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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Minoritätsgutachtens auf den §.3 der Gesetzvorlage, wonach die Berechtigten verpflichtet sind, dieLandrentenbriefe ohneAnspruch auf Entschädigung der Coursdifferenz anzunehmen, und ich muß wünschen, daß dieses von der Kammer genehmigt werde. In diesem Sinne will, ich mir jetzt einen Antrag an die Kammer erlauben. Präsident Braun: Wenn ich nicht irre, so beantragt der geehrte Abgeordnete, daß gegenwärtig das Minoritätsgutachten zur Abstimmung gelange, welches im ersten Berichte der Herr Abgeordnete Oberländer gestellt hatte. Abg. Joseph: Es ist derselbe Antrag, den ich bereits au die Deputation erngereicht habessollte er aber nicht bei der Hand sein, so bin ich bereit, ihn nochmals zu concipiren. Referent Abg. Sch aff er: Ich wollte mir etwas zu berich tigen nur erlauben, was der Abgeordnete Joseph geäußert hat. Er sprach nämlich seine Freude darüber aus, daß die Staatsregie rung mit diesem Vorschläge auch ihr Einverständniß erklärthätte; ich muß aber hierbei bemerken, um Mißverständnissen vorzubeu gen, das Einverständniß Seiten der Regierung hinsichtlich der Vorschläge, welche die Deputation gemacht hat, ist noch nicht erfolgt. Sie ist wohl mit de» Anträgen einverstanden, über welche abgestimmt werden soll, aber über die Vorschläge, die im Berichte niedergelegt sind, darüber hat die hohe Staatsregierung eine Entschließung, wenigstens in der Deputation durchaus noch nicht abgegeben, sondern sich noch ganz freie Hand behalten. Blos dies wollte ich bemerken, um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen. Abg. Joseph: Da der Schlußsatz des Berichts ganz all gemein gehalten ist, so habe ich geglaubt und glauben müssen, daß auch die Staatsregierung zu den erwähnten Vorschlägen in Betreff des Lehngeldes ihre Zustimmung gegeben hat. Staatsminister v. Falkenstein: Es ist allerdings am Schluffe des Berichts gesagt, daß die Regierungscommissarien ffich einverstanden erklärt hätten mit den vorstehenden Anträgen; es zerfällt aber der Deputationsbericht in dieser Beziehung in zwei Th eile, nämlich er enthalt theils Vorschläge Seiten der geehrten Deputation, über welche jedoch nach der ausdrücklichen Bemerkung in der heutigen Vorlage jetzt nichtabgestimmtwerden solle, theils Anträge an die geehrte Kammer, unter 1 und 2, und rücksichtlich-ieser Anträge hatdiegeehrteDeputationerklärt, daß die Commissarien einverstanden wären. Es liegt aber auch in der Natur der Sache und kann darüber kaum irgend ein Zwei fel obwalten, daß über ei» Gesetz, über welches eben die geehrte Kammer noch erst berathen wird, die Regierung nicht so gelegent lich, wenn dieses Gesetz mit zur Sprache kommt, eine Erklärung in einem sehr wichtigenMunkt abgeben wird. Es hat also wohl kaum in der Absicht liegen können, durch diese allgemeine Fassung am Schluffe des Berichts eine solche Uebereinstimmung der Re gierung anzudeuten. Aber es erhellt auch schon aus den Worten, daß nur von den Anträgen unter 1 und 2 die Rede ist, zu welchen die Regierung ihre Zustimmung, gegeben hat. Schließlich er laube ich mir nur noch die Bemerkung, daß im Allgemeinen aller dings die Regierung geglaubt hat, es liege imJnteresse der geehr ten Kammer, im Interesse des Gesetzes und im Interesse aller Theils, der Berechtigten und Verpflichteten, daß ein Vorschlag geschehe, wie er geschehen ist, daß nämlich die Berathung beider Gesetzentwürfe in d er Reihefolge vor sich gehe, wie jetzt der Antrag eben gestellt worden ist. Abg. Joseph: Dann muß ich leider den Ausdruck meiner Freude zurücknehmen und in Bedauern verwandeln. Präsident Braun: Vor allen Dingen werde ich die Unter stützungsfrage auf den Joseph'schen Antrag richten. Er lautet nämlich so, nach §. 3 zu setzen: „Auch im Falle der Renten überweisung durch die Verpflichteten wird vom 1.Januar1846 andemBerechtigten dasAblösungs- capital in Landrentenbriefen nach dem vollen No- minalwerthe gewährt." Unterstützt die Kammer diesen Antrag?—--Geschieht hinreichend. Abg. v. d. Planitz: Ich wollte mir nur eine Bemerkung in Bezug auf den Gang der Berathung erlauben. Ehe nämlich der Antrag des Abgeordneten Joseph verhandelt werden kann, muß doch wohl entschieden werden, ob der Antrag der Deputation, die Berathung des Gesetzes über den Schluß der Landrentenbank vor der Hand auszusetzen, angenommen wird oder nicht. PräsidentBraun: Es versteht sich ganz von selbst, daß zuerst über den Antrag der Deputation abgestimmt werden wird, und in so fern er angenommen wird, würde sich der Antrag des Abgeordneten Joseph für jetzt erledigen- . Abg. v. d. Planitz: Es ist jede Debatte über den Antrag des Abgeordneten Joseph überflüssig; erklärt sich die Kammer für das Gutachten der Deputation, wird dieses angenommen, so blei ben alle Anträge, mithin auch dieser, bis zurBerathung über den Gesetzentwurf selbst offen, wo dann Gelegenheit sein wird, über denselben zu sprechen. PräsidentBraun: Der Antrag der Deputation ist aller dings präjudicirlich, und ich würde Vorschlägen, gegenwärtig die Berathung blos auf den Vorschlag der Deputation zu beschrän ken; allein das konnte mich nicht abhalten, den Antrag des Ab geordneten Joseph jetzt zur Unterstützung zu bringen, denn der Antragstellerchat darauf ein Recht. Also ich schlage vor, zunächst die Berathung auf den Vorschlag der Deputation zu beschränken, wie er Seite 328 und 329 enthalten ist. Th eilt die Kammer diese Ansicht des Präsidiums? — EinstimmigKa. PräsidentBraun: Also wird die Berathung nur auf die Vorschläge der Deputation zu beschränken sein. Abg. H euberer: Ich habe den Antrag des Abgeordneten Joseph unterstützt, weil ich der irrigen Meinung war, er werde gleich zur Berathung kommen; indessen da dies nicht der Fall ist, so muß ich mich über die Vorschläge der Deputation aüsspre- chen. Auch ich hätte gewünscht, das Minoritatsgutachlen des Abgeordneten Oberländer wäre neulich zur Annahme gekommen; indessen da gegen einen sichern Endbeschluß der Kammer viel fache Schwierigkeiten und neue Anträge hervorgetreten sind, so schenke ich gern den hier unterzeichneten beiden Deputationen das Vertrauen, daß es wohl nicht anders zu ermöglichen gewesen ist, aus dieser Verwickelung anders herauszukommen, als auf die
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