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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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gemeinen sm Grundsatz feststcht, ob Lehngeld davon gegeben wer den müsse oder nicht. Das hätte ich gern gehört. Abg. Cubasch: Ich erlaube mir zu versichern, daß diejeni gen, welche das Lehngeld bereits abgrlöst haben, deren es in meinem Wahlbezirke schon sehr viels giebt und zu denen auch ich gehöre, dsr hohen Staatsregierung für die dabei sehr billig ge stellten Bedingungen zum innigsten Danke sich verpflichtet füh len mrd sich glücklich preisen, von diesem Anerbieten Gebrauch gemacht zu haben. Möchten die sämmtlichen geehrten Patrimo- nialgerichte unsers Vaterlandes diesem höchst rühmlichen Bei spiele der hohen SLaaLsrec.iemng, zum Wohle ihrer Untertha- nen, in gleicher Maaße recht bald Nachfolgen! Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen begehrt, so ertheile ich dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Sachße: Es ist gegen das Deputations gutachten selbst nichts vorgebracht worden. Ich bemerke nur, -aß, wenn der Inhalt des Berichts nicht mit dem, was der Herr Finanzminister über dieAnzahl derProcesse äußerte, in Einklang steht, dieses daher rührt, daß der Deputation vorher nichts davon bekannt geworden ist, da in den deshalbigen Mittheilungen beim Budjet nichts davon enthalten ist. Präsident Braun: Will die Kammer die in der Position ZI geforderten 14,000 Thlr. in der von der Deputation bean tragten Maaße genehmigen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Sachße: Position 32. Cameralvermessungsanstalt und Rißsammlung. In der vorigen Verwilligung ist der frühere Ansatz von 3,800 Thlr. nach Seite 331 der Beilage zur IH. Abth. 2. Samml. darum beibehalten worden, weil einige dabei mög liche Ersparnisse es gestatteten, dis bei Einführung des neuen Grundsteuersystems erforderliche Anstellung eines Geometers und Planzeichners zur Ertheilung der in Zweifelsfällen nöthi- gen Aufklärung und Verwaltung des Archivs auf diesen Etat zu verweisen. Da das neue Steuersystem eingeführt ist, so hat dieser Grund aufgehört, und es erbat sich die Deputation über das unverminderte Wiedervorkommen dieser Position Erläute rung, welche solgendergestalt gegeben ward. Bei der bald nach Einführung der neuen Grundsteuer (Mo nat März 1844) erfolgten Auflösung der Centralcommission zu Vorbereitung eines neuen Gmnbsteuersystems und dem gleich zeitigen Wegfall des bei selbiger vorhandenen Zeichnenbureau's, welches aus mehrern Personen bestand, habe die Cameralver- messung einen bleibenden nicht unbedeutenden Zuwachs von Ge schäften erhalten, da bei selbiger alle die 26,000 betragenden Pläne, welche bei Gelegenheit der Grundsteuervermessung aus genommen worden, nebst den Rechnungsmanualen aufbewahrt und in Ordnung erhalten würden, auf Verlangen der Steuer behörden deren Verabfolgung an selbige zu vollziehen und für deren richtigen Wiedereingang und Reponirung Sorge zu tra gen sei, mancherlei technische Prüfungen in Folge von Zusam menlegungen, Gemeinheimheilungen und sonstigen Steuerver änderungen vorkämen, und Copien von Menselblättern theils zu Privatzwecken, theils zur dienstlichen Benutzung gefertigt wür den. Die bereits zu Position 32 der Erläuterungen zu dem Bud get auf die Finanzpmode 18ZZ- gemachte Bemerkung über die Nothwendigkeit der Anstellung eines Geometers und Planzeich- ners bei der Cameralvermessungsanstalt dürfte sich daher voll ständig rechtfertigen. Diese Bemerkungen Seite 302 I. Bd. I. Abteilung der Landtagsacten von I8IH sind wörtlich folgende: „Für die Cameralvermessung und Rißsammlung ist der bis herige Ansatz beibehaltsn worden. Einige dabei eingetretene Ersparnisse gestatten es aber, annvch einen Geometer und Plan zeichner dann anzustellen, wenn das neue Grundsteuersystem zur Anwendunggelangen wird, damit einmitderSteuervermeffungs- methode vertrautes Individuum sich in der Nähe des Finanz ministeriums befinde, um, unter Benutzung des ihm zu über gebenden Archivs, auf E-fordrrn jede etwa nöthige Aufklärung geben zu können." Da die Deputation durch alles dies das Postulat hinläng lich begründet findet, so rathet sie, solches mit 3,800 Thlr. zu bewilligen. Präsident Braun: Die Deputation schlägt uns vor, das Postulat unter Position 32 von 3800 Lhlr. zu bewilligen. Ich frage die Kammer: ob sie hierin dem Vorschläge der Deputation b-istimmt? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Sachße: Position 33. Allgemeine Ausgaben einig er W erwaltung szweige. 8. Für die Forsten. Die Ausgaben bestehen in: L.. 800 Thlr. Forstrevisionsaufwand. 8. FürdieForstvermeffungsanstalt: I. Personalaufwand: 2,000 Gehalt dss Directors, 3,000 dergl. von 7 Forstconducteuren, 1,600 Remuneration für 8 Gehülfen, 1,400 Auslösung, Tage-und Botenlöhne, Accordarbeitcn rc-, II. 1,000 Nebenkosten an Miethzins, Hei ¬ zung, Beleuchtung, Schreibe- und Zeichnenmaterialien, Transportko sten, Ergänzung und Reparatur der Meßgerathschaften und des Inven tars, 6. 1,020 für 4 Forstcandidaten, 200 Prämien wegen Holz-) cultur, / 2,500 für Verpflegung des > Insgemein, militairischen Forst- schutzcommando's. ) 13,520 Lhlr. und betragen zwar nur 184 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. mehr, als der Specialetat, welcher für 1840, 1841 und 1842 aufgestellt und für 1843,1844 und 1845 wiederholt worden, weichen aber von letzterm Etat darin ab, daß der Gehalt dcs Directors von 1,783 Lhlr. , einschließlich 635 Thlr. Dienst ¬ aufwand, auf
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