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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Leute ihr Capital von dem Augenblicke an erhalten, wo es fest steht, was sie zu bekommen haben. Ich werde den Herrn Prä sidenten bitten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Der Abgeordnete v.Thielau wünscht, daß der Antrag der Deputation sub 6. dahin modificirt werde, daß er lauten solle: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen: den in Folge der begründet gefundenen Anmeldung sich erge benden nöthigsn Betrag der diessallsigen Entschädigungssumme von dsn annoch vorhandenen Überschüssen der behufs der Grundsteuerftrihertsentschädigung creirten 4 Millionen Staats- schuldencassenscheine, den anderweiten Betrag hingegen aus den Vsrwaltungseinnahmen der laufenden Finanzperwde zu entnehmen, oder auf sonst geeignete Art zu decken, der näch sten Ständeversammlung aber über die Höhe der erforderlichen Summe, und die Mittel zu deren definitiver Deckung, Mit theilung zu machen, und da nöthig der Entschließung derselben die Deckungsmittel zu unterstellen." Ich frage die Kammer r ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. Präsident Braun: Es hat gegenwärtig der Abgeordnete Miehle das Wort. Abg. Miehle: Ich bin der Deputation vielen Dank schul dig, daß sie auch hier einen Act der Billigkeit und Gerechtigkeit geübt hat. Es giebt arme Häusler im Gebirge, welche cs be dauern mußten, daß sie nichts von den Entschädigungen erhiel ten, weil ihnen die Zeit nicht zu Theil geworden ist, von jenen Bestimmungen Kenntniß zu nehmen. Denn die Deputation hat sehr gut bemerkt, daß die Einführung der Landgemeindeord nung Viele abgehalten hat, sich um diese Sache genauer zu be kümmern. Oeffentliche Blätter lesen die Leute nicht, und die Gerichtsdirectoren haben sie nicht genug aufmerksam gemacht. Die Kreissteuerräthe, ich habe selbst einem derartigen Termine beigewohnt, machten die Sache selbst unzugänglich und so schwie rig, daß man sich veranlaßt sah, darauf zu verzichten. Was die Aufregung anlangt, da ist mir nichts bewußt, die Leute tragen es geduldig, und in Bezug auf die Zinsen, darauf wird ein Zeder gern verzichten. Vicepräsident Eisenstuck: Ich bin in der Hauptsache mit den Ansichten der Deputation ganz einverstanden. Ich habe damals, wie das Gesetz berathen wurde, leider schon geahnt, daß nach dsn Erfahrungen, die ich früher gemacht habe, viele In dividuen sich versäumen würden. Das geht bei uns so, sie sind nicht so prsssirt mit den Anmeldungen. Ich habe damals dar auf aufmerksam gemacht, Sie werden das in den Verhandlungen finden, und ich muß bekennen, daß die Staatsregiemng Alles ge- than hat, um diesem Ur - und Grundfehler des Volkes zu begeg nen. Leider hat aber dieses Bemühen nicht dm gewünschten Er folg gehabt, es sind mir viele Fälle in Folge jener Versäum nisse vorgekommen. Der erste Grund des Versäumnisses hat darin gelegen, daß die.Gemsmdevorständs von den Gesetzen blos für sich Kunde genommen und den übrigen Gemeindemitgliedem keine Notiz davon gegeben haben. Es ist eine sonderbare Ein richtung auf dem Lande, es kommt da das Gesetz- und Verord nungsblatt, der Vorstand sieht es an, und dann wird es aufbe wahrt, die Gemeinde erfährt nichts davon. Ein Zweites, was leider mir ost vorgekommen, ist, daß die Beamten selber die Leute abgehalten haben. Häufig war es der Fall, daß die Leute inr guten Glauben zu dem Steuerbeamtcn hingegangen sind; der nun hat gesagt: Ihr Kinder, gebt euch die Mühe nicht, ihr habt doch nur das Laufen und Rennen, und es wird nichts ausfallen. Da haben sie ihren Bückling gemacht, sind abgezogen und haben sich versäumt. Aber noch ist ein Umstand übrig, dessen die De putation keine Erwähnung im Berichte thut, der aber hauptsäch lich auf die Versäumniß der Anmeldungen eingewirkt hat, näm lich die Steuerofsicianten haben in guter Treu und Glauben ge handelt, weil sie es selbst nicht verstanden haben. Die Haupt ursache liegt in den Nahrungsquatembern, kamen die Leute, so fragten die Officianten: Gebt ihr Abgaben? Ja! Diese haben nun nicht gewußt, ob die zu Nahrungsquatcmbem Verpflichteten auch auf Entschädigung Anspruch hatte», und sie meinten, Entschädigung nicht fordern zu können, weil sie Ur sprungsquatember zu entrichten hatten. Liegt es nun unter die sen Verhältnissen wohl in den Anforderungen der höchsten Bil ligkeit, daß man den armen Leuten, die sich versäumt haben, zu Hülfe komme, so muß ich es zweifelhaft finden, ob wahrhafte Rechtsgründe ihnen zur Seite stehen. Ich bin nicht der Ansicht der Deputation und glaube wohl, daß die Aufforderung, wie sie geschehen ist, dem, was die Stände gewünscht, entsprochen habe, ich bin der Meinung, daß jene Versäumnisse weder die Schuld der Stände, noch die der Staatsregierung sind. Aber ich seht davon ab, ich will annehmen, daß jene Leute im Rechtswege nichts ausrichten würden. Es ist mir schon höchst traurig, wenn man eine solche Sache sollte auf den Rechtsweg weisen, wo meh rere hundert rechtliche Ausführungen erfolgen müssen. Der Staat ist es seinen Bürgern schuldig, sie vor solchen Unmassen von Processen zu bewahren. Auch ist die Sache nicht ausführ bar, weil sich zeigen wird, daß der Gegenstand nicht von großem Belange ist, und die Leute leicht mehr Kosten aufzuwendcn ha ben würden, als die Sache Werth ist. Ich glaube, daß es wohl- gethan und beimVolke zu verantworten sein wird, wenn dieStände sich erklären, und die Staatsregierung sich mit den Ständen da hin vereinbart, daß die nachträgliche Zulässigkeit der Anmeldung auf Grundsteuerentschädigung genehmigt werde. So ist es auch bei den Caffenbillets gehalten worden, obwohl auch da die Präklusivfrist in allen Blättern verkündigt worden war. Za das Verkündigen und das Befolgen der Verkündigung sind zwei Dings. Es könnte geschehen, aber es geschieht nicht. Was aber den Antrag des Abgeordneten v. Thielau anbetrifft, so muß ich mich damit ganz einverstehen. 1) Zinsen werden sie nicht for dern, warum haben sie sich versäumt. Keiner wird sie in An spruch nehmen. Aber darauf es ankommen zu lassen, ob die nachträgliche Summe viel oder wenig beträgt, halte ich nicht für rathsam. Auch darin theile ich die Ansicht des Abgeordneten
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