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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Noch steht auf der Registrande: 6. (Nr. 1037.) Petition von 19 an der Elbe gelegenen Gemeinden durch ihre Vorstände, Friedrich Ernst Haase zu Hosterwitz und Gen., um Abänderung oder Aufhebung einiger in dem Mandate vom 7. August 1819, die Elbstrom-, Ufer- rmd Dammordnung betr., enthaltenen Bestimmungen, so wie um schleunige Herstellung der vorhandenen Uferabriffe aus Staatsmitteln. Abg. Wend: Die so eben vorgetragene Eingabe ist mir von meinem Wahlbezirke mit der Bitte zugesendet worden, solche zu bevorworten. Allein nach den am 3. dieses gefaßten Beschlüssen würde diese Eingabe ohne weiteres an die erste Kammer gelangen müssen und dann später an die Staatsre gierung abzugeben sein. Ich bitte daher das Direktorium, die Kammer zu fragen, ob sie auch bei dieser Eingabe es bei den am 3. dieses gefaßten Beschlüssen bewenden lassen will, und empfehle diese Petition der hohen Staatsregierung recht drin gend. Präsident Braun: Die Kammer hat den Antrag des Abgeordneten vernommen. Stimmt sie also bei, daß dieselbe an die erste Deputation abgegeben werde? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Somit waren die Nummern der Re gistrande erschöpft. Ich habe noch anzuzeigen, daß ich dem Abgeordneten v. Schaffcath auf sein Ansuchen Urlaub für heute ertheilt habe, und daß sich die Abgeordneten Haden und Oberländer wegen Unwohlseins, und Schäffer wegen dringen der Deputationsarbeiten für heute haben entschuldigen lassen. — Wir können nun zur Tagesordnung übergehen; der Herr Referent wird die Güte haben, mit dem Vortrage des Berichts über das Allerhöchste Decret, die Erbauung eines Galeriegebäudes betreffend, zu beginnen. Referent Abg. v. Thiel au: Meine Herren! Ich glaube, es ist wohl der Antrag nicht unangemessen, daß von der Ver lesung des Decrets und der Motive dazu abgesehen werde, vorausgesetzt, daß die Staatsregierung sich damit einverstan den erklärt. Ich bin der Ueberzeugung, daß jedes Mitglied der Kammer das Decret und die Beilagen gelesen hat, und daß eine große Zeiterspsrniß eintreten würde, wenn keine besondere Verlesung derselben stattfände. Stastsminister».Mietersheim: Wenn die von dem Herrn Referenten ausgesprochene Voraussetzung gegründet ist, wie das Ministerium annehmen muß, so wird es ganz unbe denklich fein, von der Verlesung des Dekrets und seiner Bei lagen abzusehen; allerdings sind aber in der Beifuge die wich tigsten Auseinandersetzungen über diesen Gegenstand enthalten. Indessen glaube ich, daß dieKammer am besten selbst sich wird darüber erklären können, ob von der Verlesung abzusehen sei, oder nicht? Präsident Braun: Will die Kammer von der Verlesung des Dekrets und der Beilage abgesehen wissen? — Gegen eine Stimme Za. Das Allerhöchste Decret nebst Beilage folgt wegen der in letzterer enthaltenen Auseinandersetzungen auch hier: Bereits mittelstDccrets vom 17.Februar1840 haben Se. Königliche Majestät den damals versammelten getreuen Ständen eröffnet, daß zu Erhaltung der, in ihrem gegenwärti gen Locale immer größerer Benachtheiligung ausgesetzten Ge mäldegalerie die Beschaffung eines neuen geeignetern Locals für solche dringend erforderlich sei. Da jedoch die Erörterungen über die zweckentsprechendste Abhülfe dieses Bedürfnisses damals noch nicht geschloffen waren, brachten S e. K ö n i g li ch e Maj e- stät nur eine abschlägliche Bewilligung von 100,000 Thlr. — — dafür in Antrag. Ward nun auch bei der ständischen Bcrathung dieses Postu lats nicht verkannt, daß die Verwahrung der Kunstschatze der Gemäldegalerie vor Zerstörung an sichnothwendigsei, so fand doch die Bewilligung dieses Postulats, sowohl bei dessen Zusam mentreffen mit dem für denTheaterbau, alswegen des noch nicht feststehenden Ergebnisses der vorgedachten Erörterung, damals noch Anstand. Am Landtage 18EZ haben Se. Königliche Majestät zwar aus den diesfalls eröffneten Gründen das fragliche Postu lat nicht erneuert, solches jedoch unter Hinweisung auf das fort währende Bedürfniß für den gegenwärtigen Landtag ange kündigt. Aus dem, den getreuen Standen andurch zergehenden Auf sätze werden dieselben die Ueberzeugung gewinnen, daß die Fragen: ob es zur Erhaltung der Gemäldegalerie überhaupt eines neuen Locals bedürfe, sowie welches Mittel zu dessen Beschaffung das geeigne teste sei, der gründlichsten Prüfung unterlegen haben. Dürste hiernach jeder Zweifel über dis Nothwendigkeit der Herstellung eines neuen Locals für die Gemäldegalerie beseitigt sein, so werden die getreuen Stände gewiß der Verpflichtung ihr Anerkenntniß nicht versagen, einen der seltensten Kunstschätze Europas, für dessen thunlichst unversehrte Erhaltung das Vater land, im gerechten Stolze seines Besitzes, der Mit- und Nachwelt verantwortlich ist, gegen unabwendbare Zerstörung zu sichern. Ist nun auch dieser Zweck, wie in der Anfuge nachgewiesen ist, nur mit einem Aufwande von 350,000 Khalern auf vollkom men genügende und würdige Weise zu erreichen, so können doch Se. Königliche Majestät aus obigen Gründen nicht Um gang nehmen, für solchen eine Bewilligung von 200,000 Kha lern aus den, im Decrete vom 14. September dieses Jahres, die verfügbaren Verwaltungsüberschüffe betreffend, unter I. dafür disponibel gehaltenen Cassenbeständen für die bevorstehende Finanzperiode zu beantragen, und behalten Sich die Erfordc- rung des fernern Bedarfs von 150,000 Thalern, da der Bau bis zum Jahre 1848 ohnehin nicht vollendet werden kann, für den nächsten Landtag vor.
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