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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sie Baarzahlung oder Landrentenbriefe ««nehmen wollen, und zwar muß, wenn sich erklärt wird, die Landrentenbank sofort Baarzahlung leisten. Dem würde man aber begegnen, wenn, inan den Anträgen, welche die Deputation gestellt hat, die Zu- stimmung ertheilte; denn dann würde es die Landrente.nbank wenigstens in der Hand haben, den Berechtigten den Zeitpunkt Hu bestimmen, wenn sie Baarzahlung leisten will, .welche Bestim mung auch unstreitig von der Deputation bei ihrem nächsten Berichte an die Stelle des Z. 3 ausgenommen werden wird. Dann wird man nichtGefahr laufen, irgend einen Nachtheil her beizuführen, der außerdem, wenn der Antrag des Abgeordneten Sornitz durchgehen sollte, für die Staatscasse zu besorgen ist. Hinsichtlich der Verpflichteten stimmen beide vollkommen über ein; dessenungeachtet muß ich doch mehr die Anträge der Depu tation empfehlen, weil sie alle Rücksichten in's Auge fassen. Uebrigens was den Gegenstand an und für sich selbst anlangt, so ist es allerdings wünschenswerth, daß sich dieKammer über diese Anträge, die Seiten der Deputation jetzt gestellt sind, fasse und nicht auf das Materielle eingehe. Zn Betreff der Vorschläge derDeputation ist ausdrücklich hervorgehoben, es solle noch nicht darüber abgestimmt werden, und es steht also der Kammer immer noch frei, wenn dasGesetz zurBerathung kommt, entwederdiesen Vorschlägen der Deputation beizutreten, oder andere zu stellen. Mit einem Worte, es ist der Kammer freieHand gelassen worden, und ich glaube also, daß auf diese Anträge auch unbedingt nnd unzweifelhaft einzugehen sein dürfte. Staatsminister v. Zesch au: Der geehrte AbgeordneteSör- nitz kann unbedenklich von seinem Anträge absehen; denn noth- wendig ist es jedenfalls, daß die Berathung dieses jetzt auszu setzenden Gesetzes vor dem Schlüsse des Landtags wieder aus genommen und bestimmt wird, wie es jn Bezug auf die bezeich- netenRenten gehalten werden solle. Zweckmäßig würde es sein, wenndies nach derVereinigung überdasLaudemialgesetzgeschähe; es könnten «behauch Fälle eintreten, die es nothwendig machen, sich darüber, ganzWgesehen von diesem Gesetz, zu vereinigen. Immer muß man sonach auf die ausgesetzte Berathung zurück kommen, und dann wird es Zeit sein, den gemachten Antrag wei ter in Erwägung' zu ziehen, da der Verzug bis Ostern künftigen Jahres keinen Nachtheil bringen kann, weil nur zu Ostern und Michael Rentenübernahme stattsindet. Vicepräsident Eisen stuck: Daß die Deputation den An trag gestellt hat, die Berathung zu den §§. 3,4,5 und 6 auszu setzen, dazu hat sie sich berufen gesehen durch die Motive des Ge setzes. Dort heißt es: „Von der Anberaumung eines kürzern peremtorischen Termins zu fernem Ueberweisungen an die Land- rentenbank ist schon um deswillen abzusehen gewesen, weil durch hie nachträglichen Bestimmungen zum Ablösungsgesetze, welche die Regierung beim jetzigen Landtage inBezug auf die Ablösung der Laudemial- und einiger ihnen ähnlichen Befugnisse vor- fchlägt, die Ablösung derselben neue gesetzliche Grundlagen erhal ten wird." Daraus ist es offenbar, daß die Staatsregierung selbst ssgewiffermaaßm als nothwendig,abhängig davon anerkannthat, was bei dem Laudemialgssetz beschlossen wird, und das soll mit benützt werden, um künftig alle diese Paragraphen zur Entschei dung zu bringen. DieKammer kann dann erst übersehen, welche Bestimmungen zu treffen sind, ohne die Staatscasse zu sehr zu belasten. Die Anträge haben aber auch in Folgendem ihren Grund. Man hat im Auge behalten, daß durch den Verzug, der durch die Aussetzung der Berathung in die Sache kommt, den Pflichtigen kein Nachtheil erwachse, und blos aus dieser Rück sicht sind die Anträge gestellt worden. Der Verschub ist unnach theilig, wenn diese Bekanntmachung mit der Verordnung erfolgt; geschieht das aber nicht, und kann das Gesetz bis zum Schluffe des Jahres nicht bekannt gemachtwerden, sowürde fürdiePflich- tigen ein Schaden gedenkbar sein. Der ist aber abgewendet, und darum sind die Anträge der Deputation im Einverständnisse mit der Staatsregierung und im Interesse der Pflichtigen. Abg. Sornitz: Ich gehe von der Ansicht aus, daß, wäre uns der Gesetzentwurf über den Schluß derLandrentenbank nicht vorgelegt worden, dann aus der Mitte der Kammer sicher ein Antrag aufgetaucht sein würde, der die fernerweite Berechtigung der Pflichtigen zurUeberweisung ihrer Renten aus die Landrenten bank zum Gegenstand gehabt hätte. Denn daß die Berechti gung, die Ablösungsrenten an die Landrentenbank zu verweisen, auch für die, welche nach dem Ablösungsgesetze vom Jahre 1832 schon ablösen konnten, mitOstern 1846 nicht verloren gehen soll, darüber, glaube ich, war man einig. Ich kann mich aber immer noch nicht überzeugen, daß, wenn wir den Vorschlag der Depu tation unter 1 annehmen, die Verpflichteten dann unter allen Verhältnissen nicht Gefahr laufen könnten, dieses Recht zu ver lieren, oder beschränkt zu sehen, besonders wenn ich mir vorhalte, was alles für Veränderungen ein Gesetzentwurf, so lange er durch beide Kammern lauft, manchmal unterworfen, und was alles hier, wo ein zweites Gesetz mit in Frage kommt, für Wech selfälle eintreten können. Jedenfalls wird, wenn bis Ostern das Gesetz über den Schluß der Landrentenbank nicht zu Stande kommt, eine Lücke entstehen, die, ob sie später unter allen Um ständen wieder ausgefüllt werden kann, mir zweifelhaft bleibt. Ich muß daher dabei stehen bleiben, daß mein Antrag zur Ab stimmung komme, und somit meine Bedenken der geehrten Kam- mer anheimgeben. - Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich glaube doch, daß die geehrte Kammer sich mit beiden Vorschlägen der Deputation vollständig vereinigen könnte; denn dasBedenken, welch es der Ab geordnete Sornitz aufstellte, wird durch den zweiten Antrag voll ständig erledigt. Es ist nicht gesagt, daß die Ablösungsbehörde nur diejenigen Anträge, welche jetzt erfolgen, protocolliren solle, sondern alle nach Ablauf dieses Jahres kommenden Anträge sol len zu Protokoll ausgenommen werden. Dadurch erledigt sich das einzige Bedenken des geehrten Abgeordneten, und imdieser Hinsicht ist demnach keine Verschiedenheit zwischen seiner und der Ansicht der Deputation. Da aber die Anträge der Deputa tion mit Einverständniß der Staatsregierung gestellt werden, so verdienen sie jedenfalls den Vorzug vor jenem Amendement. Abg. v. d. Planitz: Es besteht immer noch ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Anträge des Abgeordneten Sörnitz und
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