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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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betrifft, so will ich nur crgänzungsweise noch Einiges hinzu fügen. Auch ich glaube, daß bei der Ausführung des Gesetzes denn doch Manches anders sein könnte, als es ist, und namentlich glaube ich dies bei dem Departement, was bereits in Frage ge kommen ist. Hier mögen wohl allerdings oft Pensionen in Anspruch genommen werden in Fällen, die der Abgeordnete Oberländer angeregt hat, besonders wenn Offiziere geringerer Grade befördert werden, während noch andere höherer Grade durch sie übergangen werden. So ist mir mitBestimmtheit ver sichert worden, daß im vorigen Jahre ein Major oder ein jüngerer Oberstleutnant zum Obersten befördert worden ist, und in Folge dessen drei ältere Oberstleutnants sofort ihren Abschied genom men haben, durch deren Pension die allgemeine Pensionslast um circa 3500 Thlr. gestiegen ist. Mir ist das aus einer Quelle versichert worden, die ich keine trübe nennen möchte. Daß daher die Versicherung aufWahrheit beruht, werde ich so lange annehmen, als ich keine Widerlegung derselben gehört habe. Aehnliche Beispiele mögen sich wohl — der Augenschein deutet wenigstens darauf hin — mehr noch in der Residenz ereignen. Ob und wie dies zu vermeiden sein möchte, dies zu erwägen, muß ich zunächst freilich der Staatsregierung überlassen, ich glaube aber, schaden kann es nicht, wenn man auf diese Pensio- nirung, wie sie zeither geschehen ist, recht fleißig hinweist; denn wenn es in der Weise fortgeht, wie zeither oft geschehen zu sein scheint, so werden wir zuletzt eben so viel penst'onirte wie active Offiziere haben. Ich weiß nicht, ob nicht vielleicht auch in dem Departement des Kriegs zu ermöglichen ist, was in andern Zweigen schon öfter geschah, daß solche Offiziere, die wirklich in die Lage kommen, ihre Schuldigkeit nicht mehr so, wie früher thun zu können, durch die Assistenz jüngerer Offiziere unter stützt werden, so daß sie nicht sofort penstom'rt zu werden brauchten. Vielleicht wäre auch dies ein Mittel, das Steigen der Pensionen zu vermeiden. Ich will das Alles nur als An deutungen hinstellen (da ein Antrag, wenn er mit Erfolg ein gebracht werden sollte, noch mancher Vorbereitung bedürfen möchte), und daher, wie schon gesagt, diese Bemerkungen nur als Material zur künftigen Bearbeitung betrachten. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Dem Kriegs ministerium ist der Fall nicht bekannt, daß drei Oberstleutnants 1845 ihre Entlassung sollten genommen haben, wenigstens könnte es deshalb nicht geschehen sein, weil ein Major zum Oberst avancirt wäre, weil das nach den Militairverhältniffen in Friedenszeiten nie der Fall sein kann. Hätten aber diese Oberstleutnants wirklich ihre Entlassung nehmen wollen, nach dem sie 40 oder mehrere Jahre gedient hätten, so hätte ihnen die Regierung die Entlassung nicht vorenthalten können, weil das Pensionsregulativ jedem Militair, der 40 Jahre gedient hat, das Recht giebt, seine Pensionirung zu sordern, und die Regierung wäre nicht berechtigt, ihnen ihre Pensionirung vor zuenthalten. Staatsminister v° Zeschau: Die geehrte Kammer kann wohl überzeugt sein, daß die Regierung sich vielfach mit der Frag« beschäftigt hat, ob die Pensionslast, welche, wie bas Budjet zeigt, allerdings sehr bedeutend ist, überhaupt mit den Erträgen der Staatsverwaltung in Einklang stehe. Ich mag nicht leugnen, daß die Pensionslast gegen das Nettoeinkommen des Staats eine bedeutende genannt werden muß, und es hat die Regierung sich deshalb auch schon in dieser Kammer bei einem der früher» Landtage geäußert. Das Ministerium hat nämlich damals gesagt, man könne jetzt noch nicht übersehen, ob die dermalige Pensionslast eine dauernde sei, oder ob sie sich später mindern werde. Es müsse nämlich ein angemessener Zeitraum abgewartet werden, und wenn ich nicht irre, ist da mals der vierzehnjährige Zeitraum feit Erlaß des Civilstaats- dienergesetzes als derjenige angegeben worden, wo man an nehmen müsse, daß nach allmäligem Aussterben der Pensions empfänger die Pensionen sich völlig wieder erneuerten, wenn gleich noch einzelne Individuen länger im Bezüge blieben. Dieser Zeitpunkt ist demnach noch nicht eingetreten, und um so weniger, als bekanntlich das Militairpensionsregulativ mehrere Jahre später erlasse» worden ist, als das Gesetz vom Jahre 1835. Die Deputation hat in ihrem Berichte bemerkt, daß allerdings die Pensionsausgaben fortwährend im Steigen begriffen seien, und dies besonders dadurch belegt, daß die Hof pensionen, welche im Jahre 1831 übernommen worden sind, sich bedeutend vermindert hätten, während doch die Haupt summe der Pensionen sich nicht herabgestcllt habe. Zuvör derst möchte ich, obwohl ich zugeben will, daß diese Bemerkung einiges Wahre hat, nur noch hinzufügen, daß nicht zu ver gessen ist, daß verschiedene Pensionen übernommen worden sind, die sonst bei andern Specialcassen berechnet wurden, und nicht außer Acht zu lassen ist, daß früher die Summen der Pensionen in Conventionsgelde angegeben worden sind, und jetzt nur im 14 Lhalerfuße berechnet werden. Auch habe ich hinzuzusügen, daß die Erhöhung der Pensionslast — im All gemeinen kann dies behauptet werden — nicht durch Pensionen an Personen, die in hohem Aemtern gestanden haben, veran laßt wird. Hauptsächlich steigt die Pensionslast dadurch, daß die geringer besoldeten Diener nach dem Staatsdienergesetze weit günstiger behandelt werden, als früher, aber auch dadurch, daß die Pensionen für die Wittwen bisweilen um das Doppelte und Dreifache höher sind, als früher. Ich könnte verschiedene Categorien nennen von solchen, die damals 36 Lhaler bekamen, z. E. die Wittwen der Justizbeamten, während sie jetzt 80 bis 100 Lhaler erhalten. Es sind das aber Bestimmungen, die ich in der That als sehr zweckmäßig und angemessen Heraus tellen. Bei den hoch besoldeten Staatsdienern ist nicht eine Erhöhung, sondern vielmehr eine Verminderung nach dem Pensionsgesetze, wenigstens bei sehr Vielen, eingetreten. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen wünscht, so hat der Herr Referent das Schlußwort. Referent Abg. v. d. Planitz: Die Summen, welche die Pensionen der Staatsdiener und Militairpersonen in Anspruch nehmen, sindaufemeHöhegestiegen, daßfiezuderZeitdieAuf-
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