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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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locals Liege, demnächst aber auch der Steinkohlenruß und Straßenstaub, dem es durch semeLage vorzugsweise ausgesetzt sei, nachtheilig auf erstere einwirke. Wird nämlich die nachtheilige Wirkung des Staubes haupt sächlich aus den harzigen empyreumatischen Bestandtheilen her geleitet, welche in dem damit gemischten Steinkohlenruße vor handen sind und sich den gleichfalls harzigen Firnißdecken der Gemälde dergestalt incorporiren, daß durch bloßes Reinigen der selben die Entfernung des Staubes gar nicht bewirkt werden kann, so hat dieser Grund der Berderbniß, bei einem steten Tem- peraturwechsel,in einem unheizbaren Locale, dessen innereWände die Einwirkung der äußern Temperatur auf die Gemälde zurück werfen, ihr als unbestreitbar richtig erscheinen müssen. Daß die jetzige Lage des Galeriegebäudes besonders dazu beitrage, daß dieser Steinkohlenruß auch in dem Galeriegebäude selbst sich ablagere, weil dasselbe, umschlossen von hohen Gebäu den, aus deren Oefen Steinkohlenrauch ununterbrochen hervor quelle, von belebten Straßen und Plätzen begrenzt sei, in denen der Verkehr und die Luftströmungen zu jeder Tageszeit den Staub aufregen, vermag die Deputation ebenfalls nicht in Ab rede zu stellen und sie konnte ihrerseits nicht länger darüber in Zweifel bleiben, daß diese Uebelstände zu entfernen und nur durch einen Neubau zu beseitigen sein werden. Die Deputation mußte nun ihrePrüfung hauptsächlich auf den Bauplan selbst richten, ob nämlich durch denselben a) die nachtheilige Einwirkung des Staubes und Stein kohlenrußes, abgesehen von dessen Erhöhung durch den Tempe raturwechsel, l>) die Feuersgefahr wirklich durch den gewählten Platz beseitigt werde. Hier muß die Deputation im voraus bemerken, daß ihr die Ueberzeugung geworden, daß das betreffende Ministerium jede Sorgfalt angewendet habe, einen passenden Platz aufzusinden, wie aber jede andere Wahl, als die getroffene, theils an der Kost barkeit der Bauausführung, theils an zu großer Entfernung von dem Mittelpunkte der Stadt gescheitert sei, und daß für den ge wählten Platz selbst viele Gründe sprechen, die andern Platzen entgegenstehen; sie muß aber eben so offen bekennen, daß die pro- jectirte Lage des neuen Gebäudes auf diesem Platze fast ganz die selben Gründe gegen sich habe, als die zeitherige. Man beabsichtigt nämlich, an dem nach der katholischen Kirche zu ausmündenden Theile des Zwingers, unter Wegreißung der erst vor einigen Jahren neu erbauten Hauptwache, in einer Länge von 176 Ellen und einer Tiefe von 42 Ellen dergestalt das Gebäude aufzuführen, daß dasselbe einen spitzen Winkel mit dem Königlichen Schlüffe bildet und somit seine ganze Fronte demjenigen Theile des Königlichen Schlosses, wo das Archiv gebäude angebaut ist, zukehrt. Die weiteste Entfernung von dem Schlosse selbst bis zu dem Galerielocale beträgt circa 150 Ellen, die nächste Entfernung ohngefähr 35; die Entfernung von dem Archivgebäude beträgt 80 Ellen und die von dem Theater 95. Die von der Ecke des Prinzenpalais gemeffene Entfernung von diesem beträgt 100 Ellen. Nun kann es wohl nicht in Abrede gestellt werden, daß durch diese Stellung des Gebäudes eine sehr enge Passage zwischen diesem und dem Königlichen Schlosse gebildet wird, und eben so wenig, daß durch diese enge Passage der ganze auf dieser Stelle namentlich sehr lebhafte Verkehr des Publikums von und nach derPost, von und nach den belebtesten Stadttheilen der Residenz gedrängt wird, und daß dieser gerade die Länge der Front deS Gebäudes bestreicht, mithin eine stete Aufregung des Staubes herbeigeführt werden muß, der unmittelbar auf das betreffende Gebäude sich ablagern wird, und daß auf diese Weife der üble Einfluß desselben eher erhöht, als vermieden werden dürfte. Hierzu kommt, daß ein großer Unterschied der Schwängerungs- procente dieses Staubes mit Steinkohlenruß in der Nähe der jetzigen Hauptwache gegen den Befund, sowohl innerhalb des Gsmäldegaleriehofes, als außerhalb desselben, weder nachgewie sen ist, noch wird nachgewiesen werden können, da der Luftzug, nach Angabe des Allerhöchsten Dekrets selbst, die meisten Tage des Jahres nicht von demTheater her, sondern mehr in entgegen- gesetzterRichtung nach dem letzter« zuströmt, und dieser Richtung die volle Front des neuen Gebäudes entgegengestellt werden soll, von dieser Richtung her aber die Heizungen der lebhaftesten Theile der Stadt ihren Steinkohlenruß nach dieser Gegend hin ablagern werden. Aus diesen Gründen vermag die Deputation in der gewähl ten Lage des neuen Gebäudes eine geeignete Verbesserung nicht zu erblicken. Es ist aber auch von der Deputation in Betracht zu ziehen gewesen, daß der Grund, welcher aus der Feuersgefährlichkeit des jetzigen Gebäudes hergeleitet worden, auf diese Weise eben falls nicht so gehoben werden dürfte, als es ihres Dafürhalten- durch eine andere Stellung desselben ermöglicht werden könnte; denn will die Deputation auch nicht in Abrede stellen, daß die an das jetzige Local anstoßenden winkligen und theils aus Holzwerk bestehenden Gebäude sehr feuersgefährlich sind, so durste dieselbe dagegen nicht außerAcht lassen, daß die projectirte Lage des neue» Galeriegebäudes dasselbe nur 35 Ellen von dem Königliche» Schlosse entfernt, und nur 95 Ellen von dem Theater, und will man auch den Durch schnitt der weitesten Entfernung vom Schlosse und der nächsten von demselben annehmen, so blerbc immer nur eine mittlere Entfernung von 92^ Elle. Will die Deputatioü auch annehmen, daß wirklich keine Steinkohlen, weder in dem Königlichen Schlosse, noch in dem Prinzenpalais gefeuert werden, so hat sie doch hierauf um so we niger Rücksicht nehmen können, als einestheils aus dem, was jetzt geschieht, kein Schluß gemacht werden kann auf das, was künftig geschehen werde, andernthcils aber die Feuersgefährlich keit durch die Steinkohlenfeuerung nicht vermehrt wird; nun giebt es aber kein Gebäude in der Stadt, in welchem eine so große Menge von Feuerungen, als in dem Königlichen Schlosse, vor handen sind, und kein Gebäude, welches, wenn ein Unglück ein mal sintreten sollte, das doch, trotz der sorgfältigen Bewachung, nicht an die Unmöglichkeit grenzt, bei den Verschlingungen feines Einbaues, eine so große Schwierigkeit für die Bewältigung des Feuers darbietet, als gerade dieses; muß man nun, an die An gaben des Allerhöchsten Dekrets sich haltend, annehmen, daß die meisten Tage im Jahre der Luftzug von der Seite herströmt, so ist die Entfernung von 35 Ellen oder 92^ Ellen mittlerer Ent fernung von dem Schlosse keine genügende zu nennen, um de» Aufwand aus diesem Gesichtspunkte zu rechtfertigen. Da gerade eine ganze Front des Gebäudes dem Schlosse, die andere dem Theater zugewendet wird, dessen zu große Nähe der Deputation als unerwünscht ebenfalls erschienen ist, das Ar gument, daß 58 Tage im Jahre nur der Wind vom Theater her, nach dem projectirten Gebäude zu, wehe, ist aus dem Grunde unhaltbar, weil Niemand verbürgt, daß nicht innerhalb dieser
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