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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Allerhöchstdiefelbenseh en der Erklärung der getreuen Stande hierüber entgegen, und bleiben denselben in Huld und Gnade jederzeit wohl beigethan. Dresden, am 12. November 1845. Friedrich August. (1.8) Carl August Wilhelm Eduard v. Wietersheim. Die Nothwendigkeit derBeschaffung eines gefahr loseren Locals für die Gemäldegalerie und die Mittel hierzu betreffend. I. Bisherige Verhandlungen über den Bau eines neuen Museums mit den Ständen. Mittelst Allerhöchsten Decrets vom 17. Januar1840 ward der Ständeversammlung die Nothwendigkeit der Beschaffung einer geeignetem Räumlichkeit zu Aufbewahrung und Erhaltung der Bildergalerie und der Mengs'schen Gypsabgüsse eröffnet. Dieselbe, ward hierin bemerkt, gründe sich darauf, daß das jetzige Galerielocal dem eindringenden Steinkohlenruße zu sehr aus gesetzt, nicht heizbar und feuergefährlich, überdies dem Erforder nisse zweckmäßiger Ausstellung und guter Beleuchtung der Bil der nicht entsprechend, der Raum für die Sammlung der Gyps abgüsse aber völlig unzureichend sei. Da die Verpflichtung an sich unzweifelhaft feststche, diese in ihrer Art einzigen Kunstschatze der Nachwelt unversehrt zu überliefern, so werde der Vorbereitung des Neubaues eines Mu seums nicht länger Anstand zu geben sein. Unter den hierzu in Vorschlag gekommenen Plänen erfordere der Umbau des jetzigen Galerielocals, ohne dem Zwecke vollständig zu genügen, einen Aufwand von etwa 150,000 Thlr. , wogegen der Neu ¬ bau eines solchen auf der Stallwiese in keinem Falle unter 400,000 Thlr. zu bestreiten sein dürfte. . Würde man letzterm Plane, wenn er mit der in den Decre- ten vom 11. und 30. November 1839 vorläufig dafür beanspruch ten Summe von 300,000 Thalern auszuführen gewesen wäre, unbedingt den Vorzug gegeben haben, so bedürfe doch diese Frage unter dm vorliegenden Umständen allerdings noch einer weitern Erwägung. Um jedoch das diesfalls Erforderliche mit größerer Sicher heit veranstalten zu können, sei es wünschenswerth, daß die Stände schon jetzt eine abschlägliche Bewilligung von 100,000 Thlr. aus den Casssnüberschüffen für diesen Zweck aus ¬ sprächen (Landtagsacten vom Jahre 18ZK, I. Abth. 1. Bd. S. 598). Die zweite Deputation der zweiten Kammer, an welche die ses Decret zuerst gelangte, eröffnete ihr Gutachten dahin: Sie halte zwar die Verwahrung der Kunstschätze vor Zerstörung für nothwendig, die bessere Aufstellung für wünschenswerth, die Nothwendigkeit aber, zu der bessern Verwahrung derselben einen so kostspieligen Bau oder Umbau vorzunehmen, fei ihr zur Zeit zu wenig er wiesen und das Anerkenntniß des Wünschenswerthen nicht genügend, um von ihrer (in dem Berichte über die Cassenüberschüffe) einmal ausgesprochenen Ansicht abzu gehen, welche dann bestehe, daß dis Bewilligung von so II. 73. großen Summen in einer Fknanzperiode nicht anzura- thensei. Zu dessen Motivirung bemerkte solche, daß ein fester Ent schluß der Staatsregierung für den einen oder andern Plan überhaupt noch nicht vorliege, die Stände unstreitig aber nur das Wenigere, wenn dadurch der Zweck erreicht werde, zu bewilligen verpflichtet seien, daß sich dies, so weit es innerhalb der Stadt möglich, aber auch von einem Umbau wohl erwarten lasse, wäh rend man hinsichtlich des Neubaues den gewählten Platz für ganz ungeeignet und den Kostenanschlag für viel zu niedrig, viel mehr hierzu eine Summe von 7 — 800,000 Thlr. erfor ¬ derlich erachte (Landtagsacten Beil, zur Hl. Abtheil. 1. Samml. S. 169). Dieser Ansicht stimmte die Kammer mit großer Mehrheit bei (HI. Abth. 1. Bd. S. 284). Die Deputation der ersten Kammer sprach sich hierüber dahin aus: Bei der Alternative, einen Kunstschatz im Werthe von 8 MillionenLhalern entweder unversehrt zu erhalten, oder solchen unfehlbar gewissem Verderbenpreis zugeben, müsse man jeden Verzug der definitiven Entscheidung bedauern, dennoch aber unter den ob waltenden Umständen der zweiten Kammer bei treten. Auch diesem Gutachten pflichtet die Kammer und zwar ein stimmig bei (U. Abth. 1. Bd. S. 266). Bei Eröffnung des nächstfolgenden Landtags 18E-A ward in dem nach der Thronrede gehaltenen Vortrage des Vorsitzenden Staatsministers Folgendes bemerkt: Würde nicht für den Lauf der nächsten Finanzperiode die Staatscaffe durch große gemeinnützige Unternehmungen vielfach und bedeutend in Anspruch genommen, und wäre nicht im laufenden Jahre das Land durch manche ungün stige Ereignisse heimgesucht worden, so würden Se. Königliche Majestät die bereits am vorigen Landtage er forderte Bewilligung zur Erbauung eines Museums jetzt zu wiederholen kernen Anstand nehmen; allein werde dieses Verlangen diesmal dem Drange materieller Be dürfnisse untergeordnet, so würden Höchftdieselben beim nächsten Landtage zu einem Postulats für diesen Zweck Sich um so mehr für verpflichtet achten, als das Bedürf- uiß eines bessern Schutzes für die Gemäldegalerie fort während vorhanden sei und die würdige Aufbewahrung und Sicherstellung dieser großen, in ihrer Art einzigen Kunstsammlung eben sowohl zu einem Gegenstände der Verantwortlichkeit, als zur Ehrensache des Landes werde. Auch wurde in dem Decrete vom 21. November 1842, die verfügbaren Cassenbestände betreffend, (I. Abteilung 1. Bd. S. 396) auf die Füglichkeit hingewiesen, den hiernach entstehen den dreijährigen Verzug durch eine verstärkte Bewilligunginder Folgezeit wieder auszugleichen. Hiernach ist, nachdem am Landtage 18ZK von beiden Kam mern durch Annahme der Deputationsgutachten im Grundsätze anerkannt worden, daß die Verwahrung der fraglichen Kunstschatzs vor Zerstörung not Hw endig sei, I*
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