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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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nun steif und fest dabei, daß sie bevortheilt worden wären. Um dieses zwar unbegründete, aber doch einmal vorhandene Miß trauen gegen die Straßenbaubehörden zu entfernen, wäre es ge wiß gut, wenn dieses abweichende Maaß abgeschafft und dasje nige angenommen würde, was bei allen andern Grundstücksver- messungen vorgeschrieben ist. In so fern darüber nicht von der Staatsregierung sofort eine beruhigende Zusicherung gegeben werden könnte, wäre es zweckmäßig, es in der ständischen Schrift zu erwähnen. Sodann wollte ich mich derBemerkung desAbgeord- neten v. Thielau anschließen wegen des Systems, nach welchem der Bau und die Unterhaltung der Straßen auch Privatpersonen oder Gemeinden überlassen werden könnte. So viel ich weiß, hat man sich dem bis jetzt gänzlich abgeneigt gezeigt. In meiner Gegend haben sich nach einer kürzlich von mir bevorworteten Pe tition aus Crimmitzschau und den angrenzenden Gemeinden Grundstücksbesitzer und andereBürger, die vermöge ihres Besitz- thums eine hinlängliche Garantie gewährten, erbeten, eine Straße selbst zu bauen und zu unterhalten, in derWoraussetzung, daß ihnen ein Wegegeld zu erheben gestattet würde. Sie sind aber abgewiesen worden. Der Abgeordnete Georgi hat zwar gemeint, daß diesem Vorschläge ein sehr erhebliches Bedenken entgegenstünde, weil die Privatunternehmer zwar das Chaussee geld nehmen, aber die Straßen nicht im gehörigen Stande erhal ten würden. Dem läßt sich aber gewiß vorbeugen. Wenn nach Wahrnehmung der Staatsregierung die spätere Unterhaltung so kostspielig ist, daß diese von Straßenbauen abzuschreckew ge eignet sei, so wäre dies gerade eine Veranlassung, in einzelnen Fällen auf solche Anerbietungen einzugehen. Eine Sicherheit würde man in Bezug auf die gute Unterhaltung sich leicht ver schaffen können. Wenn in dem Vertrage ausgesprochen würde, daß, wenn die Unterhaltung nicht in der vorgeschriebenen Maaße erfolgte, die Unternehmer die Straße abzugeben hatten, ohne daß sie eine Entschädigung beanspruchen könnten, so wäre dies ein Compelle, welches sicherlich seinemZwecke entsprechen würde. Wenn sich derartigePrivatunternehmerimvoraus demAusspruche eines Schiedsgerichts unterwerfen müßten, so würden Weit läufigkeiten in Beziehung auf die Entscheidung der Frage, ob der Vertrag innegehalten worden, oder nicht, abgeschnitten werden. Es dürfte dann wohl manche Straßenbaupetition wegsallen und dem Staate mancher Thaler erspart werden. Staatsminister v.Zeschau: Ich hatte mir vorgenommen, auf die verschiedenen Bemerkungen jetzt nicht weiter ernzuge- hen, sondern sie einer spätem Erwägung zu unterwerfen, in dessen muß ich doch auf die Aeußerungen zweier Abgeordneten einige Worte erwidern. Allerdings ist das Ministerium jetzt mehr von der entgegengesetzten Ansicht ausgegangen, als die ist, welche der geehrte Abgeordnete v. Thielau äußerte. Man hat es zweckmäßiger gefunden, nicht zu den Bauten Unter stützungen zu gewähren, als vielmehr, wenn einzelne Tratte zweck- und chsusseemäßig hergestellt worden waren, diese als dann von Testen der Regierung auf den Straßenbaufonds zur Unterhaltung zu übernehmen, und ich glaube, daß diese Moda lität eine zweckmäßige ist; denn gerade an der Unterhaltung durch dieCommun scheitert gewöhnlich das ganze Unternehme« und nach einer kurzenReihe von Jahren befindet sich die Straße wieder im schlechten Zustande. Beiläufig bemerke ich, daß dieses System der Mehrzahl der Chausseen in Böhmen zu Grunde liegt, es bauen die Herrschaftsbesitzer und Unterthanen die Straßen und die Regierung übernimmt die Chausseen zur Unterhaltung. Es ist noch ein Grund, der das Ministerium bis jetzt sehr bedenklich gemacht hat, die erwähnten Conces- sionen zu Wegegeldererhebungen an Privaten zu ertheilen. Es sind nämlich mit einer nicht unbeträchtlichen Summe der artige ähnliche Berechtigungen abgelöst worden, und es scheint mir nicht ganz rathsam, wieder ein neues Verhältniß zu be gründen, was vielleicht nach 30 bis 40 Jahren ein neuer Ge genstand der Ablösung sein würde. Ich bemerke übrigens, daß Ausnahmen allerdings vorgekommen sind, und daß das Ministerium auch zu solchen Ausnahmen in dringenden Men fernerhin geneigt sein wird. Abg. Mirhle: Ich habe nur auf eine Aeußerung meines geehrten Herrn Nachbars zu erwidern, welcher meinte, daß das Geld, welches zu Prämien verwendet würde, nicht sonder lich Gutes leisten würde; ich glaube aber doch, daß eine solche Prämie sehr nützlich sein würde; wenn eine Gemeinde 100 bis 200 Thlr. bekommt, so wird sie auf die Ehre der Prämie etwas rechnen, und wird mehr als um 100 Thlr. leisten. Ich würde mir daher den Antrag erlauben: „Die hohe Kammer wolle im Verein mit der erstenhohenKammerder hohen Staatsregierung das Postulat von 20,000 Thlr. zur Unterstützung der Communwegebauten zur Disposition stellend Ich stelle diesen Antrag, da mit in der Zukunftfür erwähnte Bauten mehr geschehen könnte, als bis jetzt gethan worden ist; denn gute Wege sind für jeden Landeseinwohner nützlich. Präsident Braun: Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Er wird nicht ausreichend unter stützt. Abg. Todt: Diesmal will ich mit der gewöhnlichen Ein leitung eines meiner Nachbarn beginnen: „Erwarten Sie keine lange Rede von mir!" Ich habe nur einige wenige Bemerkungen nachzutragen, zu denen ich zum Theil durch einige Aeußerungen des Abgeordneten v. Thielau veranlaßt worden bin, doch sollen mir diese Bemerkungen zugleich den Weg bahnen, auf eine meiner eigenen Aeußerungen kürzlich zurückzukommen. Die eine Bemerkung des von mir genannten Abgeordneten betraf die* Art und Weife, wie die Unterhaltung der Straßen einzurich ten sei, und lief auf eine Betheiligung der Communcn hinaus. Ich füge in dieser Hinsicht nichts weiter hinzu, nachdem bereits der Abgeordnete Oberländer und der Herr Staatsminister selbst sich über diese Ansicht ausgelassen haben, und bemerke nur, daß meine Ansicht allerdings auch diejenige ist, welche als die bis jetzt von der Regierung befolgte gelten kann. Auch ich halte es nicht für sehr ersprießlich, wenn die Unterhaltung der Straßen den Gemeinden überlassen wird, ich gehe aber nicht näher darauf ein, da dieser Punkt schon genug beleuchtet worden ist, und begnüge
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