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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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tions-und Münzgesetz, wo-man auch sprach: Alle bisher be standenen Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben. Der Grund, den der Herr Commissar ansührt, hat für die Staats angehörigen kein Interesse. Ich glaube, man muß davon aus gehen, daß die Gesetze für die Staatsbürger gegeben werden, und diese kümmern sich nicht darum, ob die Erlassung der Be stimmung zur legislatorischen oder executiven Gewalt gehört. Präsident Braun: Der Antrag des Abgeordneten Hensel lautet so: Es soll §. 1. dahin modisicirt werden: „dasGewerb- und Personalsteuergesetz vom 22. November 1834, nebst allen, zu dessen Ergänzung und Ausführung erlassenen Verordnun gen wird vom an außer Kraft gesetzt." Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Geschieht nicht hinreichend. Präsident Braun: Ich schreite nunmehrzurAbstimmung und frage: ob die Kammer §. 1. in unveränderter Fassung an nehme? — Wird gegen zwei Stimmen angenommen. , Referent Abg. Georgi: Im Gesetze heißt es: Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen für die Gewerbe- und Personalsteuer. Z. 2. I) Gegenstand und Maaßstab der Gewerbe- und Personalsteuer. Gegenstand dieser Staatsabgabe ist der Gewerbsbetricb, das persönliche Einkommen und der steuerpflichtige Rang. Der Um fang der ersteren und die Abstufung des letzteren bilden den allge meinen Maaßstab der Besteuerung. Von §. 2. —16. ist in den Motiven bemerkt: Es hat für zweckmäßig erachtet werden müssen, die für die Gewerb- und Personalsteuer geltenden allgemeinen Grundsätze, welche gegenwärtig großentheils bereits im Gesetze enthalten, jedoch verschiedenen Abschnitten desselben einverleibt waren, theilweise aber auch erst im Laufe der Zeit sich feststellen und aus bilden konnten, im Eingänge des Gesetzes zusammenzufassen. Das Letztere hat hierdurch eine zum Theil veränderte Oecono- mie erhalten müssen. Das Deputationsgutachten lautet: Der Paragraph führt den Rang als drittes steuerpflich tiges Object auf. Da jedoch in der dritten Unterabtheilung der Personalsteuer nach Tarif 8. eine Anzahl von Prädicaten be steuert wird, denen kern Rang irgend einer Art zukommt, so beantragt die Deputation zur Vervollständigung und Vermei dung von Mißverständnissen auf der zweiten Zeile nach „Ein kommen" zu setzen: „der steuerpflichtige Rang und das steuerpflichtige Prädicat". Auf der dritten Zeile muß dann das erste „des" in „der" verwandelt werden. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Meine Herren! Ich bin nicht Freund der Weitschweifigkeit, wohl aber der Gründlichkeit. Die Fassung dieses Paragraphen giebt Veranlassung zu Zwei fel, und ich finde diesen namentlich in dem Ausdrucke „das per sönliche Einkommen." Ich konnte, wenigstens bei dem ersten Ueberlesen, darunter nicht das Capitaleinkommen verstehen. Ich habe mich aber aus der vierten Unterabtheilung des zweiten Abschnittes überzeugt, daß unter gewissen Beschränkungen auch eine Capitalsteuer durch dieses Gesetz mit getroffen werden soll. ». 5. Unter persönlichem Einkommen kann man unmöglich das, was Jemand für seine Person hat, verstehen, vielmehr muß marr dem Gesetze nach darunter das Einkommen verstehen, welches durch die productive Kraft der Person hervorgebracht wird, das Capital aber ist ein andererProducent, wie allgemein anerkannt worden ist, als die Arbeitskraft. Deshalb, glaubeich, ist es, unr der Gründlichkeit zu entsprechen, nothwendkg, hier das Wort „Capital" hinter „persönlich" mit einzuschalten, und die Fas sung würde dann so lauten: „Gegenstand dieser Staatsabgabe ist der Gewerbsbetrieb, das persönliche und Capitaleinkom men, der steuerpflichtige Rang und das steuerpflichtige Prädi cat. Der Umfang der erstem und die Abstufung der letztem beiden bildenden allgemeinen Maaßstab der Besteuerung." Ich beziehe mich nur darauf, daß in vielen Ländern die Capital steuer eine besondere Art der Steuer ist, wie z. B. in Württem berg, und daß man von jeher auch in Sachsen die Capitalsteuer für eine besondere Branche der Besteuerung gehalten hat, und deshalb glaube ich um so mehr, daß dieses Wort mit ausgenom men werden müsse, weil schon dieDeputation der zweiten Kam mer der Vollständigkeit wegen mit vorgeschlagen, auch steuer pflichtige Prädicate in das Gesetz aufzunehmen. Außerdem würde eine Lücke vorhanden sein. Präsident Braun: Der Abgeordnete Hensel wünscht, daß nach dem Worte „persönliche" eingeschaltet werde „und Capital einkommen." Ich frage demnach die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird nicht hinreichend unterstützt. - Abg. Clauß: Es sind in diesem §. angegeben Gegenstand und Maaßstab der Gewerbsteuer. Es ist darauf hingedeutet, daß der Umfang des Gewerbbetriebes diesen Maaßstab abzugeben habe. Inzwischen bemerke ich, daß insbesondere hinsichtlich der Beurtheilung größerer gewerblicher Unternehmungen noch zwei Factoren zu dem Umfange hinzutreten mögen, um die richtige Quote der Besteuerung zu bestimmen, Diese beiden Factoren würden sein, nach einer längeren Erfahrung, die ich gemacht habe, die Dauer des Geschäftsbetriebes mit Erfolg und die Höhe des eigenen dazu verwendeten Capitals. Es ist mir jedoch sehr begreiflich, daß in das Gesetz selbst eine genaue Bestimmung über Modalitäten der Art, wie die angedeuteten, nicht wohl ausge nommen werden mag, weil sie dem Principe der freien Ab schätzung, von der weiterhin im Entwürfe, den Fabrikstand be treffend, die Rede ist, untergeordnet werden muß. Deshalb ent halte ich mich eines darauf beziehendlichen Antrags. Ich habe aber nicht umhin gekonnt, diese Andeutung gegenüber dem im 2. §. aufgestellten Maaßstabe zu machen, weil nach dem Zu sammenhalten von Umfang des Geschäfts, dessen längerem nutz baren Erfolge und Vermögen die Abschätzung der größeren ge werblichen Unternehmer, so weit ich daran Kheil genommen, stattgefunden hat. Ich habe zu Rechtfertigung der Sachverstän digen, welche zur Abschätzung berufen worden sind, mich dieser Bemerkung entledigen zu müssen geglaubt. Abg. Ziegler: Ich kann mich dem, was der Abgeordnete Clauß so eben gesagt hat, nur anschließen, und will blos hinzu fügen, daß, wenn die Rücksichten, die der Abgeordnete Clauß ge- 3*
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