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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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wegen mich die Rücksichten auf die Schiedsmänner selbst, auf die Parteien und auf die Lokalitäten. Biel eher werden sich Manner finden, die geneigt seien, das Amt eines Schiedsmanns zu übernehmen, wenn sie mit den Parteien ver traulich sprechen können, ohne in die Nothwendigkeit versetzt zu werden, vor dem Publicum zu sprechen, vielleicht sogar ihre Wohnung dem Publicum öffnen zu müssen. Was die Par teien betrifft, welche sich an den Schiedsmann wenden, statt sofort an das Gericht zu gehen, so suchen sie eine vertrauliche Besprechung des Gegenstandes. Es können die Gegenstände sehr zarter Natur sein, z. B. Familienangelegenheiten. Wäre z. B. ein Landgeistlicher Schiedsmann, so würden Ehegatten, oder nahe Verwandte, welche mit einander in Zwist gerathen wären, kein Bedenken tragen, auf die Stube zu ihm zu gehen. Wenn sie aber vor der ganzen Gemeinde sich über ihre Familien verhältnisse aussprechen sollten, so werden sie doch wohl Be denken tragen. Was die Lokalität betrifft, so soll diese, wie der Gesetzentwurf vorschlägt, gewöhnlich die Wohnung des Schiedsmanns sein. Da würde es aber sehr beschwerlich für den Schiedsmann sein, wenn er jedesmal seine Wohnung dem Publicum öffnen müßte. Ein anderes, den für die Oeffent- lichkeit erforderlichen Raum darbietendes Local würde sich auf demLande schwerlich finden, man müßte denn die Sch enke dazu benutzen wollen. Aber es dürfte wohl einleuchtend sein, daß die Schenkstube zu schiedsmännischen Verhand lungen keineswegs geeignet ist. Da würden sich zwar wohl viele Zuhörer einsinden; sie würden aber in der Schenke nicht gehindert werden können, sich geistige Getränke verab reichen zu lassen, dadurch vielleicht in einen aufgeregten Zu stand gerathen und die Verhandlung durch Unruhe, Hinein reden u. s. w. stören, wogegen dem Schiedsmann nicht solche Mittel, Ordnung zu erhalten, zu Gebote stehen, wie sie bei einem Gericht vorhanden sind. Ich muß daher dabei beharren, daß die Oeffentlichkeit bei den schiedsmännischen Verhandlungen unzweckmäßigsei. Vicepräsident Eisenstuck: Meine Absicht ist besonders, einigeAeußerungendes Abgeordneten Clauß zu widerlegen, weil er den Standpunkt ganz verkennt, und ich wünschte nicht, daß ein ähnliches Schicksal andern Abgeordneten zu Lheil würde. Die Widerlegung ist in der Beziehung von Seiten des Herrn Staatsministers erfolgt, und ich will das von ihm Gesagte nicht noch wiederholen. Ich gehe davon aus, die Stände versammlung hat bei der Staatsregierung beantragt ein Gesetz über die Schiedsmänner. Diesem Antrag der Stände hat die Staatsregierung entsprochen. Nun glaube ich, ist es Pflicht der Kammer, dafür Sorge zu tragen, daß ein von den Stän den beantragtes Gesetz auch kräftig und wirksam in das Leben trete, daß es seine Bestimmung nicht verfehle, nicht ein un nützes Werk sei, und aus diesem Gesichtspunkt nehme ich es auf, wenn ich sage, daß wir das ganze Institut gefährden, wenn wir die Oeffentlichkeit hier statuiren wollen. Ich glaube, so gut es ist, wenn die Straf- wie die Civilrechtspflege in der Oeffentlichkeit sich bewegt, so unzweckmäßig und nachtheilig ist II. 4V. es, in das Schiedsgericht die Oeffentlichkeit einzuführen. Ich finde es ganz unpraktisch, deshalb unpraktisch, weil wir dm Standpunkt nehmen müssen, wie er jetzt ist, und da könne» wir uns nicht bergen, daß so mancher tüchtige Mann, der als Schiedsmann sehr brauchbar fein würde, sich scheuen wird, öffentlich aufzutreten. Die besten Individuen gehen also ver loren, und man wird zurückgebracht auf solche, welche aus der Oeffentlichkeit sich nichts machen, und gerade deshalb sich nichts machen, weil sie glauben, mehr zu glanzen, während der be scheidene Mann sich zurückzkeht und dann das Amt ablehnt. Bei den Betheiligten springt es noch mehr in's Auge. Wen» ich den Kläger nehme, so wird er weit eher und weit häufiger zu dem Schiedsmann gehen, wenn die Verhandlung nicht öffentlich ist. Nun nehme ich den Beklagten; wenn er weiß, es wird öffentlich verhandelt, so kommt er lieber nicht; ge zwungen kann er nicht werden. Nun nehmen Sie die Gegen stände, die vor das Friedensgericht kommen werden, das sind die Differenzen zwischen Dienstherrschaft und Dienst boten. Ich glaube, da kann es oft vorkommen, daß Differenzen entstehen über die Dienstangelegenheiten, und es ist gut und zweckmäßig, wenn sie durch den Schieds mann ausgeglichen werden. Nun nehmen Sie ferner die Verbalinjurien, die sind auch dahin gewiesen. Wenn Einer den Andern mit Schimpfreden belegt hat, und der An dere glaubt sich das nicht gefallen lassen zu können und will blos seine Ehre hergestellt sehen, so geht er zum Schiedsmann; der laßt den Andern kommen, und sie gehen als Freunde fort. Wenn aber eine öffentliche Verhandlung stattsindet, und er sagen soll, der habe ihn mit diesem oder jenem Schimpfnamen belegt, so wird er lieber nicht kommen. Ich fürchte, daß wir das ganze Gesetz auf die Spitze treiben, es wird nicht aner kannt. Niemand macht mehr Gebrauch, es wird bald veral ten, denn wir haben manche Institutionen, die angefangen haben und beendigt sind. Nun will ich noch einen Stand punkt erwähnen, der ist aus der Praxis genommen. Es kann geschehen, daß schnell etwas vorkommt, und da sind die, Frie densrichter am nützlichsten. Ich will sagen, es hat Einer eine Forderung, vielleicht von I Thlr. in einem Gasthause, der macht Ausflüchte, geht eines Tages fort, der Schiedsrichter macht die Sache ab. Es giebt noch andere rexemwa, z. B. auf Eisenbahnen, wenn Einer mit einer Cigarre einer Dame den Shawl verbrennt, die kommt hierher und geht zum Frie densrichter. Wenn die Sache aber vor die Oeffentlichkeit kommen soll, so thut sie es nicht. Nun es ist ein Einziges, was man als gleichmäßig beurtheilen muß, das sind die Süh neversuche bei den Geistlichen. Wenn ein Ehemann seine Ehefrau übel behandelt, und sie geht zum Geistlichen, glauben Sie, daß eine Versöhnung stattfinden wird, wenn der Pfarrer die Eheleute in öffentlichem Concilium vornehmen soll? Daß ist ein Sühneversuch. Vor den Schiedsrichter sollen auch noch andere Sachen kommen, die von noch größerem Umfang sind, als die Sühneversuche beiden Geistlichen. Dann hat der Abgeordnete Schäffer aufmerksam gemacht auf einen Um- 4
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