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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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nachgekommen wären, gänzlich rmnirt worden seien, da Wagen von 90 bis 100 Centner Last mit schmalen Radefelgcn und mit 6 bis 8 Pferden bespannt in großer Anzahl auf denselben beför dert wurden, welche die nicht für solche Transporte, sondern nur für den gewöhnlichen Verkehr gebauten Wege natürlicherweise bis auf den Grund zerstören mußten. Die Gemeinde Klein wolmsdorf wendete sich daher an die hohe Staatsregierung mit dem Gesuche, die Wiederherstellung der auf eine so außerordent liche Weise ruinirten Communicationswege für dieses Mal aus Staatsmitteln zu übernehmen. Allein die hohe Staatsregie rung verwarf dieses Gesuch, weil der lediglich durch zufällige Ver hältnisse hcrbeigcführte Umstand, daß auf vorübergehende Zeit ein Communicationsweg mehr, als gewöhnlich, benutzt werde, nicht geeignet sei, die zu dessen Unterhaltung verbundene Ge meinde von ihrer Verpflichtung zu befreien. Auch fand die Staatsregierung, daß Petenten mit der ihnen damals aufge gebenen theilweiscn Herstellung ihrer Wege nicht so überlastet seien, um ihnen zur Zeit schon eine Beihülfe aus Staatscassen zu gewahren. Petenten wenden sich nun an die Standeversammlung und zunächst an die zweite Kammer mit dem Gesuche: Dieselbe wolle bei der hohen Staatsregierung sich dahin verwenden, daß ihre Communicationswege, so weit sie durch außerordentliche Lasten der sächsisch-schlesischen Eisenbahn ruinirt worden, aus Staatsmitteln wieder hergestellt werden sollen. Die Deputation kann dieses Petitum, in so fern es auf Wiederherstellung der Wege auf Staatskosten gerichtet ist, keineswegs bevorworten, da durchaus kein Rechtsgrund für das Anliegen der Petenten spricht und es der Consequenz wegen besonders gefährlich scheint, wollte man hier dem Staate eine Verpflichtung aufcrlegcn, da ähnliche Fälle wohl sehr häufig vor kommen können, wo Communicationswege durch außerordent lichen Gebrauch oder besondere Naturereignisse zerstört werden. Will aber die Standeversammlung in dem vorliegenden Falle die Wiederherstellung der Kleinwolmsdorfer Communications wege auf Kosten der Staatscassen geschehen lassen, so würde nothwendigerweise ein gleiches Verfahren in gleichen oder ähnlichen Fällen stattfinden müssen und daraus eine wahr scheinlich nicht unbedeutende Last auf die Staatskasse gelegt werden. Hält daher die Deputation es für ihre Pflicht, aus den vor erwähnten Gründen der Kammer anzurathen, die Petenten mit ihrem Gesuche abzuweisen, so glaube ich andererseits, daß die Billigkeit wohl dafür spreche, daß der Gemeinde Kleinwolmsdorf eine Unterstützung bei dem dermaligen außerordentlichen Wege bau zu Theil werden möge. Aus den der Petition angefügten Beilagen hat die Deputa tion allerdings ersehen, daß nicht ganz gewöhnliche Anstrengungen crfordertwcrdcN/UMdieWegcwiederinfahrbarenStandzusetzen, weshalb sie wohl glaubt, daß, wenn sie auch jede Verpflichtung des Staats gänzlich ableugnen muß, eine Erleichterung der Com- mundurch Gewährung einer Beihülfe bei Ausführung ihrer Obliegenheiten obwohl aus Billigkeitsgründen sich recht fertigen lasse. Jedenfalls wird es dem hohen Ministerium gelingen, durch eine Vermittelung das Direktorium der sächsisch-schlesischen Eisenbahnrompagnie dazu zu bewegen, der bedrängten Gemeinde den Schaden, welcher derselben durch die Anfuhr der für die Baue ihrer Bahn erforderlichen Materialien erwachsen ist, durch einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Herstellung der Communicationswege wenigstens einigermaaßen zu vergüten, da dem Vernehmen nach andere Eisenbahncompagnien in ähn lichen Fällen es sich angelegen sein lassen, dergleichen Schäden auf eine entsprechende Weise auszugleichen, und auch für einen solchen Anspruch nicht allein die Billigkeit, sondern auch das Recht zu sprechen scheint. Die Deputation bezweifelt daher nicht, daß auf diesemWege den Petenten die gewünschte Abhülfe zu Theil werden wird. Sollten jedoch jene Aussichten sich nicht realifiren, so wird dem hohen Ministerium immer noch es möglich werden, den Pe tenten die Darreichung einer Unterstützung von den 1400 Thlrn. , welche die Stände des Meißner Kreises zu Unterstützung der Gemeinden ihres Kreises, die außerordentliche Anstrengun gen für ihre Communicationswege zu machen haben, zu ermitteln, oder ihnen diese Beihülfe von der beim Budjet zu Unterstützung der Communen und Privaten bei den ihnen obliegenden Wege bauen zu bewilligenden Summen zu gewähren. Die Deputation rächet daher der geehrten Kammer an: Petenten mit ihrem Gesuche abzuweisen; die Petition jedoch der geneigten Erwägung des hohen Ministeriums des Innern zu empfehlen, zuvor jedoch noch zur ersten. Kammer abzugeben. Präsident Braun: Ich frage die Kammer, ob Jemand das Wort wünscht? Wo nicht, so stelle ich die Frage an die Kammer, ob sie die Petenten mit ihrem Gesuche abweisen, die Petition je doch der geneigten Erwägung des hohen Ministeriums des In nern empfehlen, zuvor jedoch noch zur ersten Kammer abgeben wolle?— Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Wir gehen nunmehr zur Berathung des dritten Gegenstandes der heutigen Tagesordnung über, zum Vortrage des Berichts über den Reservefonds. Ich ersuche den Herrn Referenten, den Vortrag zu übernehmen. Referent Abg. Poppe: N. R eservcfonds. Die hohe Staatsregierung hat auch für die nächste Finanz periode im Ausgabebudjet Position 90 zu Uebertragung etwaiger Ausfälle im Einkommen und zu außerordentlichen, dermalen nicht näher zu bestimmenden Bedürfnissen die Summe von 50,000 LHlr. gemeinjährig postulirt, die jener gleich ist, welche die letzte Ständeversammlung, Landtagsacten I. Abth. 2. Bd. S. 567, für den nämlichen Zweck bewilligte. Nach den Erklärungen der Staatsregierung dürfte diese Summe genügen, um bei unerwarteten Ereignissen durch Aus fälle bei dem Staatseinkommen oder zu Bestreitung unvorher gesehener Bedürfnisse die benöthigten außerordentlichen Hülfs- mittel zu besitzen. Da nun den Ständen nach §. 106 der Verfassungsurkunde die Pflicht auferlegt ist, bei demBewilligungswerke der Annahme eines Reservefonds zu entsprechen, so hat auch die Deputation, da ihr keine abweichende Ansicht hinsichtlich der Höhe derpostu- lirten Summe beigeht, der Kammer die Genehmigung dieser Position mit 50,000 AW. alljährlich zu empfehlen. Präsident Braun: Wünscht Jemand darüber das Wort? — Es meldet sich Niemand.
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