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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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erlangt hat. Ich wollte mir nur noch erlauben, auf den Ge sichtspunkt aufmerksam zu machen, ohne deshalb einen beson der« Antrag zu stellen, daß so bald als möglich auf die Ver wendung der übrig bleibenden Summe Bedacht genommen werden möge. Die Zinsen, welche das Capital nach seiner Verwendung bringt, sind für das Land bei weitem ersprieß licher, als die Zinsen, welche durch das tobte Liegenlaffen der Staatsregierung in der Caste erwachsen. Ich werde also für -en Antrag des Abgeordneten v. Haase stimmen, obgleich ich allerdings gewünscht hätte, daß die Worte: „zu möglichster Ausgleichung der Interessen der vier Kreise der Erblande" wegbleiben möchten, da von einer Ausgleichung nicht die Rede sein kann, wenn von 38,000 Thlr. bereits 28,000 Khlr. auf einen Theil allein verwendet sind. Referent Abg. v. d. Planitz: Der geehrte Herr Viceprä- sident hat den Antrag, welchen die Deputation zur Annahme an empfohlen hat, angegriffen; es hat mir aber geschienen, als ob er denselben aus einem nicht ganz richtigen Gesichtspunkte aufge faßt habe. Er sagt, es sei wohl nicht angemessen, wenn die vier Kreise ihre Wortheile unter einander so genau abwiegen wollten, daß, was dem einen zu Gute ginge, auch der andere erhalten müsse. Es ist im vorliegenden Falle der Deputation keineswegs beigegangen, über diese Unterstützung einen gewissen Neid zu hegen, wie der geehrte Herr Vicepräsident zu glauben schien. Es ist hier vielmehr ein ganz besonderer Fall; es handelt sich von Gel dern,welchebeiderStaatscasseblosasservirtwerden, aberden vier Kreisen angehören. Es würde die Deputation gar nicht be fremdet haben, wenn die hohe Staatsregierung das Postulat, welches sie von dem Magazinactienfonds zu diesem Zwecke zu entnehmen beabsichtigt, aus Staatskassen postulirt hätte. Da dies aber nicht geschehen ist, so glaubte die Deputation, daß, da hier von der Verwendung von Mitteln die Rede ist, welche als besonderes Eigenthum der vier Kreise noch anzusehen sind, auch eine Verwendung derselben in einer diesen Verhältnissen entsprechenden Weise erfolgen müsse. Dies war der Grund, warum der Antrag gestellt worden ist. Es läßt sich wohl denken, daß in den beiden andern Kreisen, welche dieses Geld ebenfalls, ja wohl zum größten Theil aufgebracht haben, Wünsche für Gründung gewisser Anstalten entstehen können, wo man aus Staatskassen kein Geld erlangen kann, es daher schmerzlich ver missen würde, sich dieser Fonds begeben zu haben. Nun in einem solchen Falle, glaubte die Deputation, würde es allerdings gut sein, wenn der Fonds nochbestände und er für Zwecke dieser Kreise zur Verwendung käme. Der Antrag, den ich der geehrten Kam mer vorzuschlagen mir erlaubt habe, ist in seiner Form und Fassung von dem geehrten Abgeordneten 0. Haase nicht ganz richtig befunden worden und er hat ein Amendement vorgeschla- gcn. Ich habe gegen diesen Antrag des geehrten v. Haase nichts einzuwenden und kann mich damit vollkommen einverstanden er klären, muß aber bemerken, daß die Deputation keineswegs die Absicht gehabt hat, daß diese Gelder sofort und ohne weiteres für den Leipziger und Dresdner Kreisdireclionsbezirk verwendet werden sollen, sondern sie hat geglaubt, es verstände sich von selbst, daß zu deren Verwendung es der ständischen Zustimmung bedürfe, da dieser ganze Actienfonds der Staatsregierung von der Ständeversammlung nur als Depositum überlassen worden ist. Es ist auf den Landtagen der Jahre I8U von den Standen an die hohe Staatsregierung in den ständischen Schriften aus drücklich bemerkt worden: „daß die Stände sich vorbehielten, daß dieser später gegen Aushändigung der Aktien zur Rückzahlung gelangende Vorschuß zu ihrer weitern Disposition verwahrlich niedergelegt werden sollte." Ich für meine Person habe indeß nichts dagegen, wenn der Antrag des Herrn 0. Haase von der Kammer angenommen wird; denn ich muß zugestehen, daß er präciser gefaßt ist, als der, welchen ich der Kammer zur Annahme empfohlen habe. Staatsminister v. Ze schau: Ich habe nur mit ein paar Worten zu erwähnen, daß es durch die frühern Vorgänge wohl vollständig gerechtfertigt ist, wenn man diese Gelder vorzugs weise für den erzgebirgischen und voigtländischen Kreis ver wendet hat. Es bestand im Jahre 1819 eine Actt'enmagazin- anstalt für diese beiden Kreise, und der Vorschuß ward zur Unterstützung derselben gegeben. Es ist durchaus nicht meine Absicht, durch diese Bemerkung gegen den Antrag der geehrten Deputation mich zu erklären. Ich habe nur diesen Umstand angeführt, um darzuthun, daß es wohl gerechtfertigt sein möchte, wenn man vorzugsweise und zunächst auf den voigtländischen und erzgebirgischen Kreis Rücksicht genom men hat. Abg. Rewitzer: Mehrere geehrte Redner vor mir haben sich bemüht, den Nutzen und die Wohlthaten, welche dieses Krankenstift namentlich der ärmern Classe gewährt, hervorzu heben. Ich glaube, um diese Frage handelt es sich eigentlich gar nicht. Kaum wird Jemand in diesem Saale sein, der an der Nützlichkeit dieser Anstalt zweifelt; vielmehr ist die Frage diese, ob wir die 12,000 Thlr., um welche der Voranschlag überschritten worden ist, nachbewilligen wollen, und bei dieser Frage stehen bleibend, bemerke ich, daß es allerdings höchst schmerzlich ist, wenn man sich in den Fall gesetzt sieht, einen Mehraufwand bewilligen zu müssen; denn verweigern wir die Nachforderung, so fügen wir der wohlthätigen Anstalt Schaden zu. Wir können es daher nur mißbilligen, daß man uns um eine Bewilligung angeht, bei der man uns keine Wahl mehr läßt. In dem Augenblick, wo es der Regierung bekannt wurde, daß die veranschlagte Summe nicht ausreichen würde, befand sie sich nach meiner Ueberzeugung in derselben Lage, in der sie sich im Anfang des Unternehmens befand; sie mußte also die Stände zuerst fragen, ob sie mit der Mehrausgabe einver standen sind, sie konnte dies auch ohne Nachtheil für die Sache selbst, da es ihr schon am vorigen Landtage nicht unbekannt sein konnte, daß die veranschlagte Summe bei weitem nicht ausreiche. Denn ist Jemand verpflichtet, zu einer Ausgabe und deren Höhe die Bewilligung eines Dritten einzuholen, so ist er auch verpflichtet, diese Bewilligung nicht nach, sondern vor der Verausgabung der erforderlichen Summe nachzusuchen.
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