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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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begnügen, und verwende mich schließlich nochmals für deren Ge währung. Abg. Kockul: Daß eine so große Menge von Steuerent- schädigungsanmeldungen verabsäumt worden sind, davon mag, wie schon erwähnt worden, der Grund zunächst wohl in der Ge- setzunkundigkeit der dabei Wetheiligten zu suchen und zu finden sein; aber auch Seiten der Gerichtsobrigkeiten und der Gerichts verwalter mag nicht überall mit dem regen Eifer zu Werke ge gangen worden sein, als sich dies nach dem Gesetze vom 8. No vember 1838 und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung von ihnen hätte erwarten lassen. Mir wenigstens find Klagen darüber zu Ohren gekommen. Man hat sich bei den Steuerbe hörden erkundigt, die Sache als eine für den einzelnen Interes senten zu unbedeutende angesehen und gemächlich liegen gelassen. Dazu tritt noch der Umstand, was auch von dem Abgeordneten Scholze vorhin erwähnt wurde, daß gerade zu jener Zeit die Einfüh rung der Landgemeindeordnung stattfand, wobei ein störender Zwiespalt zwischen Ortsgcrichten und Gemeinderath hinsichtlich ihres beiderseitigen Wirkungskreises herrschte. Ueberhaupt scheint bei dieser Anmeldungsangelegenheit sich immer ein Theil auf den andern verlassen zu haben: die Gemrindevorstände auf dir Orts richter, diese auf die Gerichtsobrigkeiten, diese auf die Steuerbe hörden, und so wieder umgekehrt, während die eigentlichen In teressenten nicht einmal überall gewußt haben, daß ihr Interesse hier auf dem Spiele steht. — Uebrigens glaube ich kaum, daß die nachträgliche Steuerentschädigungssumme eine so beträchtliche werden könne, als man vielleicht befürchtet; denn es ist mehr als wahrscheinlich, daß — wenn es überhaupt noch dazu kommen sollte — auch jetzt wieder ein großer Theil der Anzumeldenden wegen Mangels an genügenden Legitimationen ihrer Entschädi gungsansprüche abgewiesen werden wird und abgewiesen wer den muß. Dieses Wenige habe ich zu Motivirung meiner Ab stimmung und zur Unterstützung der Deputationsanträge mir zu bemerken erlauben wollen, für welche letztem, sowie für den Antrag des Abgeordneten v. Nhielau ich stimmen werde. Abg. v. Schaffrath: Da ich mit dem den Bittstellern so günstigen Gutachten der Deputation vollkommen einverstanden bin, dasselbe auch noch von keiner Seite ang-griffen worden ist, so fehlt für mich und Jeden, der auch mit dem Deputationsgut achten einverstanden ist, jeder Grund und Zweck, zu sprechen. Ich liebe es, stets bestimmt entweder für oder wider eine Sache, nicht nur über eine Sache zu reden. Ich habe mich daher auch nur erhoben, um den Herrn Referenten auf einen Schreib- oder Druckfehler aufmerksam zu machen, der jedenfalls auf Seite 821 des Deputativnsberichts in dem Satze befindlich ist: „Dann würde er der Beweis einer Negative sein, cujus in rerum natura nulla est probatio (das ist, der Beweis, daß etwas nicht geschehen ist, kann der Natur der Sache nach nicht geführt werden)." Abg. Metzler: So viel den ersten Theil des hier vorlie genden Berichts anlangt, so erkläre ich mich damit vollständig einverstanden, da allerdings, wenn auch aus formellen Gründen die Zurückweisung der Rcclamar ten sofort erfolgen könnte, es doch keinem Zweifel unterliegt, daß sie materiell Unrecht leiden würden. Was den zweiten Th eil anlangt, so kann ich mich dem, was vom Abgeordneten Todt ausgesprochen worden ist, keines wegs anschließen. Im zweiten Theile des Berichts handelt es sich um diejenigen, welche sich zwar angemeldet haben, deren An spruch aber durch Entscheidung erster Instanz abgewiesen wor den ist, welche sich aber an der Reclamation versäumt haben. Es wird aber aus der Annahme des Deputationsgutachtens un bedingt folgen, daß wir diejenigen, welche sich an der Reclama tion versäumt haben, schlechter stellen wollten, als diejenigen, welche die Anmeldung ganz und gar versäumt haben. Ich setze den Fall, es hat Jemand seine Steuerbefreiung angemeldet, der Kreissteuerrath hat ihn aber zurückgewiefen, und er hat sich aus diesem Grunde und weil man ihm eingewendet, daß er mit sei nen Ansprüchen doch nicht durchkommen werde, bei der Entschei dung beruhigt und eine weitere Reclamation nicht ergriffen. Soll in diesem Falle diesem Manne ein weiterer rechtlicher Schritt nicht gegönnt sein? Wenn nicht, so würden diese Leute offenbar schlechter gestellt, als diejenigen, welche die Anmeldung ganz unterlassen haben. Ich erinnere mich diesfalls einer Pe tition, welche ich selbst gelesen habe, woraus hervorgeht, man habe die Leute von weitem Schritten übgeschreckt, obwohl nach meiner Überzeugung ihre Ansprüche vollständig begründet wa ren. Ich würde mir daher zu beantragen erlauben, daß die Kammer an die hohe Staatsregierung den Antrag stelle: „Sie wolle auch denjenigen, welche sich an einer noch zu lässigen Reclamation versäumt Haden, ebenfalls die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Th eil werden lassen." Ich glaube, daß durch diesen Antrag das Gutachten nicht alterirt wird, welches die Deputation in ihrem Berichte niedergelegt hat. Wenn nämlich bereits das hohe Finanzministerium rechtskräftig entschieden hat, dann wird nichts weiter übrig bleiben, als die Leute auf den Rechtsweg zu verweisen. Aber es find mir eben auch Fälle bekannt, wo die Reklamanten nicht bis an das Finanzministerium gegangen sind, mithin eine rechtskräftige Entscheidung noch nicht vorhanden,, vielmehr die Nachholung einer versäumten Reclamation noch'zu- lässig ist, und da ich diesen auch zu Hülfe kommen möchte, wie die geehrte Deputation denjenigen, die sich gar nicht angemeldet haben, Hülfe geleistet hat, so bitte ich den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Der Abgeordnete wünscht, von Sei ten der Kammer den Antrag gestellt zu sehen: „Die hohe Staats- ngierung wolle auch denjenigen, welche sich an einer Reclama tion gegen die in Betreff der Steuerentschädigungen ergangenen abfälligen Entscheidungen versäumt haben, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Theil werden lassen." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Er erlangt aus reichende Unterstützung. Abg. O eh mich en: Ich bin der geehrten Deputation sehr dankbar, theile ihre Ansicht über den vorliegenden Gegenstand ganz und werde auch für ihre Anträge, so wie für den Antrag des Abgeordneten v. Threlau stimmen. Ich glaube, daß die
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