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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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kleinem ärmer» Grundstücks- und Hausbesitzer auf diese Wohl- that eben so gut Anspruch machen können, als die größer», die in der Regel die volle Steuerentschädigung erhielten, obschon auch ausnahmsweise sich Mehrere von diesen solche Unter lassungssünde» zu Schulden kommen ließe«. Mir ist bekannt, daß ein Freigutsbesitzer mit 3000 Steuereinheiten sich anzu melden unterlassen hat, und daraus geht hervor, daß die Ge meindevorstande nicht immer und allemal daran Schuld gewe sen seien. Abg. Zische: Da ich mit der Deputation und auch für das v. Thielau'sche Amendement stimmen werde, so halte ich es von meiner Sette für überflüssig, etwas darüber zu sagen. Was der Herr Vicepräsident mit einiger Laune vorbrachte, daß er sagte, die Gemeindevorstände pflegten es in der Regel so zu halten, indem sie glaubten, wenn sie die Gesetze wüßten, so wüßte sie die ganze Gemeinde, so muß ich bemerken: es wird auf den Dörfern eben so gehalten, wie in der Residenz, die Ge setze werden in einem geeigneten, der Gemeinde bekannten Orte ausgelegt, wer sie sehen, lesen und beachten will, der kann es in der Stadt wie auf dem Lande thun, und ich glaube, daß in dieser Beziehung Stadt und Land sich gleich sind. Ich würde darauf nichts erwidert haben, wenn ich die Gelegenheit hierbei nicht wahrnehmen wollte, noch etwas Anderes zu erwähnen. Ich bin nämlich in der Liste der Landstände noch als Gemeinde vorstand aufgeführt, trotz meiner Reklamation, und man könnte glauben, daß ich mich deswegen rühren wollte. Uebrigens darf ich versichern, daß in meiner Gemeinde, so viel ich weiß, jeder gerechte Anspruch auf Entschädigung beachtet worden ist. Abg. a. d. Winckel: Es ist schon sehr oft die Frage hier in der Kammer aufgeworfen worden, ob Billigkeitsgründe zu berücksichtigen wären. Es ist das sehr häufig bei Petitionen, ich weiß das recht wohl, namentlich beim vorigen Landtage zur Sprache gekommen, und wenn Berichte von der vierten De putation darüber erstattet worden sind, so ist häufig gesagt wor den, die Kammer könne nicht auf Billigkeitsgründe eingehen. Allein hier glaube ich doch, daß eine Ausnahme von der Regel zu machen ist. Rechtsgründe — ich kann das zwar nicht be- urtheilen — scheinen mir allerdings nicht vorzuliegen; ich werde mich aber ebenfalls aus Billigkeitsgründen für die Ansicht der Deputation erklären. Ich bin zwar überzeugt, daß bei Vielen die Aussicht auf Entschädigung illusorisch sein wird; indeß sie werden am Ende belehrt, und dann erlangen sie wenigstens die Ueberzeugung, es sei ihnen ihr Recht geschehen. Da nun von der früher» zur Steuerentschädigung bewilligten Summe doch noch so viel vorhanden sein wird, daß die wahrscheinlichen An sprüche werden befriedigt werden können, so glaube ich, daß es um so weniger ein finanzielles Bedenken haben kann. Ich muß jedoch noch erwähnen, daß, wenn man blos die verabreichte Entschädigung in größer« Summen auf die Rittergüter hat be ziehenwollen, so weiß ich nicht, warum das geschehen ist. Allein das ist nicht der Fall. Wir haben einen Bericht darüber vor liegen, wie diese Entschädigung sich vertheilt hat. Diese Ent schädigungen sind in ziemlich großen Summen an Communen, sie sind an Stiftungen gekommen u. dergl. Also hat sie nicht blos eine einzelne Kaste bekommen, sie möge so groß sein, wie sie wolle, sondern sie sind auch Andern zn Theil geworden. Das habe ich für Pflicht gehalten zu erwähnen, damit nicht die falsche Ansicht verbreitet werde, daß nur ein Stand diese Entschädigung erhalten hat. Abg. Dehme: Da ich ebenfalls mehrere Petitionen in Bezug auf diesen Gegenstand bei der Kammer eingereicht und bevorwortet habe, so wollte ich noch einige Worte zur Motivi- rung meiner Abstimmung anführen und versichern, daß ich noch dieselbe Ansicht habe, welche ich damals sür die gedachte Nachbewilligung ausgesprochen habe. Auf eine weitere Aus einandersetzung der verschiedenen Ursachen, weshalb mehrere Grundstücksbesitzer ihre Anmeldung unterlassen haben, will ich nicht cingehen, da sie bereits von so vielen Seiten erfolgt ist, und mir auch nichts weiter darauf anzukommen scheint, ob die Schuld mehr an den Obrigkeiten, den Localgerichten, den Ge- meinderäthen oder an den Grundstücksbesitzern selbst liegt. Ich glaube, man muß hier lediglich die Billigkeit im Auge behalten, wie auch schon ausgesprochen worden ist. Ich stimme dem ganz bei und glaube, daß den Leuten nur dadurch zu Helsen sein wird, wenn wir eine Nachbewilligung aussprechen. Ich stimme dem aus vollem Herzen bei. Abg. v. Thiel au: Ich wollte mir zweierlei zu bemerken erlauben. Eins hat der Abgeordnete a. d. Winckel bereits be merkt. Ich erlaube mir, die Summen anzugsben, in welchen dieVertheilung erfolgt ist: 1,800,000Thaler haben dieRitter- güter, 1,500,000 die Communen und andere Realbefreite, 500,000 Thaler Kirchen, Schulen und geistliche Stiftungen erhalten. Ich habe es doch für zweckmäßig erachtet, dies an zuführen, damit diese Beziehung auf die Rittergüter damit ihren Platz angewiesen erhalte. Zweitens erlaube ich mir, dem Anträge des Abgeordneten Metzler entgegenzutreten. So weit, meine Herren, kann die Billigkeit unmöglich gehen, daß Sie rechtskräftige Entscheidungen umstoßen wollen, wenn auch Nie mand, als der Staat, den sie vertreten, verletzt wird; dann verlie ren Sie jede Basis für die künftige Gesetzgebung und sür Ihre eigenen Beschlüsse. Beschließen Sie dies, so können Sie auch be schließen, daß auch denjenigen, die von dem Ministerium in letzter Instanz abgewicsen sind, noch eine nachträgliche Anmel dung gestattet werden solle. Hier kann man nicht von einer Unwissenheit sprechen, sondern hier handelt es sich darum, eine rechtskräftige Entscheidung umzustoßen. Staatsminister v. Ze schau: Ich muß zuvörderst eine grammaticalische Bemerkung, die im Berichte niedergelegt worden ist, mir zu berichtigen erlauben, weil es mir scheint, als könne daraus möglicherweise ein Vorwurf über das Ver fahren der Staatsregierung abgeleitet werden. Es hat näm lich die Ständeversammlung in dem Anträge an die Staats regierung den Ausdruck gebraucht, es möchten die Behörden angewiesen werden, um das Nöthige wegen gehöriger Bekannt machung des Gesetzes zu besorgen. In der Verordnung ist gesagt worden, dieBehörden würden hiermit aufgefordert,
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