wird jeder Jurist mir beistimmen müssen, daß der Unterrichter so gut, wie der im höher« Gerichte Angestellte die Theorie in sich tra gen muß. Diese Anforderung macht die neue Gesetzgebung an ihn. Vergleichen Sie die Bestimmungen des Executions gesetzes vom Jahre 1838, wo von dem Berhörstermine die Rede ist, stellen Sie sich alle dahin einschlagenden Fälle ge nau vor Augen, und Sie werden mir beistimmen, daß der Un terrichter in Bezug auf die Theorie oft in einer schlimmem Lage ist, alsderhöhereRichtcr, welcher zu Hause mitBenutzung aller Hülfsmittel das Urthel und Erkenntniß zu machen hat. Also ich muß mich gegen die Ansicht ganz entschieden erklären, daß bei den Untergerichten nur die praktische Befähigung erreicht werde. Ich bin im Gegentheil überzeugt, daß kein guter Dirigent vorhanden sei, wenn er nicht eben so theoretisch wie praktisch qualificirt ist. In den Untergerichtcn werden eben so die Urtheile gegeben, wie bei den Appellationsgerichten. Daraus, daß appellirt wird, und eine rekoiMatoriu von den Appellationsgcrichten kommt, laßt sich noch nicht erweisen, daß die Untergerichte falsch geurtheilt haben; denn wie ost tritt der Fall ein, daß das Oberappellationsgericht das ErkmntM'ß wie der herstellt. Wohl aber ist bittere Klage darüber geführt worden, daß einzelne junge Männer ost den verdientesten Be amten durch schnellesAvancementzu Appellationsgerichtsraths- steüen vvrgezogen worden sind. Ist nun gar nicht zu zweifeln, daß diese Männer theoretisch qualificirt sind, und ist daran nicht gezweifelt worden, so ist doch auf den sehr gewichtigen Unterschied aufmerksam zu machen, daß Männer, die gleich zeitig ebenfalls die theoretischen Kenntnisse besitzen, aber nebenbei eine 15 und 20jährige praktische Erfahrung haben, den Vorzug verdienen. Ich meinestheils muß mich aus vollständiger Ueber- zeugurrg ganz denM anschlreßen, welche sich gegen die so schnelle
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