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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Schlosse, Archive und Prinzenpalais jedoch mit Steinkohlen nicht gefeuert wird, so dürsten auch diese Gebäude mehr schü tzend einwirken. Am nachtheiligsten erscheint auf diesem Platze die Einwirkung des Straßenstaubes, in Folge der frequenten Passage von der Elbbrücke nach dem Postplatze, zumal für die Gemälde im Parterreraume. Dessen qualitative Einwirkung wirdsich indeß, abgesehendavon, daßdieserschädlicheEinfluß, der Nichtheizbarkeit gegenüber, als ein untergeordneter erscheint, dadurch mindern lassen, daß nur Gemälde von geringerm Werths in diesem Lheile der Galerie aufgehängt werden. Dürfte hiernach gegen die Lagedieses Bauplatzes ein erheb licher Einwand nicht stattsinden, so ist in Bezug auf den Kosten punkt um so mehr zu bedauern, daß derselbe unabweisbar so wohl die Expropriation der östlichen Hälfte des italienischen Dörfchens, als die Verlegung der Hauptwache bedingt. Erstere umfaßt vier Privatgebäude, welche zwar insgesammt aufRevers stehen, deren Kaufwerth jedoch «rca 16,600 Thlr. — — be trägt, und die katholische Hauptschule, die zwar Staatsgebäude ist, der Staat jedoch in Natur wieder zu gewähren rechtlich ver pflichtet sein dürste. Nach den bei allen Expropriationen im italienischen Dörfchen zeither beobachteten, billigen Grundsätzen dürste der zu Erwerbung dieses Baugrundes, einschließlich der katholischen Schule, erforderliche Aufwand nicht unter 30 — 35,000 Thlr. , so wie der für Verlegung der Hauptwache nicht unter 25,000 Lhlr. anzuschlagen sein, indem solcher durch die ganz neue Grundlegung für dieses 70« lange und 25 bis 300 t^fe Gebäude beträchtlich vertheuert wird. Hierzu kommt, daß ein geeigneter Platz zu Aufstellung der selben in der Nähe des Schlosses wiederum nicht ohne Expro priation anderer, auf Revers stehender, Privatgebäude zu erlan gen ist. Ob nun wohl über die Wahl eines solchen der Beschluß Sr. Königl. Majestät noch vorzubehalten ist, so würde doch der selbe, selbst im günstigsten Falle, nicht unter einemAufwand von 8 —10,000 Lhlr. zu erlangen sein, so daß derGesammt- betrag der diesfallsigen Nebenkosten nicht unter 70,000 Lhlr. angeschlagen werden kann. Den Aufwand des Neubaues hat man mit möglichster Zu verlässigkeit zu constatiren gesuchtund daher, neben dem diesfalls gefertigten Anschläge des mit Entwerfung des Bauplans beauftragten Architekten, einen zweiten durch einen höhern Landbaubeamten von bewährter Erfahrung in dergleichen Ar beiten entwerfen lassen. Dieser Letztere, der dabei zurVermeidung jedes irgend ent behrlichen Luxus angewiesen worden, hat nun den Gesammtauf- wand des Neubaues, der bei 176° Länge, so wie einer Liefe von 42« im Mittelgebäude und von 49^ « m den vorspringenden Flügeln, noch etwas über 17,000 LZ o Bildfläche gewährt, ein schließlich eines angemessenen Zuschlags für unvorhergesehene Ausgaben, auf 280,000 Lhlr berechnet, wogegen sich der des zuerstgedachten Architekten um 6,000 Lhlr. höher belief. Da diese geringe Verschiedenheit im Wesentlichen auf Er sparnissen an der innern Ausstattung des Gebäudes beruht, die ganze Berechnung aber in dem erst in neuerer Zeit vollführten Theaterbaue ein durch Erfahrung begründetes Anhalten findet, so kann die Zulänglichkeit obiger Summe nicht bezweifelt wer den. Eine weitere Ersparmß scheint zwar auf den ersten Anblick durch Verkleinerung des ganzen Gebäudes, dessen Rauminhalt den der jetzigen Gemäldegalerie merklich übersteigt, erzielt wer den zu können. Erwägt man aber, daß dermalen noch viele zu den Königl. Sammlungen gehörige Gemälde und verwandte Kunstgegenstände, namentlich die Canaletto's, die Thiele'schen Landschaften, eine große Anzahl von Vorrathsbildern und die Raphael'schen Tapeten, theils gar nicht, theils auf völlig unge nießbare Weise aufgestellt find, so erscheint ein Raumgewinn, der zugleich dem Bedürfnisse einer selbst fernen Zukunft volle Genüge leistet, sehr wünschenswerth. Hierzu kommt, daß die Natur des Bauplatzes eine wesent liche Veränderung des Hauptplans überhaupt nicht gestattet, eine Weglassung oder wesentliche Verkleinerung eines ganzen Theils des Gebäudes aber, ohne die verletzendste Störung des gesammten architektonischen Verhältnisses, nicht thunlich sein dürfte. Referent Abg. v. Thielau: Der Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer lautet: Unter dem 27. November vorigen Jahres ist der Deputa tion ein Allerhöchstes Dekret zugewiesen worden, in welchem die hohe Staatsregierung auf Bewilligung eines Postulats von 200,000 Lhlr. zu Erbauung eines neuen, den Betrag von 350,000 Thlr. erfordernden Galerielocals anträgt, und sieht sich die Deputation durch die Motive, welche dem Aller höchsten Dekrete beigegeben, überhoben, sich dabei über die frühem Verhandlungen hinsichtlich dieses Gegenstandes zu ver breiten, und die Notwendigkeit und Verpflichtung, sür die Er haltung eines Kunstschatzes von 8,000,000 Thlr. an Werth eine angemessene Summe zu verwenden, besonders zu begründen, da einestheils diese Fragen in gedachten Motiven umständlich und übersichtlich abgehandelt worden sind, zum an dern aber von der Ständeversammlung niemals diese Nothwen digkeit und resp. Verpflichtung in Zweifel gezogen worden ist, sondern die Ursache der zur Zeit noch nicht erfolgten Bewilligung lediglich in der Unbestimmtheit der Sachverständigen über die Ursachen des Berderbnisses der Gemälde und über den zu wäh lenden Platz und die dazu erforderlichen Baukosten lag; jetzt, wo die Ursachen der Verderbniß einfach und einleuchtend dargelegt, der Platz, auf welchem gebaut werden soll, und die Kosten des Planes bestimmt angegeben sind, hat die Deputation geglaubt, sich auf die Beantwortung der Frage beschränken zu müssen: „Werden durch den projectirten Neubau die Gefahren beseitigt, deren Beseitigung halber das Land einen Ko stenaufwand von 350,000 Thlr. übernehmen soll?" Als Ursachen der Verderbniß der Gemälde werden S. 440 des angezogenen Dekrets 1) der ungünstige Einfluß des Temperaturwechsels als der wesentlichste Grund des unabwendbaren Verderbens der Ge mälde, 2) der ungünstige Einfluß der Ablagerung des Staubes und Steinkohlenrußes auf die Gemälde aufgeführt, und 3) wird die Feuergefährlichkeit des jetzigen Gebäudes als Grund angegeben, weshalb namentlich das jetzige Local zu Auf bewahrung dieses großenKunstschatzes ungeeignet erscheine, und es geht das Gutachten der Sachverständigen schließlich dahin, daß der wesentlichste Grund der unabwendbaren Zerstö rung der Gemälde in der Nichtheizbarkeit des Galerie-
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