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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dem geregelten Gange der ganzen Verwaltung und auf dem Vertrauen, welches man zu ihr hat, auf der ehrlichen Offen heit und Oeffentlichkeit der ganzen Staatsverwaltung und auf den Hülfsquellcn, welche der Staat in sich selbst hat. Des halb muß ich namentlich glauben, daß diese Affervation der eigenen Staatspapiere oder Schuldverschreibungen in den Cassen zu, nichts führen kann. Ich weiß es für den Augen blick nicht, aber cs läßt sich nicht wohl anders denken, als daß für diese Papiere Zinsen gegeben und erhoben werden; wir geben uns also aus den Staatseinkünften selbst Zinsen. Da sollte ich nun glauben, daß es für den Credit eben so gut und noch besser sein müßte, auch viel einfacher, wenn wir über haupt 3^ Millionen weniger Schulden hätten. Mit einem Worte, ich glaube, daß wir den nämlichen Credit haben wür den, auch wenn die 3.^ Millionen Staatspapiere nicht in den Cassen vorhanden wären. Referent Abg. v. Thielau: Erstlich bilden diese Zinsen eine Position im Einnahmebudjet. Zweitens ist die Ansicht des geehrten Abgeordneten über den Credit des Staats wohl nicht richtig, eine geregelte Finanzverwaltung allein reicht we der für den Privatmann, noch für den Staat aus, um ihm in Fällen der Noth Credit zu verschaffen; in den meisten Fällen muß er irgend etwas besitzen, worauf er seinen Credit basiren kann, und eben so ist es mit dem Staate. Wenn wir kein Vermögen hätten, so würde selbst die geregeltste Verwaltung doch nicht im Stande sein, uns den Credit zu verschaffen, den uns ein Depositum von 8 Millionen Thalern klingender Münze oder gangbarer Staatseffecten verschafft. Wenn z. B. der Staat Geld bedarf, um ein augenblickliches Bedürfniß zu decken, so braucht er diese Papiere nur zu deponiren und Geld dafür aufzunehmen. Eben so könnte der Staat auch durch Veräußerung der Effecten sich Geld verschaffen, wobei es sich lediglich fragen würde, ob das Eine oder das Andere in finanzieller Hinsicht vortheilhafter wäre. Ich glaube in die ser Hinsicht, daß der Staat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, auf einen geeigneten Bestand in baarem Gelbe oder Effecten zu halten, um seinen Credit zu sichern. Was ferner unsere Cassenbillets betrifft, so müssen die Deckungs mittel stets vorhanden sein, um sie jeden Augenblick gegen baa- res Geld austauschen zu können, und die geringste Verminde rung unsers Credits würde dazu führen, daß nicht einmal Stqatspapiere als Deckungsmittel genügend wären, sondern daß wir diese Summen in baarem Gelbe liegen haben müßten, um sie in Cours zu erhalten; dies kann nur dann geschehen, wenn Jedermann weiß, daß er jeden Augenblick Silber dafür eintauschen kann. Das Cassenbillet ist ein Repräsentant des baaren Geldes. Das Geld aber ist eine Waare, deren Werth sich nach der Nachfrage richtet. Abg. Georgi: Ich muß erwarten, ob die Auskunft des Herrn Referenten die Zweifel des Herrn Secretairs beseitigt hat. Jedenfalls ist der Herr Secret«» theilweise von irrigen Ansichten ausgegangen. Wenn er den Satz aufgestellt hat, daß es bedenklich sei, das mobile Stastsvermögerr, welches am 1. Januar 1843 aus 11,871,211 Thlr. 23 Ngr. bestand, auf 9 Millionen herunterzubringen, so bemerke ich, daß auf diesen Vermögenöbestand der 11,871,211 Thlr. beinahe 2H Millionen bereits bewilligt worden sind, derselbe demnach in dieser Höhe nicht mehr besteht, und daß die jetzt zur Bewilligung ausgesetzte Summe lediglich dazu bestimmt ist, den Vermögenszustand wieder auf seine frühere Höhe zurückzubiingen, die durch die Verwaltungsüberschüffe überschritten worden war. Das mo bile Staatsvermögen besteht aus den Bestanden der Central- cassen und aus dem Vermögensbestande bei den Domanial- cassen und Anstalten bei den Bergwerkscassen, der Münze, dem Postwesen, den Salzniederlagen, den Flößen und Holzhöfen u. s. w. Wenn man von diesem Dermögensstande am 1. Ja nuar 1843 von 11,871,211 Mr. 23 Ngr. Pf- die darauf bereits bewilligten 2,429,729 Thlr. 18 Ngr. 4 Pf. abzieht, so bleibt der Bestand immer noch um 346,000 Thlr. höher, als er zu Anfang derselben Finanzperiode war. Darüber, als durch die laufende Einnahme gebildet, ist demnach zu verfügen, und da in der Finanzperiode 18ßs die Staats schulden um 707,422 Thlr. 12 Ngr. 6 Pf. sich vermin dert haben, planmäßig aber nur 497,091 Thlr. 12 Ngr. 3 Pf. zu tilgen waren, so sind 210,331 Thlr. aus den laufenden Einnahmen über den Plan getilgt worden. Da nun die Staatsverwaltung den gegenwärtigen Moment zu außerordentlichen Schuldenabzahlungen nicht für ge eignet hält, sollen jene 210,331 Thlr, aus den Beständen, den laufenden Einnahmen wieder ersetzt und darüber verfügt wer den. Daß damit dem eigentlichen Staatsaute selbst nicht im mindesten zu nahe getreten und der Activstand des Staates sich wesentlich verbessert hat, ist bereits bemerkt worden. Nicht allein haben die planmäßigen Abzahlungen regelmäßig statt gefunden, sondern es sind auch in der Finanzperiode 18U 435,000 Thlr. über den Plan getilgt worden. Wenn der Abgeordnete Oberländer sagt, cs sei nicht gut, das mobile Staatsvermögen in der Weise zu sixiren, wie ini Berichte vor geschlagen worden ist, so habe ich darauf zu erwidern, daß da mit eine unabänderliche Fixation nicht gemeint und nicht beab sichtigt worden ist, und daß eben sowohl eine künftige Stände versammlung sich mit der Regierung über eine andere Summe vereinigen könnte. In diesem Augenblicke aber möchte eS weder zweckmäßig sein, größere Summen von dem Mobiliar vermögen des Staats zu entnehmen, als dasselbe noch zu er höhen. Wenn der Abgeordnete Oberländer ferner gesagt hat, es sei nicht zweckmäßig, große Summen Geldes hinzulegen, so ist darauf zu erwidern, daß die baaren Geldmittel in den Cassen des Staats sich auch nicht vermehrt haben, sondern daß die Bestände größtentheils in Staatspapieren bestehen und daß die Zinsen für diese Staatspapiere bei jeder Stände versammlung in der Einnahme berechnet werden. Die Passiv zinsen werden von den Activzinsen abgezogen, und der Ueber- schuß wird im Rechenschaftsberichte ausgeworfen. Bei dem Budjet auf die jetzige Finanzperiode beträgt die Position für die überschießenden Activzinsen 82,000 Thlr. jährlich.
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