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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: An die zweite Deputation. 5. (Nr. 986.) Petition der Angesessenen in der Grafschaft Lichtenwalde, Karl Gottlob Doigtländer zu Ottendorf und Gen., um Ablösung des Jagdrechtes der Gutsherrschaften auf einseitigen Antrag. Präsident Braun: An dievierte Deputation. 6. (Nr. 987.) Petition Friedrich Moritz Löschens zu Rei chenbach im Woigtlande, die Abschaffung des Unterthanen- «nd Militaireides betr. (Gelangt ebenfalls an dievierte Deputation. Präsident Braun: Die Abgeordneten v. Schaffrath, Kockul und Kleeberg haben sich für heute wegen Unwohlseins, und der Abgeordnete 0. Haase wegendringender Deputations arbeiten entschuldigen lassen. — Wirgehen nun zur Ergänzungs wahl für die dritte Deputation über, und ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten, zur Controle neben mir Platz zu nehmen. Abgeordneter Grimm wird durch 32 Stimmen gewählt; auf den Abgeordneten Joseph waren 11 Stimmen und auf den Abgeordneten Clauß 8 Stimmen gefallen. Es besteigt hieraufderReferentAbgeordneter v. d.Planitz die Rednerbühne. Referent Abg. v. d. Planitz: Der Bericht lautet zu vörderst: L. Pensionsetat. Der Bedarf für diese Abtheilung des Budjets ist auf 522,672 Lhlr. 16Ngr.6Pf. angegeben. Es ist derselbe gegen die letzte Bewilligung, welche 525,309 Lhlr. 5 Ngr. 3 Pf. betrug, um 2,636 Lhlr. 18 Ngr. 7 Pf. vermindert worden. Da durch Gesetz die Regeln festgestellt sind, nach welchen Pensionen und Wartegelder gewährt werden, so folgt hieraus die Nothwendigkeit, die Summen zu bewilligen, auf deren Em pfang die Pensionaire ein Recht haben. Die Wirksamkeit der Stände bei Berathung der zu diesem Etat gehörigen Positionen kann sich daher weniger auf die Prüfung der Höhe der einzelnen Ansätze erstrecken, sondern beschränkt sich vielmehr auf die genaue Beobachtung der Folgen, welche die Anwendung der im Staats diener- und Militairpensionsgesetze gegebenen Bestimmungen auf die finanziellen Verhältnisse des Landes im Allgemeinen äußerte, da einem allzu hohen Ansteigen des Pensionsbedarfs in Zeiten durch geeignete Maaßregeln entgegenzuwirken sein dürste. Ist nun auch ein solches gegenwärtig nicht zu fürchten, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Summe der Pensionen, welche ehemalige Staatsdiener und Militairs, so wie deren Re likten empfangen, immer progressiv sich gesteigert habe. Denn wir können uns durch die sich immer mehr oder weniger gleich bleibende Höhe der Hauptsumme des vorliegenden Etats nicht zu der Meinung verleiten lassen, es finde hier keine Vermehrung statt, da wir nicht vergessen dürfen, daß bei Annahme der Civil- liste die damals bewilligten Hofpensionen auf die Staatskasse übernommen wurden. Die Summe derselben betrug damals 113,194 Lhlr. 20 Ngr. 1 Pf., oder im Bierzehnthalerfuße 116,339 Lhlr. 4 Ngr. 1 Pf., und ist nach gegenwärtigem Münz füße auf 52,361 Lhlr. 28 Ngr. 6 Pf. herabgegangen. Da nun für die Befriedigung der damals berechtigten Empfänger die Verpflichtung auf die Staatskasse überging, hier mithin nur eine Verminderung der Bezüge und gänzliches Verschwinden dersel ben vom Budjet zu erwarten ist, so folgt hieraus, daß eigentlich der Pensionsbedarf im Allgemeinen um 63,977 Lhlr. 5 Ngr. 5 Pf. niedriger sein würde, wäre derselbe nicht durch die ver mehrten Bedürfnisse bei den übrigen Positionen auf ziemlich gleicher Höhe erhalten worden. Die Labelle 1. zeigt das Verhältniß der Erhöhung und Verminderung der Summen, welches im Pensionswesen seit der Veröffentlichung unsers Staatshaushalts bei den einzelnen Departements stattgefunden hat. Die hohe Staatsregierung hat auch diesmal den Stand der Pensionen am 31. März des letzten Jahres der laufenden Finanzperiode als Grundlage ihres Postulats angenommen. Die Deputation hat, so wie früher, auch gegenwärtig sich damit einverstanden erklärt, da die Erfahrung gezeigt hat, daß dieser Stand ein ziemlich sicheres Anhalten gewahrt. Zu bemerken ist noch, daß dem Staatspensionsfonds 31,000 Lhlr. an Gehalts- und Pensionsabzügen zufließen, und diese Summe beim Einnahmebudjet Position 20 in Anrechnung gebracht ist. Auch hat sich die Deputation aus den ihr mitgetheilten Un terlagen überzeugt, daß sich unter den nicht in Folge von orga nischen Veränderungen quicscirten Staatsdienern und Militairs keiner befindet, der schon drei Jahre Wartegeld bezieht. Abg. Oberländer: Das Budjet beim Militair- und Pensionsetat nimmt nachgerade eine Höhe an, welche bedenklich zu werden droht. Sie stehen mit einander gewissermaaßen in Beziehung. Ueber das erstere habe ich mich neulich ausge sprochen, und ich glaube, daß meine Ansichten über Ergänzung und Bildung des stehenden Heeres durchweine zweckmäßige Land wehreinrichtung und dadurch bezweckte Erleichterung der Lasten des Landes nicht widerlegt worden sind. Jetzt erlaube ich mir auch einige Worte in Bezug auf den Pensionsetat. Die Depu tation hat vorausgeschickt, daß sich hierbei etwas nicht abändern lasse, weil hier Alles auf Ausführung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften beruhe. Dagegen läßt sich etwas nicht einwenden. Indessen wenn im Volke über die übermäßige Pensionslast Kla gen geführt werden, so ist es Pflicht des Volksvertreters, darüber nicht ganz zu schweigen und der Staatsregierung wenigstens wiederholt das an's Herz zu legen, was zu einer Verminderung der Pensionen einigermaaßen führen kann. Ich glaube, daß die enorme Pensionslast insbesondere aus den höhern Chargen her kommt, und daß die Fälle nicht ganz selten sind, wo Beamte, na mentlich beim Militair, wo es so sehr auf Anciennetät ankommt,
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