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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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22. Januar abgegeben worden. Es hat sich nun ein ehren- werthes Mitglied der ersten Kammer bei der Berathüng des die Reform der protestantischen Kirche betreffenden Allerhöch- steir Decrtts in der ersten Kammer dahin ausgesprochen, daß es unerklärlich sei, waruck die zweite Eingabe an die erste Kammer nicht wäre abgegeben worden. Der Grund liegt darin, daß die erste Eingabe, worin die Gemeinde Mohorn Um Einführung der Synodal- und Presbyterialverfassung und Wegfall des Religionseides bat, nicht att die erste Kam mer abgegeben worden ist; denn da dies nicht geschehen, so konttte auch eben so wenig die zweite Eingabe, welche den Widerruf der erstem enthält, an die erste Kämmet abge geben werden. Ich" hielt es im Interesse des Directü- riüM und der Kammer für nöthig, dies zu erklären, da mit, wie ich schon «»führte, nicht Mißdeutungen entstehen möchten: Abg. v. Platzmann: Ich bitte, in Bezug auf diesen Widerruf der Gemeinde Mohorn mit Grund nur zwei Worte sagen zu dürfen. Ich habe es bereits ausgesprochen, daß dieser Widerruf mir mit dem Gesuche eingehändigt worden ist, ihn dem Directorium zu überreichen. Als diese Gemeinde- vorstände bei mir erschienen und zugleich die Absicht äußetten, sich außer mir auch an Herrn v, Großmann, Mitglied der ersten Kammer, wenden zu wollen, habe ich sie selbst aus meh rer» Gründen zu veranlassen gesucht, diese Schrift lieber an die erste Kammer zu bringen. Sie haben aber darauf bestan den, daß dieser Widerruf zuerst bei der zweiten Kammer über geben werde, weil die Petition unter Nummer 233 der Haupt- registrande auch zuerst hieher gelangt war. Nichts desto we niger aber wollten sie sich auch sofort zu Herrn o. Großmann begeben, um auch diesem ihren Widerruf bekannt zu machen. Präsident Braun: Die Sache ist also erledigt, und wir könMnzur Tagesordnung übergehen; ich ersuche daher den Herrn Referenten, im Vortrage des Berichts über den Bauetat fortzüfahren. Referent Abg. v. d. Planitz: Wir sind bis zur Position 86 gelangt, über welche der B ericht so lautet: Position 86. Etat für die Regierungs-, Land- und Forst gebäude. < Für denselben sind 150,700 Thlr. — — postulirt, mithin 17,000 Thlr. — — mehr, als am letzten Landtage bewilligt wurde. Die Position selbst zerfällt in nachstehende Unterab- theilungen: I) 12,700 Thlr. — — zu Besoldungen und Emolumen ten der Baubeamten. Die hohe Staatsregierung hat den von den Ständen er betenen Normaletat der Landbaubeamten, deren Anzahl und Besoldung betreffend, diesmal vorgelegt. Derselbe ist in der Beilage dem Berichte beigedruckt. Nach demselben ist die Aufsicht über die Staatsgebäude in vier Bezirke grtheilt und jedem derselben ein Landbaumeifter vorgesetzt, welchem zwei Conducteurs und ein Landbauassistent beigegeben sind. Nach einer am Landtage 1843 erhaltenen Unterlage sind 1912 Staatsgebäude und 29 Brücken im Werthe von4,382,313 Thlr. der Jnspection des Landbaupersonals übergeben. Es erscheint daher, berücksichtigt man ferner die in sehr verschie denen Landestheilen nothwendig werdenden Neubaue von Staatsgebäuden, die Zahl der hier angestellten Beamten wohl gerechtfertigt. Eben so wenig dürfte gegen deren Bezüge em begründeter Einwand zu machen sein, da die Besoldungen der Deputation nicht zu hoch erscheinen und die Gewährung von Reisegeldern und einzelnen Gratifikationen wohl durch den Aufwand, welchen diese Beamten bei ihren häufigen Berufs reisen nothwendlgerweise zu machen haben, zur Genüge begrün det erscheinen. Die Deputation rathet daher der geehrten Kammer, den vorgelegten Normaletat des Landbaupersonals anzunehmen. ' 2) 300 Thlr. sind, so wie früher, zur Unterhal ¬ tung der vom Gesammtministerium dependirenden Gebäude po stulirt. 3) 10,000 Thlr. werden für die Unterhaltung der Zustizgebäude gefordert. Das Ministerium der Justiz beabsichtigt, bedeutende Ver besserungen und Veränderungen der Justizgebäude zu Alten berg, Colditz, Rochlitz, Grimma und Pegau vorzunehmen, wes halb eine so hohe Summe, trvtz dem, daß gerade bei diesem De partement so bedeutende Neubaue stattfanden, die gegenwärtig noch keine Unterhaltungskosten erfordern können, wohl zu ge währen sein dürfte. Die Uebernahme von Patrimonialgerichten, so wie über haupt die veränderten und vermehrten Ansprüche, welche man in der neuern Zeit an die Gefängnisse, an die Gerichtslocale, ja wohl auch die, welche die Beamten an ihre Wohnungen machen, haben hauptsächlich den bei weitem größern Bauaufwand ver anlaßt, welchen wir in der neuern Zeit bei den vom Justizdepar tement ressortirenden Gebäuden haben kennen lernen. Es werden ferner erfordert: 4) 6,200 Thlr. zu Unterhaltung der vom Ministe ¬ rium des Innern ressortirenden, ingleichen auch der den öffent lichen Sammlungen gewidmeten Gebäude, 5) 4,500 Thlr. zu Unterhaltung der zum Ressort des Eultministeriums gehörenden Gebäude. 6) 49,000 Thlr. — — ztt Unterhaltung der vom Finanz ministerium ressortirenden Canzlei-, Domanial-, Rentamts und Münzgebäude. 7) 12,000 Thlr. zu Unterhaltung der Forstgebäude. Die Summen unter 4,5 und 6 sind unverändert in Ansatz gekommen, die unter 7 hingegen ist um 2,000 Thlr. er ¬ höht worden, da die vermehrte Zahl der Forstgebäude, welche aus administrativen Rücksichten früher stattgefunden hat, nicht ohne Einfluß auf die Unterhaltungskosten war. Die Nothwen- digkeit der Höhe dieser Ansätze ist schon früher erörtert und an erkannt worden.
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