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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Beförderung der Auditoren ausgesprochen haben. Das, was ein Auditor bei dem Appellationsgerichte erreicht, kann und wird jeder fleißige Viceactuar bei dem Amte, namentlich wenn es col- legialisch zusammengesetzt ist, erreichen können; denn mir ist wohl bekannt, daß auch die Actuarien und Viceactuarien bei der collegialischen Abfassung der Erkenntnisse in erster Instanz von den Directoren so gut zugezogen werden, wie die Auditoren in den Appellationsgerichten bei Abfassung der Erkenntnisse. Ich gehe nun noch auf wenige Aeußerungen ein, die im Laufe der Debatte gefallen sind. Ich kann aus den von dem Königl. hohen Justizministerium mitgetheilten Unterlagen bestätigen, daß jetzt 15 Assessoren bei den Königl. Untergerichten angestellt sind. Wenn zur Bertheidigungder Petition der Amtscopisten darauf hingewiesen wurde, daß bei dem Zollwesen die Copisten sich besser stünden, so muß ich allerdings entgegnen, daß eine vollkommene Gleichstellung der Beamten in den verschiedenen Departements der Ministerien zur Zeit nicht stattfindet. Es wäre wohl zu wünschen, daß in allen Departements der Mini sterien, wo eine gleiche Befähigung vorausgesetzt wird, auch ein wenigstens annähernd gleicher Gehalt gewährt würde; ich kann mich aber keineswegs dafür aussprechen, daß diese untern Stel len, wie dies zumKheil derFall ist, besser salarirt werden, als die der Actuarien und Viceactuarien, die, wie wir heute gehört haben, eine so langwierige Laufbahn trotz ihrer wissenschaftlichen und kostspieligen Ausbildung haben. Uebrigens geht aus der erwähn ten Mittheilung hervor, daß die Actuarien nicht nur Orts-, son dern auch persönliche Zulage genießen, was auf den Antrag des Abgeordneten Todt zu bemerken ist, da sowohl in der zweiten blasse derActuarien, in der, welche mitöOOTHalern angestellt sind, als in sammtlichen Elasten derViceactuarien sich persönliche Zu lagen an einzelne Individuen vorfinden, mithin daraus hervor- zugehen scheint, daß Seiten des Justizministeriums bereits auf die besondere Befähigung Einzelner auch bei dem Gehalte Rück sicht genommen worden ist. Es wurde nun noch von einem der Abgeordneten erwähnt, daß ein Decret vorhanden sei, worin den Gensd'armen aufgetragen worden, die Justizbeamten zu beauf sichtigen. Nun, ich gestehe, in der Instruction der Gensd'armerie ist davon nichts enthalten, und ein besonderes Decret ist mir nicht bekannt geworden, wenigstens in der Gesetzsammlung ist es kaum enthalten, es müßte ein geheimes Decret sein, und das läßt sich nicht denken. Es ist gewiß nicht anzunehmen; denn daß das hohe Justizministerium zulaffen würde, daß die zum großen Theile vorzüglicheBeamtenclaffe von der Gensd'armerie, von einer Classe, die weit unter diesen Beamten im Range steht, beaufsichtigt werde, kann ich durchaus nicht glauben. Abg. Klien: Ich bitte um das Wort zur Berichtigung einer Thatsache. Der Herr Referent bezog sich darauf, daß ich von einem Decrete gesprochen hätte. Das ist mir nicht beige kommen. Im Gegentheile, ich habe gesagt, ich bezweifle es, daß es vom Ministerium ausgegangen sei, und es müßte wahr scheinlich wo anders stecken. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich habe ver banden, daß der Abgeordnete von einem Decrete gesprochen. Präsident Braun: Die Deputation beantragt Seite 84 ihres Berichts, daß die Seite 83 des Berichts erwähnte Peti tion der Amtscopisten zu Hohnstein, Stolpen, Radeberg, Pirna auf sich beruhe und nicht zu bevorworten sei, und ich frage die Kammer: ob sie hierin dem Anträge ihrer Deputa tion beitrete? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Ferner schlägt die Deputation vor, den zu den Besoldungen und Administrationßkosten der Unter gerichte geforderten Zuschuß an 32,021 Thlr. 15 Ngr., incl. 3000 Thlr. transitorische Agiozuschläge, zu bewilligen. Will die Kammer diese Bewilligung aussprechen? — Wird ein stimmig bejaht. Präsident Braun: Es wird nun die Fragstellung auf den Antrag des Abgeordneten Todt zu richten sein. Staatsminister v.Könneritz: Meine Bedenken gegen die Anträge «nb 1,2 und 3 habe ich schon vorhin entwickelt. Sie widersprechen dem jetzigen Organismus, wonach die ActuarienimGegensatzezu den Viceactuarien als eine besondere Dkenstclasse betrachtet werden. Was den Antrag sub 4 an langt, so könnte das Ministerium an und für sich kein Beden ken dagegen haben; ich mache aber den geehrten Abgeordneten darauf aufmerksam, ob nicht wenigstens eine Abänderung statt finden müßte. Der Antrag heißt: „Die pecuniäre Stellung der Actuarien ist dadurch zu verbessern, daß sie nach einer be stimmten Reihe von Jahren (vielleicht sechs- bis achtjähriger Dienstzeit) wenigstens in einen Gehalt von 400 bis 500 Thlr. einrücken." Auf die Actuarien kann er sich nicht in so fern beziehen, als diese jetzt schon durchgängig 500 bis 600 Lhaler haben. Er scheint also auf die Viceactuarien beschränkt wer den zu müssen. Weiter würde folgen, daß die höchste Gehalts- claffe von 400 bis auf 500 Thaler erhöhet werde. Was die Conduitenlisten anlangt, so gehört deren Einführung und Normirung zum Recht der Verwaltung und Dienstaufsicht, in dem sich das Ministerium nicht beschränken lassen kann. Abg. Todt: Ich glaube nicht, daß in dem 'Anträge jetzt noch etwas geändert werden kann, muß es vielmehr den Kam mermitgliedern überlassen, ob sie sich dafür oder dagegen im Ganzen entscheiden wollen. Gegen die Einschaltung des Wörtchens: „Bice" aber habe ich nichts einzuwenden. Im Uebrigen mache ich darauf aufmerksam, daß ich die einzelnen Punkte neben dem Anträge nur als Ansichten hingestellt habe, die noch einer nähern Erörterung unterworfen werden sollen. Abg. v. Thielau: Ich muß auf Trennung der Frage antragen, in so fern der Antrag sowohl die Prüfung, als die möglichste Berücksichtigung betrifft. Präsident Braun: Das beabsichtige ich ohnehin. Ich muß mir zu bemerken erlauben, daß über jede der Ansichten, die der Herr Antragsteller aufgestellt hat, besonders abzustim- men sein wird. Vorläufig will ich den Antrag vorlefen, wie er hier übergeben worden ist. Er lautet so: „Der hohen
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