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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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für die Finanzperiode von 1843—1845 im Jahre 1843 be willigt worden sind, darin nicht schon nachweisen kann, sondern sie befinden sich noch in dem Vermögen, welches der Rechen schaftsbericht am Ende des Jahres 1842 nachweist. Darum bleibt keine andere Operation übrig, als die, welche von der Regierung eingeschlagcn worden ist, nämlich, um bei dem an genommenen Beispiele stehen zu bleiben, zu sagen: Ende des Jahres 1842 bestand das Vermögen in so und so viel, darauf lasten aber die bereits auf die Periode von 1843 bis 1845 ge machten Bewilligungen und nach deren Abzüge verbleibt noch so und so viel, wenn das und das Stammvermögen erhalten wird. Was die Ansicht der Deputation anbetrifft, daß ferner hin ein extraordinäres Budjet vorgelegt werden solle, so hat Las Ministerium nichts dagegen einzuwenden und wird es gern Lhun; ob aber ein wesentlicherVortheil dadurch erreicht werden wird, ist fraglich. So viel aber wird bewirkt, daß das, was das Ministerium bei dem Rechenschaftsberichte jetzt gewiffer- maaßen durch Einstellung der außerordentlichen Bewilligungen in derselben nachholen mußte, auf eine zweckmäßige Weise vor bereitet wird. Abg. Oberländer: Ob bei unserm jetzigen mit Verwen dung der Berwaltungsüberschüsse beobachteten Verfahren die Rechnungsübersicht und die Arbeiten bei der Finanzdeputation erschwert und dagegen durch den neuen Vorschlag erleichtert werden, kann ich von meinem Standpunkte aus für den Augen blick nicht beurtheilen. Mir hat es nur geschienen, als ob unser jetziges Verfahren viel einfacher sei, und weil ich vor den außer ordentlichen Budjets anderer Staaten großen Respeet habe. Wenn die Einrichtung mit einem außerordentlichen Budjet etwa dahin führen sollte, daß da hinein z. B. die Besoldungen neu angestellter Diener, Erhöhung und Vermehrung der Ge halte anderer und Alles, was sich extraordinär zuträgt, kommen soll, dann könnte ich es in der That für keinen besonder« Fort schritt hatten. Habe ich es überwunden, daß die Bestände aus der vorhergehenden Finanzperiode ihren Platz nicht im Ein- nahmebudjet erhalten dürfen, so finde ich aber nun auch unser bisheriges Verfahren einfacher. Wird einmal ein außerordent liches Budjet statt der bisherigen Decrete über die Erübrigun gen aufgestellt, in welches die Ausgaben von größer»» Belang, die nicht wiederkehren, ausgenommen werden, dann wird sich, ich sehe es kommen, Manches anders gestatten. So bin ich z.B. der Ansicht, daß dann künftig auch kein besonderer Bauetat mehr nothwendig ist; denn in das außerordentliche Budjet ge hören hiernach die meisten Positionen des jetzigen Bauetats. Wie gesagt, von meinem Standpunkte, und wie ich das Finanz wesen zu beurtheilen vermag, hat mir unsere jetzige Einrichtung einfacher geschienen. Daß Caffenüberschüfse bei einer Staats verwaltung gar nicht entbehrt werden können, ist ganz natür lich; denn wie sollten außerordentliche Ausgaben, die nicht vor her haben berücksichtigt werden können, geschafft werden. Zu außerordentlichem Steuerausschreiben, welche dann unvermeid lich wären, wird jetzt wohl Niemand seine Zuflucht nehmen. Präsident Braun: In Hinsicht auf den Gang der Ver. Handlung will ich bemerken, daß, obgleich über den Antrag Seite 833 noch nicht abgestimmt ist, doch die Debatte sich auch über den Antrag Seite 834 (s. o. S. 2052 flg.) verbreiten kann; weswegen ich auch den Abgeordneten Oberländersnicht unterbre chen konnte, als er überden letztem Gegenstand dasWort nahm. Gegenwärtig Hat der Abgeordneten Georgi das Wort. Abg. Georgi: Ich glaube, der geehrte Abg eordnete Ober länder kann sich in so fern vollständig beruhigen, als derAntragder Deputation vonirgend einem materiellen Werthe oder Wichtigkeit für dieKammern durchaus nichtist, sondern alsessichlediglichum eine formelle Abänderung der Aufstellung handelt, und wenn die Deputation, die mit dem Zahlenwerke des Staatsrechnungswe sens umzugehen, doch einige Geläufigkeit hat, dennoch den An trag zu leichterer Uebersichtlichkeit für wünschenswerth gehalten hat, so glaube ich, kann die Kammer ihr darin vollständig bei stimmen; denn selbst die heutige Berathung hat bewiesen, daß es der Deputation nicht gelungen ist, nach der gegenwärtigen Aufstellung die Zahlenverhältniffe so klar vor Augen zu führen, als es zur allgemeinen Verständlichkeit erforderlich sein würde. So lange es sich nur darum handelt, lediglich die Caffenüber- schüffe bei den Landtagen zur Bewilligung zu bringen, war die Angelegenheit einfacher; allein besonders der Eisenbahnbau hat außerordentliche Staatsbedürfnisse hervorgerufen, zu deren Be schaffung auch außerordentliche Mittel nothwendig sind, und in dieser Beziehung ist die Uebersichtlichkeit nun etwas weniger klar geworden, und ich glaube deshalb, daß besonders so lange für Beschaffung außerordentlicher Mittel noch zu sorgen sein wird, auch die Aufstellung eines außerordentlichen Budjets unbedingt erforderlich sein möchte. Bei der Berathung einer Angelegen heit in geheimer Sitzung hoffe ich, daß selbst dem geehrten Ab geordneten die Nothwendigkeit einleuchten wird. Abg. Meise l: Es scheint, als wenn mehrere der geehrten Kammermitglieder vorzüglich an einigen Ausdrücken, die in die sem Berichte enthalten sind, Anstoß genommen haben. Es war Herr Secretair Tzschucke, der zuletzt noch bemerkte, er hätte nur erklärt, er würde gegen den Vorschlag der Deputation stimmen müssen, in so fern das eigentliche Staatsvermögen betheiligt sei. Er scheint sich davon überzeugt zu haben, daß es keineswegs der Fall ist, daß das substantielle Vermögen gemeint sein solle, son dern nur das mobile. Wenn er aber meinte, es könnte „Be triebsvermögen" heißen, so mache ich darauf aufmerksam, daß modern Rechenschaftsberichte ein Unterschied gemacht ist zwi schen Betriebs- und mobilem Vermögen, weil das erstere ein Th eil des letztem ist. Auch scheint der Abgeordnete Oberlän der im Jrrthum befangen zu sein, indem er sich gegen das außer- dentliche Budjet ausspricht. Nun, ich glaube, das würde sehr bald erledigt sein, wenn man diesen Ausdruck vertauschte mit: „Anhang zum Budjet", wenn gleich der Ausdruck: „außer ordentliches" gerechtfertigt erscheinen muß; es ist dies nämlich der Gegensatz zu dem gewöhnlichen Budjet, welches allerdings nur die gewöhnlichen, die sogenannten laufenden Ausgaben um faßt. Eine Gefahr hat es damit gewiß nicht; denn wenn der
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