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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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nothwendigsten Baue würden unternommen werden. Ich be greife nicht, wie bei Festhaltung dieser Absicht auf das Be- dürfniß der Zukunft noch besondere Rücksicht soll genommen werden können. Ich muß es der geehrten Kammer anheim geben , ob sie diese Meinung theilt oder nicht. Referent Abg. v. d. Planitz: Ich würde mich derMeinung des geehrten Abgeordneten, wenn auch nicht als Mitglied der Deputation, doch aber als Kammermitglied unterwerfen, wenn derselbe mir beweisen könnte, daß das Verhältniß ein anderes oder ein besseres würde, wenn dieser Antrag nicht von der Kammer angenommen wird. Denn soll jeder Bau ohne alle Rücksicht auf die zukünftigen Verhältnisse ausgeführt werden, so scheint mir das weit nachtheiliger zu sein, als wenn man da bei diese Rücksicht im Auge behält. Einen Nachtheil vom zweiten Theile des Antrags kann ich durchaus nicht erkennen; im Gegentheile, bleibt das weg, so würde es sich, wie ich schon angedeutet habe, befürchten lassen, daß man eine Menge Ge bäude aufführte, die für die Zukunft gar nicht zu gebrauchen wären, obwohl ich die Voraussetzung hege, daß dashoheJustiz- ministerium in dieser Art und Weise nicht verfahren würde. Ich glaube jedoch, daß der Antrag, wie ihn die Deputation gefaßt hat, keineswegs überflüssig ist, und daß es besser ist, viel anzunehmen, als diesen Gegenstand gar nicht zu berühren, daß der Antrag nicht so weit ausgedehnt werden könne, wenn es sich darum handelt, eine Mauer einzuziehen, oder eine an dere ganz unbedeutende Veränderung vorgenommen wird. Abg. Metzler: Der Herr Juftizminister hat allerdings, wie der Abgeordnete Oberländer bereits erwähnt hat, den Be griff von Neubauen weiter gefaßt, als ich, und ich finde mich daher bewogen, zu erklären, daß meme Absicht nicht dahin ge gangen ist, Neubaue der von ihm erwähnten Art zu verhin dern, ich bin vielmehr der Ansicht, daß, wenn sich Mängel und Gebrechen dieser Art Herausstellen, denselben schleunigste Ab hülfe zu geben sei. Allein so viel die Ncubaue von Justiz gebäuden von Grund aus anlangt, kann ich von meiner Mei nung nicht zurückgehen, weil auf die Ausführung dieser Neu baue die divergirenden Ansichten der hohen Staatsregiemug und der Stände in Bezug auf dieOeffentlichkeit nicht von unerheb lichem Einfluß sein werden. Ich werde daher, um meine Be- sorgniß wenigstens in etwas zu beseitigen, für den Deputa- tionsantrag in der Meinung stimmen, daß das hohe Justiz ministerium jedenfalls sich erinnern werde, daß eine Justizreform allerdings in kürzerer oder längerer Zeit denn doch vorgenom men werden müsse und daher umfassendere Neubaue bis dahin auszusetzen seien. Abg. v. Thielau: Ich wollte mir erlauben, die Ansicht des Herrn Abgeordneten 0. Geißler zu berichtigen, der, wie mir scheint, zwischen Neubauen und zwischen Umbauen nicht genügend unterscheidet. Wenn z. B. ein Gebäude dergestalt beschaffen ist, daß ein Bau zu dessen Erhaltung unbedingt nothwendig ist, und daß es der Fall sein kann, wird wohl der geehrte Abgeordnete zugestehen müssen, und es unbedingt ge wiß ist, daß in einem solchen Orte immer eine Justizbehörde U. 75. bleiben muß, so ist es doch gewiß, daß mit weniger Kosten der Umbau zweckmäßig so zu gestalten ist, daß gleich Rück sicht genommen werde auf die für die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit bei dem Gerichtsverfahren nöthigen Locale, als wenn das nicht geschieht; wenn man vielleicht 10,000 Thlr. zu einem dringenden Umbau ohne Rücksicht auf die gedachten Zwecke nöthig erachtet, so ist vielleicht mit 12 —15,000 Thlr. den Erfordernissen der Zukunft zu genügen, während, nimmt man keine Rücksicht darauf, man in der Zukunft vielleicht20— 25,000 Thlr. darauf verwenden muß, indem man vielleicht das ganze Gebäude verkaufen oder wegreißen muß. Es war die Absicht der Deputation, dies vermieden zu sehen, und ich glaube, mit dieser Ansicht wird sich wohl auch die Kammer ein verstanden erklären können. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter sich darüber erklären will, so kann ich wohl zur Fragstellung übergehen. Ich werde, weil ein Widerspruch wenigstens gegen eine Posi tion erfolgt ist, die Fragen einzeln auf die einzelnen Abhei lungen stellen, welche die Deputation von Nr. 1 — 9 ausge stellt hat. Ich frage also die Kammer: Bewilligt sie die auf Seite 59 unter 1 von der Deputation zur Annahme empfohle nen 12,700 Thlr. zu Besoldungen und Emolumenten der Baubeamten? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner: Bewilligt sie die Position von 300 Thlr. unter Nr. 2? — Einstimmig Ja. PräsidentBraun: Ferner: Bewilligt sie die Position von 10,000 Thlr. sub 3? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer weiter die Position von 6200Thlr. sub Nr. 4 auf Seite60 des Berichts? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer die ->ub Nr. 5 zur Annahme empfohlenen 4500 Thlr.? — Einstim mig Ja. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer weiter die unter Nr. 6 geforderten 49,000 Thlr. zu Unterhaltung der vom Finanzministerium ressortirenden Canzlei-, Domanial-, Rentamts- und Münzgebäude? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer die unter Nr. 7 geforderten 12,000 Thlr. zu Unterhaltung der Forstge bäude? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Bewilligt ferner die Kammer die unter Nr. 8 s. postulirten 15,000 Thlr. für die reservirten Hof- grbäude? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Bewilligt ferner die Kammer die Position sub 8 b. an 30,000 Thlr. für die Justizgebäude? — Die Bewilligung erfolgt gegen zwei Stimmen. Präsident Braun: Will die Kammer zugleich bei dieser Position den auf Seite 62 des Berichts (s. oben K. 2015) von Seiten der Deputation der Kammer empfohlenen Antrag ge nehmigen, daß sie im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierang beantragen wolle: „Es wolle die hohe Staatsrcgierung im Laufe der bevorstehenden Finanzperiode jedne Neubau und wesentliche Veränderung von Gerichtsge- 2*
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