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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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die Petition 41 anlangt, so ist daraus nicht genügend zu ersehen, ob dabei die Unterlassung einer Anmeldung stattfindet oder nicht. Im erster» Falle hilft der im I. Lheile des Berichts gestellte An trag der Deputation. Das Gesuch um Revision der Sache mö gen übrigens die Petenten zunächst an ihren Kreisstcuerrath richten. Die Petition 47 will, gegen eins ablehnende Entschlie ßung des Finanzministeriums, einen bereits auf dem Rechtswege befindlichen Entschädigungsanspruch durch einen Vergleich auf dem Verwaltungswege beseitigt wissen. Es gehört nicht zum Ressort der Stände, sich in solche reine Regierungsangelegen- heiten hineinzumischen. Die Deputation räch daher ihrer geehrten Kammer an: die im H. Eheile des Berichts enthaltenen Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Referent Abg. v. Geißler: Es sind, nachdem dieser Bericht gefertigt war, — und er ist bereits vor Weihnachten gefertigt gewesen, konnte aber erst später zur Vollziehung kommen, weil er in der Deputation circuliren mußte — noch später Petitionen eingegangen, und selbst auf der heutigen Registrande haben sich dergleichen befunden, auch haben ge ehrte Abgeordnete andere ihnen zugegangene Petitionen dessel ben Inhalts zurückgehalten, damit sie sich nicht (ohne Zweck) auf der Registrande zu sehr häufen möchten. Ich will aber die Petitionen, welche ich nachträglich in die Hände bekommen habe, wenigstens so, wie die im gedruckten Berichte mit Namen des ersten und der Zahl sämmtlicher Petenten bezeichnet, mit- Iheilen. (Indem sich dagegen Verneinungen in der Kam mer vernehmen lassen.) Ich werde die Summe blos an geben und dabei bemerken, welche von diesen Petitionen zum ersten, und welche zum zweiten Eheste des Berichts gehö ren. Es sind für den ersten Ehest des Berichts, außer den gedruckt zu lesenden, noch eingegangen 76 Petitionen, und zwar von 12 Communen und 1470 einzelnen Petenten unterzeichnet; zum zweiten Eheile des Berichts gehörige Petitionen sind nach träglich eingegangen 6, und sie sind von 2 Gemeinden und 72 einzelnen Petenten unterschrieben, so daß, wenn man nun dis wegen Versäumnisses eingebrachten Petitionen zum ersten Eheste des Berichts zusammenrechnet (indem von den S. 813 des Berichts gedachten Petitionen 8, unterzeichnet von 2 Ge meinden und 77 einzelnen Petenten zum zweiten Eheste des Berichts zu rechnen) eine Summe von 127 Petitionen, unter zeichnet von 24 Gemeinden und 3593 einzelnen Petenten herauskommt. Es sind auch außerdem noch mehrere Petitio nen eingegangen, die Gotthelf Hornuffis und 136 Gen. aus Äppach, welcher sich noch mehrere zahlreich unterzeichnete aus andsm Ortschaften angsfchlosssn haben; da dieselben aber dis Behauptung aufstsNen, als sei die Dberlausitz in Bezug auf Abrechnung der Grundanlage und sonst prägravirt, und sie daher mehr dis Natur einer Beschwerde haben, so hat die De putation geglaubt, sich vorerst mit einem Königl. Herrn Com- miffar hierüber vernehmen zu müssen, und behält sich vor, hierüber besondern Bericht zu erstatten. So viel zur Ueber- sicht der eingegangenen Petitionen, deren große Zahl an sich beweist, daß ein weitgreiftnder Uebelstand vorliegt. Die Kam mer wird auch nicht verkennen, daß es sich dabei zwar um einen Gegenstand, der nach der Billigkeit zu bcurtheilen ist, handelt, daß aber diese Billigkeit doch auch wieder ihren Boden in Rechtsgründen hat, und es wird dieses wenigstens die Argu mente der Deputation verstärken können. Die Kammer wird ferner nicht verkennen, welche wichtige Rolle in dieser Beziehung der Rath, der von den Gerichten und von den Steuerbehörden den einzelnen Berechtigten ertheilt worden ist, gespielt hat. Die Petitionen Nr. 15 und 38 im Berichte sind solche Bei spiele, und die nachträglich aus der Qberlausitz eingegangenen Petitionen bestätigen noch mehr, daß dort wenigstens ein sol, ches Abrathen Seiten der Steuerbehörde stattgefunden hat. Die Entstehung dieses Irrthums ist aber selbst den Steuer behörden nicht so zur Last zu legen, und es können ganz ge wissenhafte und wohlgesinnte Männer auf die Idee gekommen sein, den Entschädigungsberechtigten, wenn die Besitzungen und die darauf sich gründende Beanspruchung klein waren, von der Anmeldung abzurathen. Denn es war noch nicht gewiß, welcher Betrag auf eine Steuereinheit fallen würde, man glaubte, der Betrag würde ein sehr geringer sein. Da nun im Gesetze bestimmt war, daß eine Abrechnung der bisher entrichteten Abgaben stattfinden sollte, so konnten sich Manche nicht überzeugen, daß bei kleinern Grundstücken irgend eine Entschädigung herauskommen würde, und sie können demnach mit bestem Gewissen jenen Rath ertheilt haben. Es hat also eine weite Verbreitung dieses Irrthums, ausgegangen von den Steuerbehörden selbst, in gar nicht mehr nachzuweisenden Ca nälen stattgefunden,sund es mögen einzelne Fälle existiren, wo die Ertheilung eines solchen Rathes nachgewiesen werden kann, aber auch sehr viele Fälle, wo die im Irrthums Befindlichen eben so un schuldig an ihrem Jrrthume sind und dennoch diesen Beweis nicht führen können. Es erscheint also die Nachlassung eines solchenBe- weises als unzureichend und kann den allgemeinen Uebelstand nicht auf gleichmäßige und genügende Weise beseitigen. Und dieses ist eigentlich das Hauptmoment, durch welches die Deputation, nächst der Schwierigkeit jenes Beweises an sich, zuihrem Schluß antrage hat gelangen müssen: daß in Bezug auf die Ergiebig keit der Entschädigungsansprüche von kleinern Grundstücken ein allgemeiner und entschuldbarer Jrrthum ftattgsfunden hat, des sen Quelle jetzt für die einzelnen Falle nicht mehr nachzuweisen ist, und dessen Nachtheil jetzt nur durch die vorgeschlagene allge meine Maaßregel beseitigt werden kann. Was das Entschädi- gungsquantum selbst anlangt, so ist dasselbe zwar nicht zu be stimmen, indessen gar zu hoch möchte es nicht ausfallen; denn.es ist zu berücksichtigen, daß unter der sehr großen Anzahl derer, die sich gemeldet haben', viels mit sehr Unbedeutenden Ansprüchen sein werden, daß die Abrechnungen auf Quatember und Grund anlage gewiß auch viel wegnehmen und daß endlich auch viele von denen, die sich anmelden, nicht die rechtliche Begründung ihrer Ansprüche werden nachweisen können. Gleichwohl stim men die letztem jetzt mit in den allgemeinen Ruf ein, hinsichtlich dessen man sagen kann, es finde in dieser Beziehung eine wahre
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