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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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2,000 Thlr. netto erhöht, auch der vorher 600 Thlr. Dienstaufwand ein schließende Gehalt an 3,000 Thlr. für 7 Forstconducteure ebenfalls ohne diesen Einschluß aufgeführt und diesfalls 1,400 Thlr. — Ngr. — Pf. Auslösungen, Tage- und Bo tenlöhne, Accordarbeiten rc., auch 1,000 - — - — - Nebenkosten an Miethzins, Heizung rc., statt vorher 800 Thlr. an Nebenkosten, Löhnen rc., angesetzt, hingegen 1,500 ----- des vorigen Etats zu Vollfüh rung rückständiger Arbeiten und zu der Vermessung und Abschätzung neu angekaufter Waldungen, so wie ungewöhn lich er Arbeiten in Folge von Wkndbrüchen und der daraus entstehenden Störungen der Wirthschaftspläne, so wie 132 - 25 - 8 - tranfitorischerAufgeldszuschlag weggelassen worden. Das Weglassen der 1,500 Thlr. — — hat ohne Zweifel seinen Grund in der stattgehabten Vollführung rückständiger Arbeiten und darin, daß die durch Windbmche veranlaßten Arbei ten, für welche der damit verbundene Aufwand davon bestritten worden, für ungewöhnliche, weil in jeder Finanzperiode vorkom mend, nicht anzusehen, sondern den regelmäßigen Forstvermes- sungsgeschaften beizuzahlen, was auch vonden neuen Vermessun gen und Abschätzungen in so fern gelten kann, als außer 800 Thlr. -—- Forstrevisionsaufwand 1,400 Thlr. zu Auslösun ¬ gen, Tage- und Botenlöhnen und Accordarbeiten angesetzt sind. Nach der über die Erhöhung des Gehalts des Directors uns annoch besonders gegebenen Erläuterung haben, besage des Etats von 18Ztz, 1822, seine Bezüge in 1,027 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. Gehalt, 102 - 23 - 3 - Miethzins für die Wohnung, 240 - — - — - Acquivalent für 2 Dienst pferde, 308 - 10 - — - Fixum für das Fortkommen bei Dienstreisen und 94 - 10 - — - Aequivalent für ein Holz- deputat, 1,728 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. bestanden. Jetzt seien selbige in folgender Maaße festgestellt worden: 1,200 Thlr. Gehalt, 150 für Wohnung und Holz, 540 - ' zu den bedeutenden Dienstreisen und dem sonstigen Dienstaufwande, 1,890 Thlr. Lllwwa. Die Differenz sei mithin nur sehr unerheblich und habe ihren Grund in der Erhöhung des eigentlichen Gehalts, die sich dadurch rechtfertigen dürste, daß es nothwendig wurde, den Di rektor der Forstvermeffungsanstalt bezüglich des Gehaltes denje- Mgen Oberforstmeistern gleichzustellen, mit welchen er sich in gleichem Dienstalter befindet, um dadurch den beabsichtigten Uebertritt desselben in die Function eines Forstmeisters zu be seit,gen. Wenn die Bezüge des Directors in dem jetzt vorliegenden Etat mit 2,000 Thlr. in runder Summe angesetzt wor ¬ den, so sei erläuternd hinzuzufügen, daß dabei zugleich auf die demselben in gewissen Fallen zu gewährende Auslösung Bedacht genommen worden. Da das Postulat nur um 184 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. höher, als das vorige, und die Gehaltsvermehrung für den Director hinlänglich gerechtfertigt ist, übrigens im Wesentlichen mit dem vorigen Etat stimmt, so beantragt dir Deputation, diese 13,520 Thlr. zu verwiüigen. Präsident Braun: Wenn Niemand das Wort begehrt, so frage ich: Will die Kammer die unter Position 33 sub s. gedach ten 13,520 Thlr. bewilligen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Sachße: b. Für die Kammergüter, Mühlen, Teicherc. Das deshalbige Postulat der 15,723 Thlr. 5 Ngr. 1 Pf., einschließlich 36 Thlr. 28 Ngr. 5 Pf. transitorisch, ist nur um 4 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. Aufgeld von Legatzinsen höher, als die vorige Bewilligung, und gicbt nach den mitgetheilten Unterla gen zu keiner Erinnerung Anlaß, wird daher zur Bewilligung empfohlen. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer das Postulat derselben Position Zub K. in der geforderten Maaße? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. Sachße: e. AllgemeineWerwaltungökosten für dasBerg- undHüttenwesen. Das Postulat besteht in 14,620 Thlr. , einschließlich 137 Thlr. 11 Ngr. 6 Pf. transitorische Aufgeldszuschläge, ent hält 480 Thlr. mehr, als die vorige Verwilligung. Die Erhöhung ist dadurch entstanden, daß der Gehalt des dritten Bergraths von 1,027 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. auf den bei den Mit- 'telinstanzen angenommenen Etat von 1,200 Thlr. des jüngsten Raths gebracht und statt 822 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. Ge halt des Secretairs und Referenten 600 Thlr. Gehalt des Assessors und 600 Thlr. Gehalt des Secretairs attge- setzt und somit eine neue Stelle errichtet und daß dem zweiten Kopisten und Sporteleinnehmer 100 Thlr. zu den zeithe- rigen 200 Thlr. gelegt worden, wozu — 6 Ngr. 7 Pf. bei der Maschinenbaudirectton kommen, und die Erhöhung würde größer sein, wenn ihr nicht der Wegfall des Aufgeldes an 69 Thlr. 13 Ngr. 3 Pf. vom Gehalt des Berghauptmanns, und die Minderung der 582 Thlr. 11 Ngr. 8 Pf. zu ungewöhnlichen Ausgaben auf481 Thlr. 18 Ngr. 4Pf. gegenüberstände. Die übrigen Ansätze sind, außer bei der Maschinenbaudirectton, diesel ben Bei dieser sind, neben der vorigen Besoldung desDirectors an 1,130 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf., jetzt 1288 Thlr. Gehalt an drei Maschinenbaumek- ster zu 238 Thlr. -650 Thlr. und 400 Thlr. 14y , Gehalt an einen Maschinenbauge- hülfen, 1,428 Thlr. ,
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