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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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siruction der Beamten, welche zu veröffentlichen ist, damit sich die Actuarien darauf berufen können, durch Zugänglichmachung der Conduitenlisten u. s. w." Ich frage die Kammer: ob sie diese Ansicht des Abgeordneten zu der ihrigen mache? —- Wird durch sieben und dreißig Stimmen verneint. Präsident Braun: Also bleiben nur noch zwei Ansichten stehen, die sub 1 und 4. Es würde die Frage nur auf diese beiden Ansichten zu stellen sein, und der Antrag so lauten: „Die Kammer wolle die beschlossenen Ansichten und Wünsche, baß die Auditoren der Appellationsgerichte nicht vor den Actuarien der Aemter, die länger gedient haben, bevorzugt werden, und die pecuniäre Stellung derViceactuarien dadurch zu verbessern sei, daß sie nach einer bestimmten Reihe von Jah ren (vielleicht sechs- bis achtjähriger Dienstzeit) wenigstens in einen Gehalt von 400 bis 500 Khlr. einrücken, der hohen Staatsregierung zu näherer Prüfung zugehen lassen." Dann werde ich die zweite Frage wegen der vorgeschlagenen Berück sichtigung stellen. Ich frage die Kammer: Will sie die be schlossenen Ansichten und Wünsche in Betreff, daß die Audito ren der Appellationsgerichte nicht vor den Actuarien der Aem ter, die länger gedient haben, bevorzugt werden, und die pecu- märe Stellung der Viceactuarien dadurch zu verbessern sei, daß sie nach einer bestimmten Reihe von Jahren (vielleicht sechs- Lis achtjähriger Dienstzeit) wenigstens in einen Gehalt von 400 bis 500 Khlr. einrücken, der hohen Staatsregierung zu näherer Prüfung zugehen lassen? — Wird gegen eine Stimme bejaht. Präsident Braun: Will sie dieselben Ansichten und Wünsche der Staatsregierung auch zu möglichster Berücksich tigung zugehen lassen? — Wird mit vier und dreißig Stimmen verneint. Präsident Braun: Nun würde eine ähnliche Frage auf dm letzten Kheil des Antrags zu stellen sein: „Zugleich im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß sie letzternfalls der nächsten Ständeversamm lung einen bestimmten Plan über die in der angedeuteten Be ziehung zu ergreifenden Maaßregeln zur Erklärung vorlege, oder doch über die Resultate dieses Antrags bei dem Budjet, oder sonst eine besondere Mittheilung mache." Da ich aber so eben bemerke, daß dieser Kheil sich auf den Fall der Berück sichtigung bezieht, gegen welchen sich die Kammer erklärt hat, so erledigt sich derselbe. Abg. Kodt: Allerdings muß er sich nun erledigen, undblos der letzte Punkt bleibt noch übrig, daß den Ständen eineMitthei- iung gemacht werden solle. Präsident Braun: Ja, allerdings der Kheil des Antrags bleibt noch übrig: ob die Kammer die Staatsregierung ersuchen wolle, bei dem nächsten Landtage eine Mittheilung hierüber bei dem Budjet oder sonst zu machen? — Wird einstimmig bejaht. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir, der ge ehrten Kammer zu erkennen zu geben, daß durch die Abstimmung über die drei ersten Punkte ein ganz anderes Resultat herausge kommen ist, als der Antragsteller beabsichtigte. Er hat das Recht der Regierung, Auditoren sofort als Actuarien anzustellen, anerkannt und nicht beschranken wollen. Es hatte der erste An trag nur einen Sinn, wenn man den zweiten und dritten Punkt daran knüpft. Diese sind aber abgeworfen worden und es hat nun auch der erste seine Bedeutung verloren. Es wird daher die Kammer nicht verwundern können, wenn das Ministerium auf den ersten nichts setzen kann. Präsident Braun: Es lag in der Verschiedenheit der An sichten, daß das Präsidium diese Punkte trennen mußte. Denn nur hierdurch wird einem Jeden Gelegenheit gegeben, zwanglos seine Meinung zu äußern. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Der Bericht fährt fort:, Zu Position 17. Untersuchungs- und Vagabondenkosten beiden Gerichtsbehörden derKreislande 49,769Khlr. Die letzte Bewilligung zu Bestreitung von Untersuchungs und Vagabondenkosten betrug 37,422 Khlr. 23Ngr.5Pf., jetzt werden aber jährlich 49,769 Khlr. zu diesem Zwecke, mithin 12,346 Khlr. 6 Ngr. 5 Pf. jährlich mehr gefordert. Schon bei dem letzten Budjet war in Vergleich zu dem frü her» eine Mehrforderung von 3,031 Khlr. — Ngr. 9 Pf. ent halten und zugestanden worden. Das jetzige Postulat ist nach dem Durchschnittsbedarfe in den Jahren 1842 und 1843 aufgestellt und hierzu bemerkt wor den, daß die Vermehrung der Untersuchungen, die gründliche Führung derselben und die fortgesetzte Uebernahme von Patri- monialgerichten die Erhöhung veranlaßt hätten. Bei den der Deputation beigegangenen Zweifeln: ob nicht der durchschnitt liche Bedarf in den Jahren 1842 und 1843 nur als ein vorüber gehender, für die nächstfolgenden Jahre keinen dauernden Maaß- stab gewährender anzusehen sei, unterließ sie nicht, mitdemhohen Justizministerium sich darüber noch besonders in Vernehmung zu setzen. Das Königliche hohe Justizministerium hat jedoch unter Hinweisung auf den bei der Oberlausitzer Criminalcaffe in auf fallender Weise gestiegenen Aufwand wiederholt die Ueberzeu- gung ausgesprochen, daß auf ein Sinken und Wiederzurückgehen des Untersuchungsaufwandes mit Sicherheit nicht gerechnet wer den könne, da, wenn auch einmal mehrere besonders wichtige und weitläuftige Untersuchungen, wie sie in den letzten Jahren vorge kommen, beendigt und erledigt würden, sich immer wieder von neuernStoff zu ebensogroßen und umfänglichen Untersuchungen finden werde. Hat nun auch die Deputation eine hiervon abweichende Meinung oben ausgesprochen, so kann sie doch dem aufErfahmng sich stützenden Urtheile des Justizministeriums gegenüber darauf ein die beantragte Erhöhung ablehnendes Gutachten begründen, hat vielmehr unter bewandten Umständen, und da das diesfallsige Postulat nur die Natur eines Berechnungsgeldes annimmt, der Kammer
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