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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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10« hohen Fenster auf keine Weise zu verhüten, solchen falls aber, selbst wenn das Gebäude nicht wirklich von den Flammen ergriffen würde, durch cindringendes Flug feuer und die alsdann kaum abzuwendenden Rettungs versuche der Gemälde eine wesentliche Beschädigung der- selben unfehlbar eintreten. m. Mittel zur Ab hülfe der festgestellten Gebrechen des jetzigen Galerielocals. Hierbei waren 3 Rücksichten in das Auge zu fassen: 1) möglichst vollständige und gründliche Beseitigung der unter II. festgestellten Gebrechen, 2) thunlichste Kostenersparniß, demnächst aber auch 3) L'ssung der Aufgabe in würdiger, der Ehre der Krone, wie der Nation entsprechender Weise. Zn letzterer Beziehung war insbesondere die Nothwendig- keit, die Bilder nicht bis zu einer dem Auge nicht mehr genü gend erreichbaren Höhe aufzuhängen, festzuhalten. Nach dem einstimmigen Urtheile aller Künstler und Kunst kenner und dem Vorgänge aller bessern Galerien des Auslandes bildet aber eine Entfernung von 10" vom Fußboden die äußerste Grenze der zu Aufhängung von Gemälden noch geeigneten Wandhöhe, während solche im dermaligen Locale bis gegen 17" hoch dazu benutzt werden muß. Diese hochwichtige Rücksicht hat bei näherer Prüfung des im Decrete vom 17. Januar 1840 erwähnten Plans zu einem Umbau des alten Galeriegebäudes dessen Unzulänglichkeit in der früher projectirten Maaße ergeben, weil solcher, unter Fest haltung obiger Bedingung, gegen 2000 Bildfläche weniger, als das gegenwärtige Local gewähren würde, obwohl dieses schon, da mehrere werthvolle Bilder darin keinen Platz finden können, unzureichend ist. Bei Beibehaltung der gegenwärtigen Höhe der Säle von 17o würde auch die Heizung um deswillen nicht zweckentspre chend herzustellen sein, weil die hochhängenden Bilder einem zu starken Wärmegrade ausgesetzt sein würden, um für die tiefer hängenden nur den angemessenen von 10 bis 12 Grad zu erreichen. Dagegen würde sich auf andere Werse, nämlich durch Ver längerung des Nordflügels des Galeriegebaudes bis zum Canz- leigaßchen und durch dessen Übersetzung mit einem Stocke nicht nur der nöthige und ein noch etwas vermehrter Bildraum, son dern auch ein vollkommen geeignetes Local für die Sammlung der Mengs'schenGypsabgüsse allerdings gewinnen lassen. Die ser Plan, der die gänzliche Abtragung des Gebäudes der tech nischen Wildungsanstalt und des ganzen Gebäudecomplexes zwi schen der Galerie und dem Canzleigäßchen erforderte, würde aber, unter Berücksichtigung der für das Königl. Stallamt da durch verloren gehenden, daher solchem wieder zu ersetzenden Raume, nicht unter einem Aufwande von circa 230,000 Thlr. auszuführm sein. Andererseits bliebe dabei die Lage des Galeriegebäudes im mer eine ungünstige, dem Steinkohlenruße und Staube vorzugs weise ausgesetzt, nach mehrer« Seiten nicht frei, gegen Feuers gefahr zwar relativ mehr, als das jetzige, aber doch nicht vollkom men gesichert, und dessen nahe Verbindung mit Pferdeställen, Wagenremisen und Wagenschwemme nicht allein unästhetisch, sondern auch nachtheilig.. Erwägt man ferner, daß zu Ausfüh rung dieses Plans ein, ein Areal von circa 6000 Quadratellen umfassender Complex jetzt mehr oder minder nutzbarer Gebäude abgetragen und ein so werthvoller Baugrund im Centrum der Stadt so fast ausschließlich dem Galeriezwccke gewidmet werden müßte, so dürfte sich dieser Plan, selbst in sinanziellerBeziehung, auf keine Weise empfehlen. Es ist daher von solchem ganz abzusehen gewesen. Ungleich geeigneter stellte sich sofort der mehrfach angeregte Vorschlag der Verlegung der Galerie in das Japanische Palais und der Bibliothek in das jetzige Local der erster» dar. Ist nämlich auch das Japanische Palais in seiner jetzigen Gestalt, besonders im zweiten dazu aufkeineWeise entbehrlichen Stocke wegen der zu geringen Höhe und der niedrigen Fenster zu einer Gemäldegalerie gänzlich unbrauchbar, so ist es doch dem Geiste des Architekten gelungen, dessen innere Umwandlung hierzu, bei unveränderter Erhaltung des Aeußern, durch Ver bindung des unter einem gewölbartig eisernen Dachstuhle mit Oberlicht zu versehenden Daches mit dem obern Stocke, so wie durch Verlegung der Treppe in ein besonderes Treppenhaus im inner» Hofraume auf eine sehr entsprechende Weise zu lösen. Selbst abgesehen davon, daß dadurch ein Zuwachs von 4000 bis 4500 Bildraum (ungefähr H des jetzigen an circa 13,500 mo), so wie überdies vermehrter Raum für die Antiken- und Gefäßsammlung erlangt werden würde, läßt sich auch der Vortheil der Verlegung der Galerie in das Japanische Palais für bessere Erhaltung der Bilder auf keine Weise verkennen. Selbst der Umstand, daß der erste Stock, bei einer Höhe von nur 9o, so wie nach der Construction der Fenster und der großen Tiefe der Räume für diesen Zweck minder geeignet erscheint, möchte, zumal bei dem großen Raumgewinne, den dieser Plan gewähren würde, als entscheidendes Bedenken dagegen nicht zu betrachten sein. Durchaus unzweckmäßig hingegen erscheint die Verlegung der Bibliothek in das jetzige Galerielocal, und zwar aus folgen den Gründen: s) Der Raum des letztem ist so viel kleiner, als der des Ja panischen Palais, daß eine Unterbringung der Bibliothek in sol chem nur durch die compendiöseste Benutzung desselben, nament lich durch Einziehung vieler Coulissenwände überhaupt möglich, und auch dabei noch für Aufstellung von Catalogen, Doubletten, Journalen und der Wohnung eines Aufsehers das Gebäude der technischen Bildungsanstalt in Anspruch zu nehmen sein würde. Jedenfalls aber würde solcher bei dem fortwährenden Zuwachse der Bibliothek sehr bald ganz unzulänglich und alsdann nur durch einen An- oder Neubau auf dem Grunde des Gebäudes der technischen Wildungsanstalt der ferner nöthige Raum zu ge winnen sein. b) Die feuergefährliche Lage des Gebäudes gestattet die Anhäufung von circa 300,000 Bänden und 11,000 klss hölzer ner Repositorien in diesem Locale nur unter der Voraussetzung möglichster Verwahrung desselben nach außen, welche durch ei serne Läden und ein auf eisernen Trägern ruhendes Kappen gewölbe unter dem Dache herzustellen sein, jedoch circa 50,000 Thlr. kosten würde. 2) Unter Berücksichtigung dieses Umstandes ist der Aust
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