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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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5—10 Lhlr. zu erwarten haben, einen Rechtsfreund annehmen, besonders in einem so weit aussehenden Falle; wenn sie einmal den Termin versäumt haben, so bleibt ihnen nichts übrig, als den Verlust zu beklagen. Sekretair Tzschucke: Man kann sich damit einverstanden erklären, daß keine Angelegenheit im Lande bekannter gewesen ist, als die Einführung des neuen Grundsteuersystems, aber beinahe wohl keiner von den Petenten hat daran gedacht, daß er irgend eine Entschädigung von steuerfreiem Grundeigenthum er halten könnte. Man hat in dem untern Volke die Ansicht ge habt, daß nur eine Ermäßigung der Steuern stattfinden solle. Kann ich nun zugeben, daß dies allerdings ebenfalls nur ein Billigkeitsgrund zu nennen ist und daß hier überhaupt ein Rechts grund nicht vorliegt, so muß ich mich doch im Sinne der Depu tation aussprechen, vorzüglich deswegen, weil es sich hierum eine Calamität sehr Vieler handelt. Es ist nämlich einmal in der Weltlicht anders! Als die erste Petition einging, schüttelte die große Majorität die Köpfe und sagte: Es wird mit dieser Pe tition nicht viel werden! Nach und nach folgten andere Petitionen, sie fanden immer mehr Anklang und man ließ ihnen immer mehr Unterstützung zukommen. Wenn ein Zimmermann vom Gerüste fällt, so wird er wohl bedauert, man zuckt die Achseln, aber man geht vorüber; fallen aber zwanzig Zimmerleute vom Gerüste und leiden sie Schaden, kommen die Menschenfreunde nun von allen Seiten, Unterstützung zu geben. Ob diese Erfahrung erfreulich ist, lasse ich dahingestellt. — Was den Antrag des Abgeordneten Metzler anlangt, so kann ich mich nicht entschließen, mich fürden- selben zu er!lärm, denn es würde durch konsequente Durchfüh rung desselben eine allgemeine Rechtsunsicherheit eintreten. Es ist nämlich §. 10 des Gesetzes vom 8. November 1838 ausdrück lich rin Jnstanzenzug festgestellt und bestimmt worden, daß, wenn binnen lO Lagen nach Entscheidung des Kreissteuerraths Rekurs nicht erfolgt, die Angelegenheit für beseitigt anzusehen ist. Nun, meine Herren, rechtskräftige Urtheile haben wir nie mals über den Haufen geworfen, es wird das auch nicht im Ressort der Stände liegen. Es könnte sich dadurch auch nur die allgemeine Arbeit, die man jetzt mit dieser Angelegenheit gehabt hat, wiederholen. Alle, welche zurückgewiesen worden sind, würden noch Anspruch auf Entschädigung machen wollen, denn sie würden gewiß Alle noch einen Versuch machen, ob sie nicht noch etwas erhalten könnten. Was die Bezugnahme auf das Gesetz wegen Creirung der neuen dreiprocentigen Creditcassenscheine zu Ent schädigung der Steuerfreien anlangt, so hat man angeführt, daß Zinsen wohl nicht zu gewähren sein würden; ich wollte aber nur fragen, wie es denn mit §. 8 des angeführten Gesetzes werden soll. In diesem Gesetze ist doch denjenigen, welche sich binnen einer gewissen Zeit anmelden würden, nachgelassen, statt der Staatspapiere baares Geld zu fordern. Will man nun jetzt diese Bestimmung eintreten lassen? Steht zwar dort fest, daß die Anmeldung in den nächsten vier Monaten nach Einführung des neuen Grundsteuersystems erfolgen müsse, so könnten doch Zweifel entstehen, ob sie noch jetzt ein Recht darauf haben ? Soll eine Coursdifferenz stattfinden, oder sollen sie die nachträgliche Entschädigung nur in dreiprocentigen Papieren bekommen? Die Deputation hat nichts darüber erwähnt, und ich glaube, daß die Sache, obgleich sie zweifellos scheint, doch zu erwähnen ist, damit Jeder in den Standgesetztwerde, zu wissen, daß er keinen An spruch auf Coursdifferenz hat. Präsident Braun: Ich habe zu erwähnen, daß die De putation darüber sich schon ausgesprochen hat, denn sub a. heißt es: „In dem bereits gesetzlich festgesetzten Umfange zu erhebenden Ansprüche." Wenn nun der Umfang der zu erhebenden Ansprüche bereits gesetzlich festgestellt ist, so gelten hier alle diejenigen Bestimmungen des Gesetzes, welche der Herr Secretair Tzschucke angeführt hat. Abg. v. d. Planitz: Ich trage auf Schluß der De batte an. Präsident Braun: Unterstützt die Kammer diesen An trag?— Geschieht hinreichend. Abg. Oehme: Ich wollte noch zur Berichtigung eines Mißverständnisses sprechen. Präsident Braun: Der Herr Abgeordnete Dehme spricht also gegen den Schluß der Debatte. Will noch sonst Jemand dagegen sprechen? Abg. Georgi: JH wollte allerdings, außer einigen all gemeinen Bemerkungen über die Angelegenheit, noch etwas über die Beziehung der Finanzdeputation zu der vorliegenden Berichterstattung äußern, weil darüber theilweise ein Vorwurf gegen diese ausgesprochen worden ist, und in so fern muß ich mich gegen den Schluß der Debatte erklären. A,bg. Metzler: Ich muß mich auch gegen den Schluß der Debatte erklären, weil ich der Kammer schuldig bin, mein Amendement noch besser zu begründen, als es bisher geschehen ist, da die Kammer durch das, was dagegen vorgebracht wor den ist, nicht gehörig aufgeklärt sein kann, und daher über den eigentlichen Grund und Umfang meines Amendements noch in Zweifel sein dürfte. Abg. Ioseph: Ich muß mich ebenfalls gegen den Schluß der Debatte erklären, weil die Bemerkungen des Herrn Staats ministers noch Veranlassung geben, Einiges zu erwähnen, und das Amendement des Abgeordneten Metzler auch noch nicht ge nügend besprochen und verstanden worden ist. Abg. v. Schaffrath: Auch ich muß mich gegen den Schluß der Debatte erklären, denn der Antrag des Abgeordne ten Metzler ist wichtig und wahrscheinlich mißverstanden wor den; denn er bezieht sich nur auf die, welche auch nur eine Frist bei Geltendmachung ihrer Steuerfreiheit versäumt ha ben, und daher der Berücksichtigung eben so, ja noch mehr werth sind, als die, welche ihre Steuerfreiheit gar nicht einmal angemeldet haben. Abg. Klien: Ich muß mich auch gegen den Schluß der Debatte erklären, denn über den Metzler'schen Antrag hat sich noch Niemand aus der Deputation äußern können. Präsident Braun: Ich frage also die Kammer: ob sie die Debatte für geschlossen ansehen will? — Diese Frage wird
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