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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Referent Abg. v. Thielau: Das unter s. aufgeführte Postulat von 60,750 Thlr. wich von der hohen Staatsregierung darauf gestützt, daß der Be ginn des ganzen Unternehmens auf einen gleichzeitigen Angriff desselben an mehrem Orten begründet werden müsse, und daß zu den Vorarbeiten und resp. Anlagen ein Mehraufwand fürdie erste Zeit erforderlich sei. Es wird diese Summe für das Jahr 1845 gefordert und für jedes Jahr der Finanzperiode 18§Z- Budjet löt. L. Pos. 38 eine gleich hohe Summe auf das Budjet ge bracht. Die Deputation erklärt sich mit den Motiven, welche in dem Allerhöchsten Dekrete ausführlich angegeben worden, allenthalben einverstanden, und indem sie auf solches zu verweisen sich gestat tet, empfiehlt die Deputation die Bewilligung vorstehendenPostu- lateö. Präsident Braun: Will die Kammer die unter e. gedach ten 60,750 Thaler zu dem im Allerhöchsten Deerete angegebenen Zwecke bewilligen? — EinstimmigIa. Referent Abg. v. Thielau: In gleicher Art bevorwortet die Deputation das Postulat sud L an > 100,000 Thlr. für außerordentliche Chausseebaue, da es nicht befremden kann, daß durch die Anlegung der Eisenbahnen die Anlegung von Chaus seen, zu Herstellung derVerbindungswege für die von den Eisen bahnen nicht betroffenen Gegenden desLandes, erforderlich werde, zu deren Herstellung die gewöhnlichen Fonds nicht ausreichen. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer auch die unter 5. aufgeführten 100,000 Thaler für außerordentliche Chaussee baue?—Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Thielau: Anlangmd das Postulat »ab 8- von 18,600 Thlr. - — so zerfallt solches in drei besondere Abtheilungm, hinsichtlich der Beurtheiluna der auszusprechenden Bewilligung: 1) in 14,600 Thlr. für den durch Erbauung eines neuen Seminars zu Plauen erforderlich gewesenen Aufwand, 2) in 1,000 für das Seminar zu Annaberg und Z)m 3,000 - zu Anschaffung der nothwendigsn Mobilien für beide Seminare. BeEs in dem Zabre 1837 wurden für die Erbauung eines Seminars zu Plauen 10,000 Thlr. —— bewilligt; da sich aber eine Gelegenheit fand, einen vorth eilhastsn Mietvertrag abzu- schließen, so wurde diese Summe nicht ysrwmdsL und fiel der Staatskasse wiederum anheim. .Das betreffende hohe Ministerium rechtfertigt den ohne ständische Bewilligung vollführten Bau durch dis Nothwendig- keit, in welcher ss sich befunden habe, ein Local für das in Plauen befindliche Seminar zu beschaffen, da das zeither mnegehabte gekündigt und ein anderes passendes nicht zu ermiethen gewesen sei. Zieht nun die Deputation in Betracht, daß bereits früh« durch die erfolgte Bewilligung von 10,000 Thlr. zu glei ¬ chem Zweck das Bedürfniß eines Seminargebäudes in Plauen anerkannt worden, daß selbst abgesehen davon, vorausgesetzt, daß ein anderes Local nicht zu vermieden war, das Ministerium das Seminar nicht auseinandergehen lassen konnte, ohne sich einer noch großem Verantwortlichkeit auszusetzm, daß das betreffende Ministerium stets auf die Nothwendigkcrt der Benutzung eines günstigen Augenblicks zu Erwerbung eines paffenden Grundstücks in der Ständeversammlung hingewiesen hat, so findet die Deputation kein Bedenken, zu beantragen: den 'ohne ständische Bewilligung vollführten Bau eines neuen Scminargebäudes zu Plauen als gerechtfertigt anzusehen, und dieVerwendung der geforderten Summe von 14,600 Thlr. nachträglich zu bewilligen. Die Deputation bemerkt nur noch hinsichtlich des gegen das frühere Postulat um 4,600 Thlr. und des mit 1500LHK, hinzuzurechnenden Jnventaraufwandes um 6,100 Thlr. erhöhten Kostenbetrages, daß das hohe Ministerium sich darauf bezieht, daß ein früherer specieller Anschlag gar nicht vor gelegen habe, sondern nur eine approximative Schätzung des Be darfs. Anlangend das Postulat von 1000Thlr. für das Se ¬ minar zu Annaberg, so verbirgt sich hinter dieser Forderung ein Postulat von 12,000 Thlr. , als wie hoch sich die Summe beläuft, welche das betreffende Ministerium für das zu Ende des vorigen Jahrhunderts erbaute vormalige Gymnasialgebäude zu Annaberg gewähren will, und zu dessen innerer Einrichtung die postulirten 1000 Thlr. verwendet werden sollen. Die Deputation hält dafür, daß bei diesem Psstulate das gedachte Capital sofort zur ständischen Bewilligung hatte gestellt werden müssen, da die baulichen Einrichtungen in ein fremdes Gebäude zu verwenden, wohl nicht in der Absicht der Ständever sammlung liegen könnte und auch nicht in der des Ministeriums liegt und auf die Zeit der Bezahlung dieser Summe nichts an kommen kann. Der deshalb mit dem Stadtrathe zu Annaberg abgeschlos sene Kaufvertrag hat der Deputation vorgelegen; er enthält die Rücktrittsbedingung des Ministeriums, falls die Ständever sammlung den Ankauf nicht genehmigen sollte. Das Capital soll zur Zeit stehen bleiben und erst nach Ablauf von sechs Jah ren Seiten des Stadtraths kündbar sein, bis dahin aber mit 4 Procent verzinst werden. Die Deputation glaubt, daß es mit einer richtigen Rech nungsführung für den Staatshaushalt unverträglich fei, derglei chen Posten, welche einmal bewilligt werden müssen, nicht sofort zur Bewilligung zu bringen, und daher das Capital nicht als eme Schulddes Staates, sondern des betreffenden Ministeriums anzusehm, und stellt den Antrag: die hohe Kammer wolle beschließen, daß, vorbehältlich der bei Berathung des Budjets zur Entschließung dersel ben zu stellenden Genehmigung des Ankaufs des gedachten . Gebäudes, die zu Deckung des Ankaufspreises erforder liche Summe von 12,000 Thlr. durch Anweisung aus die Casssnbestände gedeckt, dagegen das Capital selbst zur Hauptstaatscaffs gegen von dieser dem Stadtrath zu Annaberg auszustellend/: Schuldverschreibung einge zogen und gegen sechs Jahr dauernde Unkündbarkeit Seiten des Stadtraths bis zu dessen Zurückzahlung mit vier vom Hundert verzinst werde.
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