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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Nach diesem Allem ist zwischen der Regierung und der ge- ehnen Deputation in so fern vollkommenes Einverständnis! vorhanden, als beide die Rücksicht auf thunlichsten Schutz der Gemälde für die entscheidende ansehen. Nur über das qua litative Gewicht der von derselben geäußerten Besorgnisse waltet noch eine Meinungsverschiedenheit vor, über welche jetzt oder künftig hoffentlich um so sicherer zur Vereinigung zu gelangen fein wird, da der Regierung die von der geehrten Deputation an den Tag gelegte eifrige Fürsorge für den Hauptzweck der Sache an sich nur zur besondern Genugthuung gereichen kann." Die Deputation hat ihre Gründe gegen die gewählte Stel lung des Gebäudes, so wie die dagegen sprechenden des Ministe riums in Vorstehendem der Kammer dargelegt; sie kann die Be denken, welche sie gegen den projectirten Plan aufgestellt, als beseitigt nicht ansehen, hält hingegen die größere Entfernung des Gebäudes vom Schlosse und von dem Theater fortwährend für wesentlich nothwendig; sie erachtet sich jedoch nicht für kompe tent genug, um über das Für und Wider der gewählten Stellung sich ausschließlich als Richter aufwerfen zu können und zu wol len, um so mehr, als sie eine Verantwortung für die durch län gere Verzögerung eines Neubaues eintretende größere Verderb ruß dieses großen Kunstschatzes weder selbst übernehmen, noch der geehrten Kammer auf sich zu laden amathen mag, weshalb sie derselben die Bewilligung von 206,006 Lhlr. auf die ver ¬ fügbaren Verwaltungsüberfchüsse der abgelaufenen Fmanzperiode zu Erbauung eines neuen Galerielocals üMNpfiehlt, dabei jedoch derselben anräth: 1) dem betreffenden Ministerium zur ausdrücklichen Pflicht zu machen und dessen besonderer Verantwortlichkeit zur Last zu legen, daß dis Gebrechen des jetzigen Galerie gebäudes, welche dem Lande dis bedeutenden Kosten auf- zulegen Veranlassung sind, durch die Stellung des Ge bäudes möglichst vollständig gehoben werden, und 2) daß dis Kosten des gedachten Baues die Summe von 356,000 Thlr. nicht übersteigen. Präsident Braun; Es haben sich als Sprecher «gemel det die Herren Abgeordneten Brockhaus, Stockmann, Vice präsident Eisenstuck und v. Hasse. StaatsMMister v° Wietersheim; Besorgen Sie nicht, meine H-rrsn, vom Ministerium eine lange Lobrede auf die Kunst- Es müßte Sie ermüden, wenn ich Wiederholen wollte, was Ihre Deputation sm Landtage 18ZA schöner selbst gesagt hat. Nur einige Worte erlaube ich mir in Beziehung auf die allgemeine Frage über dis Rothwendigkeit des Neubaues. Dis Aufgabe des Staates ist^m hohem Sinne, meine Herren, die Lsr Menschheit im Allgemeinen — harmonische Ausbildung aller Krafts und Anlagen, des Körpers und der Seele. Im reschen Gebiete dieser letztem insbesondere soll nicht allein Ver edlung ües Geistes und des Herzens, nicht allem geistiges Wissen und Können, such Belebung der Phantasie, Weckung und Pflege des Sinnes für das Ewigschöne, das Ziel vollende ter Durchbildung sein, damit der Mensch sich erwerbe, woran in der oft trostlosen Dsde und Dürre des Lebens das darbende Gemüch sich stärke Md auftichte. So haben auch in jeder Epoche höherer Civilisation, ünMerthum und Mittelalter, wie in der Neuzeit, die edelsten Staaten ihre Aufgabe begriffen. Nicht die größten Reiche aber, nicht die, welche nach derHerr- schaft über weite Länder und Meere trachteten, nein! gerade die kleinern Staaten waren es, welche sich durch begeisterte Pflege der Kunst in den Jahrbüchern der Geschichte unver gänglichen Lorbeer erwarben. Als in neuester Zeit das konsti tutionelle Staatsleben auf dem europäischen Lande Wurzel schlug, da meinten dessen Widersacher — nun werde das mate rielle Interesse jedes höhere und zartere verschlingen. Aber ich entsinne mich, schon am ersten Landtage in dieser Kammer gesprochen zu haben: Nein, ich glaube es nimmermehr, daß die Wiege des konstitutionellen Lebens in Sachsen zur Grabe der Kunst werden könne. Und wahrlich dies Vertrauen ist bisher erfüllt, schön und wohlthuend erfüllt worden. Lassen Sie mich noch einer, für die gegenwärtige Frage hochwichtigen Rücksicht gedenken. Wir besitzen schon, wonach andere erst mühsam streben. Dem glücklichen Umstande, daß Sachsens Regenten früher, als andere, von edlem Kunstsinne erfüllt waren, und günstigen Zufällen verdanken wir einen Schatz, der sich nach Gelds nicht messen läßt, weil die Menschheit einen Raphael, Correggio, Holbein und Titian nie wieder gewin nen kann. Also nur um Erhaltung handelt es sich noch für uns. Als im Jahre 1831 bei Berathung der Verfassungs urkunds im Hinblick auf die ferne Zukunft mir die Möglichkeit austauchte, es könne dieses unschätzbare Vermächtmß der Vor zeit, weil zweifelloses Privateigenthurn des Kömgl. Häufte einst dem Lande verloren gehen, mit welchem Eifer kämpften da die Stände gegen den bloßen Gedanken eines solchen Ver lustes an! Mit welchem Gefühle ward es damals anerkannt, als Sachsens edle Regenten durch die Bestimmung des §. 20 der Berfaffungsurkunde: Dasselbe ist von dem Lande unzer trennbar und unveräußerlich, zu ihrem ewigen Ruhme betä tigten, daß ihnen ihr Volk mehr am Herzen liege, als ihrHaus! Was nun in diesem Wettstreite würdigen Natronalstolzes auf der einen und der hochherzigsten Aufopferung auf der andern Seite für eine späte unabsehbare Zukunft hinaus durch die alten Stände erworben und gesichert wurde, das wollen Sie, Meine Herren, die Vertreter desselben Landes und zugleich die Vertreter des Volkes in allen seinen Classen, in der Gegenwart einem zwar langsamen, aber unabwendbaren Fortschreiten des Verderbens preis,geben? Sind denn diese unsterbli^en Werke der Kunst allein für Sachsen bestimmt? Sind sie nicht Gemein gut Deutschlands, Europas, ja der ganzen gebildeten Mensch heit, welchen Sie, von der Vorsehung zu Hütern dieses Schatzes berufen, für die treue Verwaltung dieses hohen Gutes ver antwortlich sind, ein Amt, das Sachsens Stolz und der Neid der übrigen Welt ist? Ich würde mich an der Deputation, die sich so würdig und wohlwollend über diesen Gegenstand aus gesprochen hat, ich würde mich gegen die Kammer zu vergehen glauben, wenn ich über die allgemeine Frage noch ein Wort hinzufügen wollte. Nur in Bezug auf dm Bauplatz behalte ich mir daß Wort noch vor. ,
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